Arbeitserlaubnis fuer neue EU-Buerger

17. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
wurstmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitserlaubnis fuer neue EU-Buerger

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf diejenigen Auslaender, die seit dem 1.Mai 2004 Neumitglieder der EU sind.
Fuer diese neuen Mitlgeder wurde von den meisten EU-Staaten, unter anderem Deutschland, die sogenannte "Arbeitnehmerfreizuegigkeit" zunaechst fuer 2 Jahre, und voraussichtlich fuer weitere 5 Jahre, aufgehoben. Das heisst dass niemand aus den neuen EU-Laendern in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten darf.
Wie erhaelt man als Auslaender aus eben diesen Laendern eine solche Arbeitsgenehmigung (also Arbeitserlaubnis oder - berechtigung)? Mein deutsch ist zwar fliessend (wegen Studiums und Diplom in D), jedoch scheitert es bei den juristischen Begriffen dann schliesslich doch.
Vielen Dank,
Félix

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

ohne einen Arbeitgeber, der genau Sie haben möchte, wird da wohl nichts zu machen sein.
Erlaubt wäre übrigens eine selbständige Tätigkeit.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn D mit EU Segen den heimischen Arbeitsmarkt in einigen Berufszweigen, nicht generell alle Branchen, schützt ist das rechtlich verankert. Also ist zunächst einmal die Frage nach dem wie kann man dennoch da ran kommen unnütz.
Dienstleistungsfreiheit ist soweit auf denselben Gebieten, vorrangig Baubranche, ebenso eingeschränkt soweit ich mich erinnere.
Das mit den JAhren läuft in folgenden Zeiträumen ab:
1. 2 Jahre
danach Antrag und Prüfung und evtl. nochmal 3 AJhre und dann nocheinmal Antrag + Prüfung möglich für weitere 2 Jahre. Also insgesamt richtigerweise erkannt 7 Jahre Schutz möglich. Und das ist auch gut so. Also auf Wiedersehen bis zumindest 01.05.2011.
Will dir ja nicht zu nahe treten, aber ich denke, selbst das wird zu wenig sein.

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