Asyl abgelehnt und untergetaucht

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2012 19:41:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Asyl abgelehnt und untergetaucht

Eine Bekannte trat vor kurzem mit einer großen Bitte an mich heran. Ihre Eltern betrieben im Jahr 2000 ein Asylverfahren, jedoch wurde weder Asyl anerkannt noch Abschiebehindernisse festgestellt. Aufgrund der drohenden Ausweisung tauchten die Eltern unter und leben seit nunmehr zehn Jahren illegal in Deutschland. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Eltern nun einen legalen Aufenthalt bekommen, wenn sie sich den Behörden stellen? Was ist zu erwarten wenn sie von der Polizei angehalten werden? Die beiden sind wohl Mitte 50 und würden gerne arbeiten und nicht auf Staatskosten leben. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wie können die denn auf Staatskosten leben, wenn sie illegal hier sind?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12305.03.2012 19:41:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

ich meine damit wenn sie sich den behörden stellen und einen legalen aufenthalt bekommen würden. DANN würden sie gerne ihren lebensunterhalt aus eigener erwerbstätigkeit bestreiten. momentan leben sie vom geld ihrer kinder, welche mittlerweile selber berufstätig sind.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Warum sollten die Eltern, die hier das Rechtssystem über 10 Jahre lang missachtet haben, plötzlich einen legalen Status bekommen, während andere, die bei der Sachlage ausreisen, keine Rückkehrmöglichkeit eingeräumt bekommen? Dreistigkeit siegt? Kann ja wohl nicht sein.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12323.08.2010 09:53:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja, wie ich so Verfahren kenne: derjenige wird in Abschiebehaft genommen, im beschleunigten Verfahren dann genau zu der Freiheitsstrafe verurteilt, die den Zeitraum bis zum Ausreisetermin umfasst. Dann geht es direkt in den Flieger, aus dem Knast. Die Reststrafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt, und wenn die je zurückkommen sollten, wird die Bewährung widerrufen.

Die Abschiebekosten (meist etliche Tausende pro Person) werden bei der Konstellation den Tätern und den Beihelfern auferlegt.

Mit anderen Worten: durch ihren grenzenlosen Egoismus haben die ihre Kinder ganz schön in Schwierigkeiten gebracht. Wenn die Eltern denn gültige Ausweispapiere haben, sollten sie schleunigst ausreisen. Ansonsten sich welche in ihrer Botschaft besorgen, und dann ausreisen. Das geht nicht ewig gut. Spätestens dann nicht, wenn eines der Elternteile krank wird. Und dafür spricht bei dem Alter ja einiges!

wirdwerden

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-- Editiert am 23.07.2010 08:59

-- Editiert am 23.07.2010 09:04

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

da Abschiebehaft keine Untersuchungshaft ist, kann sie auch nicht auf eine Strafe angerechnet werden. Und daß die Strafe genau den Zeitraum bis zum Abschiebetermin umfaßt, ist auch nicht sehr realistisch - das würde unterstellen, daß Strafrichter sich der Ausländerbehörde unterwerfen, und dann tun sie todsicher nicht. Abgesehen davon bliebe bei dem Szenario auch keine Reststrafe mehr, die man zur Bewährung aussetzen könnte.
Irgendeine Möglichkeit des legalen Verbleibes sehe ich nicht - wenn die Eltern sich mitsamt Flugticket bei der Ausländerbehörde melden, kriegen sie evtl. eine Grenzübertrittsbescheinigung (zur legalen Ausreise) und werden nicht in Abschiebehaft genommen, aber dafür gibt es keine Garantie.

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

die sollen ruhig weiter hier leben, am besten noch schwarz arbeiten und das geld schön sammeln, solange die sich ruhig aufhalten, glaub ich eigentlich nicht das denen etwas passiert, falls es türkische oder ich sage mal muslimische personen sind weiß ich aus meinem freundeskreis dass die kinder auf ihre eltern aufpassen müssen wenn die alt werden, also warum sich sorgen machen als Elternteil. auch wenn sie abgeschoben werden, die haben in ihrem Heimatland sicherlich ein Haus oder änliches bzw bekannte die bei 20 personen in einem haushalt auf 2 mehr oder weniger sicherlich auch sch.....egal ist und da in europa fast nirgends grenzen gibt haben die eine sehr gute möglichkeit solange sie hier sind auch genügend geld zu schöffeln und alles den kindern zu geben.

*gggg*

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#11
 Von 
Ptheis
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 28x hilfreich)

Deine Eltern sollten sich unerzüglich melden. Sie bekommen dann sicher das Bundesverdienstkreuz und eine Apanage von der sie gut leben zu können ohne arbeiten zu müssen.

Ich kann nur den Kopf schütteln (meinen?).

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"PT"

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