Hallo zusammen,
mein amerikanischer Freund möchte im nächsten Jahr zu mir nach Deutschland ziehen und auch hier arbeiten. Wir fragen uns nun, was die richtigen Schritte wären, um das ganze einzuleiten.
Er wurde in Deutschland geboren, musste die deutsche Staatsbürgerschaft aber abgeben mit Eintritt in die Army. Er kann noch das meiste vom alltäglichen deutsch verstehen, wird das aber in den nächsten Monaten noch auffrischen müssen.
Gleichzeitig spart er jetzt schon Geld, da DEutschland bei Antrag auf Visum sehen möchte, dass er finanzielle Rücklagen hat. Allerdings finde ich nirgendwo konkrete Zahlen, gibt es da ein minimum was er vorzuweisen hat?
Unsere Idee war nun, dass er die 90 Tage Besuchervisum nutzt und in der Zeit versucht einen Job oder eine Ausbildung zu finden, damit wir dann einen Antrag auf Arbeitsvisum / Ausbildungsvisum stellen können. In den 90 Tagen könnte er zusätzlich noch einen Sprachkurs besuchen, damit mit der Sprache schon mal nichts schief gehen kann. Wäre das der richtige Ansatz? Könnte er während der Bearbeitung des Antrage trotzdem in Deutschland bleiben, falls er beispielsweise erst nach 80 Tagen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag für den Antrag auf Visum vorlegen könnte? Die Bearbeitung würde dann ja z.B. 4-6 Wochen dauern und die 90 Tage weit überschreiten.
Arbeitsvisum amerikanischer Freund
Notfall?
Notfall?
Dein amerikanischer Freund hat welche Staatsangehörigkeit?
Und aus welchem Land/Staat würde er nach Deutschland einreisen wollen?
Amerika ist ein Kontinent.
Wenn er ein USA-Bürger ist, kann er visumfrei einreisen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820
und dann gilt auch für ihn:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/drittstaaten.php
Er ist USA-Bürger und hat die amerikanische Staatsbürgerschaft, die deutsche hat er abgeben müssen vor 10 Jahren.
Ja, das er einreisen kann weiß ich, mich hatte eher der Prozess zum Antrag auf Arbeitsvisum interessiert und welche Chancen er auf dem deutschen Markt hat.
Die Bundesagentur für Arbeite muss ja auch immernoch ihr Einverständnis geben. Und der er kein Studium hat frage ich mich wie groß die Chancen sind, dass der Antrag durchgeht, während er die 90 Tage hier in Deutschland ist.
Mir wurde jetzt schon mitgeteilt, dass er als Amerikaner keinen bestimmten finanziellen Betrag vorweisen und auch keinen Deutschtest machen muss. Beides ist natürlich trotzdem nicht schlecht
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Völlig egal.Zitatdie deutsche hat er abgeben müssen vor 10 Jahren. :
Da er visumfrei einreisen kann, braucht er auch keinen Antrag auf irgendein Arbeitsvisum oder Besuchsvisum stellen.Zitatzum Antrag auf Arbeitsvisum :
Er kann das alles hier nach seiner Einreise suchen.
Das können wir leider nicht wissen.Zitatwelche Chancen er auf dem deutschen Markt hat. :
Ist er Schlosser, Fahrer, Maler, Friseur....Er kann sich die Jobs selbst suchen. Mit besserem Deutsch fällt es leichter. Je nach Alter und bisherigem Job in USA könnte er evtl. auch eine Ausbildung machen.
Ja, dann, wenn er ein Jobangebot hat, fragt er die BA um Zustimmung.ZitatDie Bundesagentur für Arbeite muss ja auch immernoch ihr Einverständnis geben :
Da er ohne Visum einreisen kann, braucht er auch nicht nach 90 Tagen wieder ausreisen. Er kann länger hierbleiben.ZitatUnd der er kein Studium hat frage ich mich wie groß die Chancen sind, dass der Antrag durchgeht, während er die 90 Tage hier in Deutschland ist. :
Lies doch bitte die Links. Steht alles dort. Für USA-Bürger. Das andere für Bürger aus anderen Staaten ist doch für deinen Freund (und dich) gar nicht wichtig.
