Guten Tag,
folgender Fall:
Ein Freund aus Indien ist vor ~4 Monaten nach Deutschland gekommen und hat ein Arbeitsvisum mit AG Bindung (Hochschulabsolvent). Außerdem hat er ein italienisches Studentenvisum. Nun wurde allerdings das Projekt aufgegeben und er wurde noch in der Probezeit gekündigt. Ab Mitte Oktober ist er dann offiziell arbeitslos und bis dahin freigestellt. Inwiefern ist seine Aufenthaltserlaubnis davon betroffen? Gilt diese noch bis zum Auslaufen des Visums? Muss die Kündigung gemeldet werden? Muss/Kann er ein allgemeines Arbeitsvisum ohne AG Bindung beantragen? Kann er aufgrund seines Studentenvisums noch weiter in Deutschland bleiben?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editier von fb450587-96 am 26.09.2016 17:01
Arbeitsvisum mit AG Bindung - Kündigung
26. September 2016
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Frage vom 26. September 2016 | 16:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum mit AG Bindung - Kündigung
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#1
Antwort vom 26. September 2016 | 17:51
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Außerdem hat er ein italienisches Studentenvisum.
Dann sollte er schnellstens die Aufenthaltserlaubnis beantragen, denn das Visum gilt nur 90 Tage.
Zitat:Kann er aufgrund seines Studentenvisums noch weiter in Deutschland bleiben?
Ein Visum gilt immer nur 90 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
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