Hallo an alle!
Ein kubanischer Bekannter von mir hat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien, findet dort aber keinen Job. Eine gemeinsame Freundin könnte ihm problemlos in Deutschland einen Job (als Putzkraft in einem Krankenhaus) besorgen, wenn er eine Arbeitserlaubnis für Deutschland hätte. Er kann sich mit seiner spanischen Aufenthaltserlaubnis legal in Deutschland aufhalten, aber darf nicht arbeiten. Kann jemand helfen? Leider hat er keine besonderen Qualifikationen.
Im Voraus vielen Dank!
Schöne Grüße
Luis
Arbeitserlaubnis für Kubaner (bestehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien)
Notfall?
Notfall?
Ganz prinzipiell gibt es zwei Zugangswege zum deutschen Arbeitsmarkt: EU-Recht und deutsches Aufenthaltsgesetz.
Über die Aufenthaltserlaubnis für Spanien könnte einen legalen Aufenthalt + Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen, wenn er schon so lange in Spanien lebt, dass er ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat. Das kann man bekommen nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Land. Man wird in Spanien aber auch die Sicherung des Lebensunterhalts usw. nachweisen müssen (er muss sich also über die rechtlichen Bedingungen in Spanien informieren). Mit so einem Daueraufenhalt-EU, ausgestellt von den spanischen Behörden, könnte er in Deutschland eine Arbeitsstelle antreten.
Also gäbe es hier möglicherweise einen Zugang über EU-Recht. Der Weg über eine Aufenthaltserlaubnis nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz (AE zum Arbeiten nach §§ 18ff. AufenthG) ist bei der Ausgangslage, einem Job als Putzkraft, nicht möglich. Die AE zum Arbeiten ist an gewisse Qualifikation gebunden und/oder daran, ob es sich um einen Mangelberuf handelt.
-- Editiert von Felicite am 15.11.2019 20:59
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