ZitatIst er Schlosser, Fahrer, Maler, Friseur....Er kann sich die Jobs selbst suchen. Mit besserem Deutsch fällt es leichter. Je nach Alter und bisherigem Job in USA könnte er evtl. auch eine Ausbildung machen. :
Ja allerdings muss es ein Job sein, der atkuell nicht mit Inländern zu besetzen ist, die werden ja bevorzugt. Also denke Berufe mit "Fachkräftemangel" wären schon erfolgsversprechender. Der arbeitet aktuell im Trockenbau, könnte sich aber auch eine Ausbildung als Elektriker vorstellen, da er damit in der Army viel zutun hatte und darüber einiges gelernt hat.
ZitatDa er ohne Visum einreisen kann, braucht er auch nicht nach 90 Tagen wieder ausreisen. Er kann länger hierbleiben. :
Lies doch bitte die Links. Steht alles dort. Für USA-Bürger. Das andere für Bürger aus anderen Staaten ist doch für deinen Freund (und dich) gar nicht wichtig.
Das stimmt so nicht. In Deutschland darfst du 90 Tage ohne Visum bleiben, aber nicht länger, nur weil er visumfrei einreisen durfte. Er muss innerhalb der 90 Tage, bestenfalls relativ am Anfang, den Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsvisum gestellt haben. Er darf dann bleiben, bis wir Antwort vom auswärtigen Amt haben. Aber das wird in der Regel ja nur wenige Wochen dauern und kann natürlich die 90 Tage überschreiten, sollte aber jetzt nicht deutlich drüber sein. So die Aussage des auswärtigen Amtes.
Ich habe die links bezüglich USA-Bürger gelesen, glaub mir Aber ich hatte gehofft hier auf Personen zu treffen, die ähnliches mitgemacht haben und mir dazu was aus persönlicher Erfahrung mitteilen können. Häufig sind die Inhalte zwar detailliert, aber trotzdem schwammig und decken auch nicht alle meine Fragen ab.
-- Editiert von Calvin_89 am 22.08.2019 16:10
Falsch.ZitatEr muss innerhalb der 90 Tage, bestenfalls relativ am Anfang, den Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsvisum gestellt haben. :
Falsch.ZitatEr darf dann bleiben, bis wir Antwort vom auswärtigen Amt haben :
Und nicht verstanden.ZitatIch habe die links bezüglich USA-Bürger gelesen, :
Denk bitte mal der Reihe nach, dann kommst du drauf.
Einreise ohne Visum---Erwerbstätigkeit erlaubt---Sprachlevel und Geld nicht erforderlich-- Jobsuche erlaubt-- BA vergibt uU Zustimmung zum Job.
WAS braucht er innerhalb dieser 90 Tage und VOR Arbeits-oder Ausbildungsbeginn ?
Wie bitte?ZitatHäufig sind die Inhalte zwar detailliert, aber trotzdem schwammig :
Meine persönliche Erfahrung: Für einen jungen US-Amerikaner mit deutscher Freundin ist es besonders einfach, seinen Aufenthalt in Deutschland gut und legal zu gestalten.
Und gute Deutschkenntnisse und etwas Geld vereinfachen den Plan auch noch.
Ich habe da auch gaaanz andere Erfahrungen, was den Aufenthalt usw in D. betrifft. Glaub mir das.
Ja aktuell klingt es tatsächlich einfacher als erwartet.
Aber es steht und fällt ja dann anscheinend letztendlich mit der Zustimmung der BA.
Ich hatte halt nur bedenken, dass es schwierig werden kann, da es ja oft vermutlich inländische Bewerber gibt.
Aber das werden wir vermutlich erst wissen, wenn wir den Antrag zurück bekommen - positiv ist negativ.
