Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Staatsbuerger von Bosnien-Herzegowina, und will eine Beschaeftigung in Deutschland aufnehmen, fuer die eine Zustimmung des Arbeitsamtes notwendig ist. Habe aus meinem Land ein Arb.visum beantragt, wurde abgelehnt. Danach habe ich ein Remonstrationsschreiben eingeleitet, was abgelehnt wurde, mit der Begruendung, dass fuer die angestrebte Erwaerbstaetugkeit, der erforderlichen Abr.erlaubniss nicht zugestimmt werden kann..
Weiter heisst es dass Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamtender Geschaeftstelle erhoben werden kann. Die zur Begruendung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Was heisst das? Was kann ich da machen, und hat das alles noch sinn ??
Bitte helft mir !!!! Vielen Dank, Ogist
Arbeitsgenehmigung
Notfall?
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Hi,
das bedeutet, Sie sollen die Klage mit Argumenten begründen. Wenn Sie keine Argumente haben, sollten Sie natürlich auch nicht klagen, denn dann werden Sie keinen Erfolg haben.
Gruß vom mümmel
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Habe ich denn die Moeglichkeit nach dem abgelehnten Arb.visum , wieder ein Besuchsvisum zu beantragen, und ggf. zu bekommen??
-Seit meiner Rueckkehr nach Bosnien-Herzegowina (1998), wurde mir bis jetzt schon 3 mal ein Besuchsvisum (3 Monate) ausgestellt, ausser dem untersagten Arb.visum, wurde mir die Einreise in die BRD noch nie verweigert!
Ist es sinnvoll zu versuchen, wieder ein Besuchsvisum zu beantragen??
Vielen Dank fuer Ihre Antworten, und nachtraeglich Frohe Ostern !
gz. Ogist
Hi,
wenn Ihnen noch nie ein Besuchsvisum verweigert wurde - warum sollte es jetzt verweigert werden? Das abgelehnte Arbeitsvisum dürfte darauf keinen Einfluß haben.
Gruß vom mümmel
Hi muemmel,
Vielen dank fuer die Rasche Antwort!!
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