Arbeitsvisum und Kosmetikstudio

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum und Kosmetikstudio

Sehr geehrte Damen und Herren.

Meine Freundin verkauft in Deutschland ein Kosmetikstudio. Sie ist aus Croatien ich bin aus Russland.
Die Frage ist: kann ich eine Arbeitsvisum zu bekommen wenn ich diese Gewerbeimmobilien kaufe? Oder wie kann ich eine Arbeitsvisum zu bekommen in Solche Situation?

Mit freundlichen Grüßen
Maria

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Kauf einer Immobilie in Deutschland führt nicht zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Da müsste man schon einen erheblichen €uro-Betrag investieren und etliche Arbeitsplätze schaffen. Zudem dürfte an Kosmetikstudios in Deutschland auch nicht unbedingt ein erhöhter Bedarf besten.

Verstehe allerdings auch nicht, wo das Geld zum Kauf der Immobilie herkommen soll, wenn sie wie im anderen Beitrag beschrieben, nicht einmal das Geld hat um in die Heimat zu reisen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich hab mir nochmals Deine allten Threads angeschaut. Irgendwie passt da ganz vieles nicht zusammen. Einerseits zu arm, um die Rückkehr ins Heimatland zu finanzieren, jetzt will man plötzlich eine Immobilie käuflich erwerben? Was ist das denn? Woher das ganze Geld?

Nein, man kann sich durch Immobilienerwerb keine Aufenthaltsgenehmigung kaufen. Außerdem ist ein Visum nur vom Heimatland aus zu beantragen, also in Deinem Fall aus Russland heraus. Nicht hier.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Und sollte man auf die glorreiche Idee kommen, das Kosmetikstudio für einen symbolischen (erschwinglichen?) Preis zu verkaufen, also meinethalben 50 oder 100 oder 1000 €, dann würde die Differenz zum "normalen" Verkaufspreis als Schenkung angesehen und entsprechend hohe Schenkungssteuer anfallen, da es sich ja nicht um direkt miteinander verwandte Personen handelt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ #2 : die Fragestellerin hat inzwischen wenn ich das richtig zähle, mindestens 5 Threads zum selben Thema aufgemacht. Immer dieselben Antworten bekommen, und jetzt wird rumgetrixt. Deshalb hier nochmal eine Zusammenfassung, vielleicht kommt das dann in iherem Hirn an.

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist an das Führen der Ehe gekoppelt, da sie sich erst sehr kurz in Deutschland aufhält.
Diese Ehe ist auseinander gegangen, deshab wird sie in einem Monat keine neue Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wenn sie aus anderen Gründen in Deutschland leben möchte, dann muss sie zwingend von ihrem Heimatland aus ein entsprechendes Visum beantragen. Wird dieser Antrag positiv beschieden, kann sie wieder nach Deutschland einreisen.

Völlig einerlei ist, ob sie in Deutschland Grundbesitz hat. Abgesehen davon kann sie sich den ja nicht mal im Ansatz leisten, und keine Bank wird ihr ein Darlehen geben. Denn wer nicht mal das Geld hat, um in sein Heimatland zurück zu kehren, der hat erst recht nicht das Geld, eine Immobilie zu erwerben, denn allein der Erwerb kostet ja schon erheblich, angefangen beim Notar, dann das Finanzamt, dann der Unterhalt des Teils u.s.w.

Ein todsicherer Weg, sich eine legale Rückkehr wann auch immer nach Deutschland zu verbauen, wäre, hier illegal zu bleiben. Dann wird sie nämlich abgeschoben, und die Kosten hierfür (zig Tausende) müsste sie vor einer möglichen legalen Einreise bezahlt haben. Abgesehen von der Sperre, die sie dann hätte.

So, ich hoffe, jetzt ist es endgültig klar.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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