Asyl trotz Verpflichtungserklärung

18. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
xxxzantiaxxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Asyl trotz Verpflichtungserklärung

Hallo zusammen
meine Schwester, Ihrer Mann und deren 2,5 Jähriges Kind, sind nach deutschland gekommen um mich zu besuchen. Mein Schwager durch meine Verpflichtungserklärung und meine Schwester und Ihre Kind durch die Verpflichtungserklärung von meiner Tante in Belgien.
deren Situation hat sich jetzt so geändert, dass deren Leben in Iran wirklich in Gefahr ist,und sie trauen sich nicht zurückzufliegen, und sie müssen jetzt einen Asylantrag stellen.
laut meine Recherche, muss ich als Verpflichungserklärungsgeber 3 Jahre lang, die Kosten übernehmen. wie hoch wären die Kosten pro Monat, pro Person?
gibt es die Gefahr, dass die behörden meine Schwester nach Holland zurück schicken? oder kann sie hier bleiben?
Vielen Dank
Viele Grüße
Ali

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12 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von xxxzantiaxxx):
laut meine Recherche, muss ich als Verpflichungserklärungsgeber 3 Jahre lang, die Kosten übernehmen. wie hoch wären die Kosten pro Monat, pro Person?

Wie kommst Du auf diese 3 Jahre ?

Nach dem Aufenthaltsgesetz haftest Du als Verpflichtungsgeber für alle Aufwendungen,
die vom Verpflichtungsnehmer von staatlichen Stellen in Anspruch genommen werden:

§ 68 Haftung für Lebensunterhalt
(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.






-- Editiert von ya338 am 18.09.2016 18:58

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von xxxzantiaxxx):
laut meine Recherche, muss ich als Verpflichungserklärungsgeber 3 Jahre lang, die Kosten übernehmen. wie hoch wären die Kosten pro Monat, pro Person?


Es gibt in Deutschland keine zeitliche Begrenzung. Die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu einem anderen Zweck (z.B. bis zur Gewährung von Asyl) oder bis die Betreffenden dauerhaft ausreisen. Die Kosten hängen davon ab, wieviel die Betreffenden den Staat kosten, z.B. Unterkunft im Asylbewerberheim usw.

Zitat (von xxxzantiaxxx):
gibt es die Gefahr, dass die behörden meine Schwester nach Holland zurück schicken? oder kann sie hier bleiben?


Wieso Holland? Hat sie ein Besuchsvisum aus Holland und eine Verpflichtungserklärung aus Belgien, während dein Schwager ein Visum aus Deutschland hat? Normalerweise ist der Staat für das Asylverfahren zuständig, der das Visum ausgestellt hat (Dublin-Verfahren). Aus humanitären Gründen kann ein Staat sich für zuständig erklären, z.B. damit eine Familie nicht auseinandergerissen wird. Das kann passieren, muss nicht. Wenn bei den Visa-Anträgen gelogen wurde, kann es aber sein, dass der Staat sich gegen ein Entgegenkommen sträubt. Da müsste man im Zweifel versuchen, juristisch gegen vorgehen.

Eine Lüge wäre - nur mal so ins Blaue gedacht -, wenn dein Schwager und deine Schwester beim Visa-Antrag jeweils ihre Rückkehrbereitschaft mit der Anwesenheit des Ehepartners im Iran belegt hätten und dann beide gleichzeitig in unterschiedliche europäische Staaten gereist wären. Dann wäre auch das plötzliche Entdecken der politischen Verfolgung im Iran höchst zweifelhaft. Da liegt die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nahe, wodurch die Verpflichtungserklärung natürlich weiter gilt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxxzantiaxxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es gibt in Deutschland keine zeitliche Begrenzung. Die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu einem anderen Zweck (z.B. bis zur Gewährung von Asyl) oder bis die Betreffenden dauerhaft ausreisen. Die Kosten hängen davon ab, wieviel die Betreffenden den Staat kosten, z.B. Unterkunft im Asylbewerberheim usw.

die Rechtslage wurde gerade geändert, daher gibt es noch keine Rechtsprechung zu den neuen Regelungen. So wie es sich aktuell darstellt, gibt es eine Übergangsregelung, die besagt, dass die Haftung für Verpflichtungserklärungen, die vor dem 6. August 2016 abgegeben wurden, nach drei Jahren endet.

