Meine Freundin ist Ukrainerin und lebt in Spanien. Dort hat sie eine Aufenthaltserlaubnis als Studentin. Mit diese Aufenthaltserlaubnis darf sie dort allerdings nicht arbeiten. Meine Frage ist nun, ob sich daran etwas ändern würde, wenn ich als Deutscher sie heiraten würde. Wenn sie nach der Heirat nach Deutschland käme, würde Sie hier ja eine Arbeitserlaubnis bekommen. Aber wie sieht es mit anderen EU-Ländern, in unsrerm Fall Spanien, aus? Würde es einen Unterschied machen, wenn ich selbst in Spanien wohnen würde (was zur Zeit allerdings nicht der Fall ist).
Vielen Dank
Arbeitserlaubnis in der EU?
23. März 2005
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Frage vom 23. März 2005 | 13:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitserlaubnis in der EU?
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