Arbeitsvisum Ausländerrecht Westbalkan und Aufenthaltstitel nach Heirat in Deutschland

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
SeMo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum Ausländerrecht Westbalkan und Aufenthaltstitel nach Heirat in Deutschland

Hallo,

im folgenden es geht um meinen Verlobten (bosnisch, wohnhaft in Bosnien)
- Dezember 2018: Antrag in Sarajewo für Arbeitsvisum für NRW, Deutschland gestellt;
- Arbeitsvertrag: Trockenbaumonteur, Stundenlohn 14,95€ gem. Bundesrahmentarifvertrag BRTV;
- Januar 2019: Ablehnung seitens Bundesagentur für Arbeit BA und damit der Deutschen Behörde-Sarajewo;
-> Grund: genug bevorrechtigte Bewerber (Deutsche/EU) für die Arbeit vorhanden + tariflicher bzw. ortsüblicher Mindestlohn wäre 18,88€/h;
- Februar 2019: Remonstration + Schreiben des Arbeitgebers (AG) mit Aufklärung, dass die Arbeitsstelle der Lohngruppe 2 entspricht und somit 14,95€/h bis März 2019 und 15,20€/h ab März 2019 gem. BRTV eingehalten wird + dass es keine bevorrechtigte Bewerber gibt, weder in Qualität noch in Quantität;
- März 2019: Ablehnung der Remonstration, Grund: der tarifliche bzw. ortsübliche Mindestlohn für die Stelle wäre 15,37 €/h. [Auf der Rückseite steht, dass innerhalb 1 Monats Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden kann];

- Der AG hat nun einen Vertrag mit einem Stundenlohn 15,40 € angefertigt.

1. Kann man jetzt eine 2. Remonstration oder Widerspruch einlegen, ohne zu Klagen?
2. Sofern man nach der aktuellen Ablehnung der Remonstration einen Widerspruch inkl. Vertrag mit dem neuen Stundenlohn 15,40€ einlegt - muss dieser von der BA akzeptiert werden?
3. Darf die BA, entgegen den Vorgaben des BRTV, einen selbst ermittelten "tariflichen bzw. ortsüblichen Stundenlohn" voraussetzen? (15,37 € ist aktuell keinem Tarif zuzuordnen!)
4. Ich bin Deutsch, er Bosnisch. Gibt es die Möglichkeit nach der Heirat in Deutschland, seinen Aufenthaltsstatus direkt in Deutschland zu klären, um den Weg der Ehezusammenführung nicht über die Deutsche Botschaft Sarajewo beantragen zu müssen. Habe irgendwo gelesen, dass es bestimmte Möglichkeiten geben soll.. Er kann sich im Schengenraum 30 Tage als Tourist aufhalten. Das A1 Zertifikat wird kein Problem sein, Deutsch kann er.
Terminwartezeit f. Familienzusammenführung = Terminwartezeit f. Antrag zur Eheschließung in DE
5. Kann ein Spurwechsel in Deutschland erfolgen: von Visum für Bundesfreiwilligendienst BFD zu Arbeitsvisum wechseln in DE, oder BFD-Visum in Visum zwecks Ehezusammenführung.

Die Wartezeiten in der Deutschen Behörde Sarajewo sind aktuell unglaublich lange, 7 Monate bis 2 Jahre für Eheliche und Arbeitstechnische Angelegenheiten.

Vielen Dank für zügige Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

- Doppelbeitrag gelöscht -

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 05.04.2019 19:58

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#2
 Von 
SeMo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
- Doppelbeitrag gelöscht -

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 05.04.2019 19:58


??

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn er mit einem Aufenthaltstitel z.B. zur Beschäftigung, ordnungsgemäß in Deutschland aufhältig ist, dann ist eine Beantragung des Visum zur Eheschließung oder Eheführung nicht in Bosnien erforderlich. Die Änderung des Aufenthaltszweckes und den anderen Aufenthaltstitel könnt Ihr bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Übrigens: Ein Visum wird von den Auslandsvertretungen erteilt und gilt nur für die Einreise und für kurzzeitige Aufenthalte (wie z.B. zum Besuch, aus geschäftlichen oder touristischen Gründen). Für längerfristige Aufenthalte ist eine Aufenthaltserlaubnis
erforderlich, die auf der Grundlage des Visums, von den Ausländerbehörden erteilt wird.

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#4
 Von 
SeMo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe diesen Beitrag geschlossen und neuen korrigierten Beitrag reingestellt, Danke für die Anmerkung!

-- Editiert von SeMo123 am 05.04.2019 20:19

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