Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein kosovarischer Staatsangehöriger und lebe seit 2008 in Belgien (Asylantrag noch nicht entschieden)
Am 17. April habe ich einen Termin an der Deutschen Botschaft in Brüssel vereinbart um einen Visumantrag zu stellen.
Es ging um ein Visum gemäß Westbalkanregelung (Par. 26, Abs 2. BeschV).
Die Beamtin des Konsulats in Brüssels sagte dass nach diesen Gesetz dürfen profitieren nur die Personen die sich früher in Deutschland einen Asylantrag beantragt haben und sich freiwillig zurückgekhert sind.
Da ich in Deutschland nie einen Asylantrag gestellt habe, wurde mein Antrag nicht angenommen.
Ich kenne viele personen die sich aus Kosovo (Botschaft Prishtina) nach diesen Gesetz nach Deutschland gekommen sind und keiner von denen war in Deutschland Asyl.
Mein Arbeitgeber hat mit der Botschaft am 18. April telefonisch kontaktiert und ihm wurde mitgeteilt dass bei anderen Konsulaten (Prishtina, Tirana, Belgrad, Wien etc.) dieses Arbeitsvisum kann beantragt werden, aber bei uns NICHT.
Die meinten dass ich den Antrag stellen kann, aber das Visum wird nicht erteilt aus obigen Grund.
Was soll ich jetzt machen? Wo kann ich mich wenden um die Botschaft in Kenntnis zu setzen dass nach diesen Gesetz alle Staatsbürgern aus dem Westbalkan profitieren?
Liebe Grüß
Arbeitsvisum gemäß Westbalkanregelung
Notfall?
Notfall?
Wo kann ich mich wenden um die Botschaft in Kenntnis zu setzen dass nach diesen Gesetz alle Staatsbürgern aus dem Westbalkan profitieren? An das Auswärtige Amt in Berlin - dieses hat die Dienstaufsicht über die Botschaften. Für den Anfang können Sie sich ja mal an dessen Bürgerservice wenden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
Die Beamtin des Konsulats in Brüssels sagte dass nach diesen Gesetz dürfen profitieren nur die Personen die sich früher in Deutschland einen Asylantrag beantragt haben und sich freiwillig zurückgekhert sind. Das ist in der Tat Unsinn, wie ein Blick in das Gesetz zeigt: https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html
Das Problem liegt hier:
ZitatAm 17. April habe ich einen Termin an der Deutschen Botschaft in Brüssel vereinbart um einen Visumantrag zu stellen. :
§ 26 Abs. 2 Satz 2 BeschV setzt für die Anwendung der Westbalkanregelung voraus:
Zitat:Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde.
Also: Ein Kosovare muss seinen Antrag bei der deutschen Botschaft in Pristina stellen.
Was die Auskunft der deutschen Botschaft in Belgien betrifft: Es ist genau umgekehrt; wer in den letzten 2 Jahren in Deutschland Geld als Asylbewerber bezogen hat, ist von der Westbalkanregelung ausgeschlossen. Die Botschaftsmitarbeiter in Brüssel haben sich da vielleicht einfach vertan. Schließlich haben sie sonst rein gar nichts mit der Westbalkanregelung zu tun. Vielleicht hat der Antragsteller sich da aber auch nur verhört. Letztlich ist die Botschaft in Brüssel aber auf jeden Fall der falsche Ansprechpartner.
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