Hallo nutzer,
Ich komme aus Drittstaat.
Nachdem ich eine Arbeitserlaubnis(Aufenshaltstitel) in Deutschland bekommen habe, habe ich bis jetzt für 1 Jahr und 9 Monaten gearbeitet und jetzt wechsle ich den Job.
Weil ich schon eine Arbeitserlaubnis habe, brauchte ich nicht alle Unterlagen zu vorlegen wie ich für meine erste Arbeitserlaubnis getan habe. Und dieses Mal habe ich nur den Arbeitsvertragentwurf und Stellenbeschreibung bei Auslandsbehörde vorgelegt und der Beamter sagte, dass er die Unterlagen Bundesagentur für Arbeit(BA) weiterleiten wird.
Ich bin jetzt wirklich besorgt, falls BA meinen Antrag ablehnt.
Ich weiß, BA sieht nur die 2 Dinge.
1. Ob das Gehalt ausreicht. (bekomme € 43,000 Jährlich)
2. Ob die Position erforderlich ist, um eine Person aus einem Drittland einzustellen.
Ich mache mir keine Sorgen um das Gehalt.
Aber da der Arbeitsgeber ein Deutsches Unternehmen ist und Ich bin kein Fachberufler, sondern ein allgemeiner(normaler) Angestellter, mache ich mir Sorgen, dass BA mein Visum aus einem Grund ablehnen, aus dem Deutsche oder Menschen aus der EU die Position ersetzen können.
Insbesondere kündige ich mich meinen derzeitigen Arbeitsplatz und BA mein Antrag ablehnt. Das ist der schlimmste Fall.
Gibt es viele Fälle, in denen BA den Antrag ablehnt?
Wenn es abgelehnt wird, habe ich noch eine Chance zu erklären? (Wenn ja, würde ich mich sogar für die private Agentur bezahlen, die über große Erfahrung mit Expat-Visum verfügt, und sie diese klären lassen.)
Ich habe wirklich hart gearbeitet 30-40 Stunde per Woche für 9 Monaten für Bewerbung, um diesen Job zu bekommen währen der Vollzeitarbeit.
Ich habe endlich meinen Traum verwirklicht und möchte ihn nicht verlieren...
LG
+ Ich hab Bachelor an der Uni absolviert und hab 2,3 Jahre Erfahrungen in meinem Fachbereich.
Arbeitserlaubnis oft abgelehnt?
15. Februar 2020
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Frage vom 15. Februar 2020 | 17:13
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitserlaubnis oft abgelehnt?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2020 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Es geht nicht um das Visum. Deine Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltstitel wird auch nicht deshalb aufgehoben.Zitatdass BA mein Visum aus einem Grund ablehnen, :
Wann endet denn der A-Titel? Nach welchem § hast du ihn erhalten?
Nach § 18 oder nach § 18c ?
Das solltest du möglichst noch nicht machen.ZitatInsbesondere kündige ich mich meinen derzeitigen Arbeitsplatz :
Das ist in Deutschland aber die ganz normale Zeit für Arbeitnehmer.ZitatIch habe wirklich hart gearbeitet 30-40 Stunde per Woche für 9 Monaten :
Man kann keine allgemeinen Aussagen zu Ablehnungen der BA machen.
Es kommt immer auf die Branche und den AG und andere Bewerber an.
Die ABH muss deine Unterlagen an die BA weiterleiten.
Es soll verhindert werden, dass Ausländer mit Qualifikation zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden.
Ein Aufenthaltstitel kann doch auch verlängert werden.
#2
Antwort vom 15. Februar 2020 | 18:27
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Antwort!
Der Titel ist gültig bis Mai, 2021 und der Art des Titels steht so
18 Abs. 4S. 1
Okay, dann muss ich mal ruhig bleiben und abwarten.. Ich bin einfach zu besorgt..
Und jetzt?
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