A kommt aus Indien und arbeitet in Deutschland mit Zweck zur Promotion(Par. 16 mit einem üblichen Arbeitsvertrag(angestellt als Ingenieur bei einer GmbH) .Seine Ehegatte hat schon Aufenthaltsstatus al Par. 30 seit mehr als zwei Jahren.
Ehegatte hat einen Honorar Vertrag zur freiberufliche Beschäftigung bei einer Organisation als Yoga Lehrerin gekriegt.Das Einkommen wird weniger als 400€/Monat sein.
Im Pass steht 'Erwerbstättigkeit nach Zustimmung der Ausländerbehörde'.Gilt das nur für Arbeitsvertrag als Angestellte?Ist trotz des Einkommens weniger als €400 der Ehegatte und des Honorarvertrags eine Arbeitserlaubnis notwendig?
Ich bitte um eine Rückmeldung und wird dafür sehr dankbar sein.
Grüße
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Arbeitserlaubnis Ehegattennachzug
7. Februar 2010
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Frage vom 7. Februar 2010 | 11:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitserlaubnis Ehegattennachzug
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Februar 2010 | 16:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 8. Februar 2010 | 16:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworte!
Ich glaube aber, dass Sie meine Frage nicht so ganz verstanden habe.Das Gesetz zur Mindestverdient gilt nur für den Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis zum Zweck seiner Erwerbstättigkeit gegeben worden ist.
Die Ehegatte im Gegensatz hält die Erlaubnis unter dem FZF(Familienzusammenführung) Gesetz.Da gilt das nicht, weil der Ehegatte ist kein Pflicht eigenes Einkommen zu haben, weil davon wird sie/er nicht überleben,sondern vom Einkommen des Mannes/der Frau.
Ich danke euch nochmals.
Grüße,Rishi
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