Danke schon mal
Was steht oder fällt denn? Er kann ja weitersuchen, wenn die BA beim ersten Angebot nicht nickt.ZitatAber es steht und fällt ja dann anscheinend letztendlich mit der Zustimmung der BA. :
GENAU das ist doch die Aufgabe der BA, nämlich in die Liste zu gucken--- aha, können wir zustimmen---oder eben nicht.Zitatdass es schwierig werden kann, da es ja oft vermutlich inländische Bewerber gibt. :
Übrigens: Wenn er einen potentiellen AG gefunden hat und dieser ihm oder der BA schriftlich bestätigt, dass er seit xx sucht und keinen AN fand... dann stimmt die BA evtl. doch zu.
Trockenbauer nennen sich viele, aber ob es Fachkräfte sind, die ihr Handwerk gelernt haben oder es zumindest gut können, das weiß die BA garantiert nicht.
Welchen Antrag?Zitatwenn wir den Antrag zurück bekommen :
Weißt du jetzt, wann und wo er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss?
ZitatÜbrigens: Wenn er einen potentiellen AG gefunden hat und dieser ihm oder der BA schriftlich bestätigt, dass er seit xx sucht und keinen AN fand... dann stimmt die BA evtl. doch zu. :
Trockenbauer nennen sich viele, aber ob es Fachkräfte sind, die ihr Handwerk gelernt haben oder es zumindest gut können, das weiß die BA garantiert nicht
Oh, super Hinweis. Das könnte man ja eventuell auch direkt von Anfang an mitschicken.
ZitatWelchen Antrag? :
Weißt du jetzt, wann und wo er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss?[/quote
Der Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsvisum. Ja, also Einreise ist ja wie besprochen erst mal Visumfrei und dann beim Einwohnermeldeamt registrieren, danach mit dem hoffentlich bereits vorhandenen Arbeitsvertrag den Antrag auf Arbeitsvisum beim auswärtigen Amt einreichen und auf Genehmigung hoffen.
ZitatWeißt du jetzt, wann und wo er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss? :
Ja, wenn der AG das bestätigt... er muss es uU auch nachweisen.Zitatauch direkt von Anfang an mitschicken. :
Nö. Wieder falsch.Zitatdanach mit dem hoffentlich bereits vorhandenen Arbeitsvertrag den Antrag auf Arbeitsvisum beim auswärtigen Amt einreichen und auf Genehmigung hoffen. :
Wo hast du denn das mit dem Visum und dem Antrag beim Auswärtigen Amt bloß gelesen?
1-Einreise ohne Visum. Aufenthalt mit oder ohne Arbeit/Ausbildung und evtl. Ausreise auch ohne Visum.
2-Anmelden bei der Meldebehörde/Rathaus mit Wohnsitz bei dir.
3-Dann anfangen mit Jobsuche. Oder du fängst damit selbst jetzt schon an. Sondieren/Recherchieren/Anfragen
4- Dann für ein Jobangebot (und evtl. gleich mit Bestätigung des AG) die Zustimmung der BA verlangen.
4a-Mehrere Jobangebote von verschiedenen AG kann man auch gesammelt bei der BA einreichen. Damit sie bei einem zustimmen.
5-Erst, wenn die BA zugestimmt hat, einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Weißt du, wann und wo er eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (oder evtl. Ausbildung) beantragen muss und auch sicher gleich bekommt? Irgendwas zwischen 1und 5 muss es sein. Und es steht auch im Link. Nicht schwammig, sondern ganz kurz und deutlich.
Unter: SONDERREGELUNGEN FÜR ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN ------ findest du es.
ZitatDer Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsvisum. :
Nochmals: Als US Bürger braucht er kein Visum. Was er aber braucht ist eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis und Visum sind zwei verschiedene Sachen. Aufenthaltserlaubnis und Visum sind aber beides Aufenthaltstitel (früher auch als Aufenthaltsgenehmigung bezeichnet).
