Arbeitsvisum gemäß Westbalkanregelung

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum gemäß Westbalkanregelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin ein kosovarischer Staatsangehöriger und lebe seit 2008 in Belgien (Asylantrag noch nicht entschieden)

Am 17. April habe ich einen Termin an der Deutschen Botschaft in Brüssel vereinbart um einen Visumantrag zu stellen.

Es ging um ein Visum gemäß Westbalkanregelung (Par. 26, Abs 2. BeschV).

Die Beamtin des Konsulats in Brüssels sagte dass nach diesen Gesetz dürfen profitieren nur die Personen die sich früher in Deutschland einen Asylantrag beantragt haben und sich freiwillig zurückgekhert sind.

Da ich in Deutschland nie einen Asylantrag gestellt habe, wurde mein Antrag nicht angenommen.

Ich kenne viele personen die sich aus Kosovo (Botschaft Prishtina) nach diesen Gesetz nach Deutschland gekommen sind und keiner von denen war in Deutschland Asyl.

Mein Arbeitgeber hat mit der Botschaft am 18. April telefonisch kontaktiert und ihm wurde mitgeteilt dass bei anderen Konsulaten (Prishtina, Tirana, Belgrad, Wien etc.) dieses Arbeitsvisum kann beantragt werden, aber bei uns NICHT.

Die meinten dass ich den Antrag stellen kann, aber das Visum wird nicht erteilt aus obigen Grund.

Was soll ich jetzt machen? Wo kann ich mich wenden um die Botschaft in Kenntnis zu setzen dass nach diesen Gesetz alle Staatsbürgern aus dem Westbalkan profitieren?

Liebe Grüß

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wo kann ich mich wenden um die Botschaft in Kenntnis zu setzen dass nach diesen Gesetz alle Staatsbürgern aus dem Westbalkan profitieren? An das Auswärtige Amt in Berlin - dieses hat die Dienstaufsicht über die Botschaften. Für den Anfang können Sie sich ja mal an dessen Bürgerservice wenden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
Die Beamtin des Konsulats in Brüssels sagte dass nach diesen Gesetz dürfen profitieren nur die Personen die sich früher in Deutschland einen Asylantrag beantragt haben und sich freiwillig zurückgekhert sind. Das ist in der Tat Unsinn, wie ein Blick in das Gesetz zeigt: https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Das Problem liegt hier:

Zitat (von fb494654-15):
Am 17. April habe ich einen Termin an der Deutschen Botschaft in Brüssel vereinbart um einen Visumantrag zu stellen.


§ 26 Abs. 2 Satz 2 BeschV setzt für die Anwendung der Westbalkanregelung voraus:

Zitat:
Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde.


Also: Ein Kosovare muss seinen Antrag bei der deutschen Botschaft in Pristina stellen.

Was die Auskunft der deutschen Botschaft in Belgien betrifft: Es ist genau umgekehrt; wer in den letzten 2 Jahren in Deutschland Geld als Asylbewerber bezogen hat, ist von der Westbalkanregelung ausgeschlossen. Die Botschaftsmitarbeiter in Brüssel haben sich da vielleicht einfach vertan. Schließlich haben sie sonst rein gar nichts mit der Westbalkanregelung zu tun. Vielleicht hat der Antragsteller sich da aber auch nur verhört. Letztlich ist die Botschaft in Brüssel aber auf jeden Fall der falsche Ansprechpartner.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen