Arbeiten/Bleiben in Deutschland als Serbin?

17. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheSovereign
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeiten/Bleiben in Deutschland als Serbin?

Guten Tag zusammen!

Ich habe ein kleines Anliegen und hoffe, mir kann jemand dazu einen Tipp geben.

Die Situation ist wie folgt: Meine Freundin ist serbische Staatsbürgerin und lebt zur Zeit bei mir hier in Deutschland. Aufgrund einer längeren berufsbedingten räumlichen Trennung konnten wir erst letzten Monat wirklich "zusammenziehen". Vor unserem Wiedersehen haben wir beide nicht wirklich den Kopf frei gehabt um uns um Einzelheiten Gedanken zu machen, evtl. rächt sich das jetzt ein bisschen;) sie ist im Moment nur mit einem Touristenvisum hier, welches in gut 2 Monaten logischerweise abläuft.

Meine Freundin sucht nun nach Möglichkeiten nichtsdestotrotz hierbleiben zu können und wir prüfen nun verschiedene Dinge.

Grundsätzlich: Meine Freundin hat einen abgeschlossenen Universitätsabschluss (Diplom-Pädagogik), welcher in Serbien gleichzeitig auch noch die Berufsausbildung zum dem beinhaltet, welcher hier in Deutschland wohl dem Beruf des Erziehers/Erzieherin gleichkommt (d. h. ich gehe stark davon aus ohne eine Experte auf dem Gebiet zu sein!)
Daher prüfen wir zum einen die Möglichkeiten, wie sie hier ggf. ein Anschlussstudium (Master) machen könnte, auf der anderen Seite würde Sie jedoch eigentlich sogar lieber direkt im Bereich Erziehung arbeiten.
Letzteres erscheint mir bislang auch der Weg zu sein, der erfolgsversprechender ist: Erzieherinnen werden gesucht, außerdem spricht sie sozusagen dreieinhalb Sprachen(Deutsch ist halt noch im Aufbau), an für sich dürfte das ja auch nicht so unvorteilhaft sein.
Hierzu kratzen wir zur Zeit alle Unterlagen zusammen, die wir für die Zentrale Auslands- u. Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit benötigen (unter anderem beglaubigte Zeugnisse/Abschlüsse, sowie Sprachzertifikate).
Ich habe für meine Freundin die ganzen Telefongespräche erledigt, das schien mir etwas sicher zu sein, da sie so fest mit dem Deutsch noch nicht ist. Von daher beurteile ich zumindest, dass das mit der Möglichkeit hier zu Arbeiten und hierdurch eine längere Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen als deutlich vielversprechender als das mit dem Studium.

Wie dem auch sei, ich wollte hier zum einen die Frage stellen, ob mit einem Sachverhalt wie dem oben geschilderten jemand schon mal Erfahrung gesammelt hat und meine Freundin und mich hier vielleicht aus dem Wolken holen muss und sagt "nein, da habt ihr aber noch das vergessen" oder "nein, so einfach ist/wird das nicht!"^^

Zum anderen gilt mein Interesse aber dem Folgenden: Keine der Möglichkeiten, die wir bislang eruiert haben (auch nicht der eines "Sprachvisums", wieder ein Kapitel für sich), kann wohl verhindern, dass sie nach Ablauf des Touristenvisums erst mal wieder nach Hause muss, was für uns natürlich sehr traurig erstmal ist ;[
Kennt hier vielleicht noch irgendjemand eine Möglichkeit, die wir bislang vielleicht übersehen haben? (außer Heirat bitte;)
Und wenn es doch so kommt: Wie lange muss sie mindestens warten, bevor sie wieder nach hier kommen könnte unabhängig von irgendwelchen Anträgen, für diese oder jene Aufenthaltserlaubnis, die sie dann bei der deutschen Botschaft stellen muss? Sicherlich nicht schon nach einer Woche, oder?


Ich danke im Voraus für jedweden Tipp oder sonstige Antwort zu meinem Anliegen


Beste Grüße an alle!

"TheSovereign"


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5 Antworten
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#2
 Von 
TheSovereign
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo! Danke für die Antwort.

Mangelnde Sprachkenntnisse stehen letztlich natürlich genau so einem Studium entgegen, mir ist durchaus bewusst, dass sozusagen jedweder Weg mit den Sprachkenntnissen steht oder fällt. Am besten wäre es natürlich, wenn sie lange genug hierbleiben könnte, um erst einmal die Sprachkenntnisse angemessen ausbauen zu können -das sie bis dahin allerdings auch über kein Einkommen verfügt ist natürlich abgesehen von den ganzen Formalien nicht besonders vorteilhaft. Und ein Studium wäre schließlich auch nicht umsonst-

MfG

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Es gibt durchaus die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs zu erhalten. Dafür gibt es aber 2 Bedingungen:
1. Die AE muß im Heimatland beantragt werden.
2. Der Lebensunterhalt einschließlich der Krankenversicherung muß sichergestellt sein.
Zur visafreien Einreise: Diese ist für 90 Tage in einem Rahmen von 180 Tagen möglich. Wenn sie die 90 Tage komplett ausschöpft, muß sie demzufolge 90 Tage warten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSovereign
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

auch hier danke für die Antwort, dies haben wir auch schon in Betracht gezogen.

hierzu ist allerdings zu ergänzen, dass nicht nur der Lebensunterhalt gesichert sein muss. Natürlich muss auch im Vorfeld entsprechend ein Sprachkurs gefunden werden (ggf. Vertrag abgeschlossen sein), bevor dieses Sprachvisum überhaupt bewilligt wird.
In meinen Augen ist das auch grundsätzlich logisch, obwohl sich hier die Katze auch irgendwie in den Schwanz beißt: Zumindest in der mittelgroßen Stadt, in der wir leben sind diese Sprachkurse nicht gerade kostengünstig zu finden. Um ihre Ersparnisse nicht direkt völlig aufzurauchen wäre die Möglichkeit parallel zu arbeiten u. U. sehr hilfreich! Aber das ist hier anscheinend nicht mit beinhaltet... :/

Beste Grüße an alle

TS

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob dieser Abschluss hier überhaupt anerkannt ist, und was man in Deutschland mit diesem Abschluss anfangen kann. Auf einem ausländischen Studium einfach ein deutsches aufstocken, das geht nicht. Mal beim zuständigen Landesministerium anfragen.

wirdwerden

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