Beantragen muss man die Aufenthaltserlaubnis nicht beim "auswärtigen Amt" (da wäre man ganz
falsch) sondern bei der Ausländerbehörde in der Stadt, in der er leben will.
Steht so auch bei "SONDERREGELUNGEN FÜR ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN"
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/drittstaaten.php
Zitat1-Einreise ohne Visum. Aufenthalt mit oder ohne Arbeit/Ausbildung und evtl. Ausreise auch ohne Visum. :
2-Anmelden bei der Meldebehörde/Rathaus mit Wohnsitz bei dir.
3-Dann anfangen mit Jobsuche. Oder du fängst damit selbst jetzt schon an. Sondieren/Recherchieren/Anfragen
4- Dann für ein Jobangebot (und evtl. gleich mit Bestätigung des AG) die Zustimmung der BA verlangen.
4a-Mehrere Jobangebote von verschiedenen AG kann man auch gesammelt bei der BA einreichen. Damit sie bei einem zustimmen.
5-Erst, wenn die BA zugestimmt hat, einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Ohhhh, jetzt hab ich es geschnallt. Entschuldige, für mich ist das alles noch sehr unübersichtlich. Ich habe mich durch verschiedene LInks und Foren gewühlt und hab das auswärtige Amt mit der Ausländerbehörde vertan.
Alles klar, also erst Zustimmung der BA holen, dann Arbeitsvertrag unterschreiben. Und nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dann den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde holen?
ZitatOhhhh, jetzt hab ich es geschnallt. :
Ich fürchte: Nein.ZitatAlles klar, also erst Zustimmung der BA holen, dann Arbeitsvertrag unterschreiben. Und nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dann den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde holen? :
Meine letzte Hilfestellung :
Du würdest es als Punkt 6 machen---ZitatIrgendwas zwischen 1und 5 muss es sein. :
Und wenn die BA nicht innerhalb 3 Monaten/90 Tagen zustimmt oder er kein Jobangebot innerhalb 3 Monaten/90 Tagen erhält?
Was dann? Was wäre nach den 90 Tagen für deinen Freund?
Hast du Schwierigkeiten, den Link für die Bürger aus Drittstaaten zu öffnen und zu lesen? Oder ihn zu verstehen?
Dieser kleine Absatz genügt für Bürger aus
Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Diese müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise und vor der Arbeitsaufnahme bei der Ausländerbehörde in der Stadt beantragen, in der Sie leben wollen.
Zum Glück will dein Freund erst nächstes Jahr nach D. kommen.
Bis dahin wirst du die wichtigen Schritte zum Aufenthalt noch schnallen... ist ja noch ausreichend Zeit.
Ok, also jetzt nochmal ganz langsam.
Zitat1-Einreise ohne Visum. Aufenthalt mit oder ohne Arbeit/Ausbildung und evtl. Ausreise auch ohne Visum. :
2-Anmelden bei der Meldebehörde/Rathaus mit Wohnsitz bei dir.
3-Dann anfangen mit Jobsuche. Oder du fängst damit selbst jetzt schon an. Sondieren/Recherchieren/Anfragen
4- Dann für ein Jobangebot (und evtl. gleich mit Bestätigung des AG) die Zustimmung der BA verlangen.
4a-Mehrere Jobangebote von verschiedenen AG kann man auch gesammelt bei der BA einreichen. Damit sie bei einem zustimmen.
5-Erst, wenn die BA zugestimmt hat, einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Das sind die grundsätzlichen Schritte. Aber irgendwo dazwischen muss die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden - unabhängig von der Jobsituation?
ZitatUnd wenn die BA nicht innerhalb 3 Monaten/90 Tagen zustimmt oder er kein Jobangebot innerhalb 3 Monaten/90 Tagen erhält? :
Was dann? Was wäre nach den 90 Tagen für deinen Freund?
Das habe ich mich halt auch gefragt, was nach den 90 Tagen passiert.
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