Zitat:
Wieso Holland? Hat sie ein Besuchsvisum aus Holland und eine Verpflichtungserklärung aus Belgien, während dein Schwager ein Visum aus Deutschland hat? Normalerweise ist der Staat für das Asylverfahren zuständig, der das Visum ausgestellt hat (Dublin-Verfahren). Aus humanitären Gründen kann ein Staat sich für zuständig erklären, z.B. damit eine Familie nicht auseinandergerissen wird. Das kann passieren, muss nicht. Wenn bei den Visa-Anträgen gelogen wurde, kann es aber sein, dass der Staat sich gegen ein Entgegenkommen sträubt. Da müsste man im Zweifel versuchen, juristisch gegen vorgehen.


Das war ein SchreibFehler, ich weiss nicht wie ich Belgien geschrieben habe, sie ist über Holland eingeladen, und auch über Holland eingereist

Zitat:
Eine Lüge wäre - nur mal so ins Blaue gedacht -, wenn dein Schwager und deine Schwester beim Visa-Antrag jeweils ihre Rückkehrbereitschaft mit der Anwesenheit des Ehepartners im Iran belegt hätten und dann beide gleichzeitig in unterschiedliche europäische Staaten gereist wären. Dann wäre auch das plötzliche Entdecken der politischen Verfolgung im Iran höchst zweifelhaft. Da liegt die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nahe, wodurch die Verpflichtungserklärung natürlich weiter gilt.


Es geht hier nicht um eine Politische Verfolgung, Es ist komplizierter, Es gibt wirklich gute gründe, warum sie getrennt gekommen, sind. Ich bestätige dir selber, dass sie ohne absicht hier bleiben müssen. deren Kühlschränke sind noch voll und die haben keine warme klamotten mitgenommen, der Arbeitgeber von meinem Schwager schuldet ihm noch 7000€ , sein Auto ist noch im Parkhaus vom Flughafen und und und.....dass Sie aufeinmal hier bleiben müssen,hätte wirklich keine gedacht.

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#4
 Von 
xxxzantiaxxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe viele Anwälte gefragt, jeder sagt was anderes.
deswegen bin ich verwirrt und suche hier eine Hilfe.

Zitat von Anwälte:
Anwalt1:

Zitat:

Je nach Unterbringungen dürften Sie mit bis zu 600 EUR Mietkosten plus Verpflegung rechnen, das können schnell auch noch mal 500 EUR sein.Unklar bleibt, inwieweit der Staat verpflichtet ist, die Kosten, die Sie zu erstatten hätten, zu minimieren. So würden Sie evtl. Ihre Schwester bei sich zu Hause aufnehmen und dort verpflegen wollen – das Land wird aber Ihre Schwester und Familie in einer Erstaufnahmeeinrichtung und später einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen. Hier stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Kosten dann in Rechnung gestellt werden können.

Anwalt2:
Zitat:
wenn Sie die Verpflichtungserklärung vor dem 6.8.2016 abgegeben haben, dann stimmt es mit den drei Jahren.

Wie hoch die Kosten werden können, kann man nicht abstrakt sagen. Das hängt davon ab, was Ihre Verwandten konkret benötigen. Die Logik des Gesetzes ist: alles, was der deutsche Staat für Ihre Angehörigen aufwenden muss - Miete, Lebenshaltungskosten auf dem Niveau von Hartz IV, leider auch Gesundheitsausgaben - kann er sich von Ihnen wiederholen. Die Praxis ist, soweit ich sehe, sogar noch rigider: die Jobcenter verweigern die Leistungen und verweisen direkt an den Verpflichtungsgeber. Das heißt unterm Strich: Sie (und Ihre Tante) müssen für alles geradestehen, solange die Verwandten nicht selbst für sich sorgen können. Und das wird eine Weile dauern - frühestens in einem halben Jahr werden die Verwandten eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, und dann ist es erfahrungsgemäß nicht einfach, eine Arbeit zu finden. Immerhin hat der Gesetzgeber es jetzt aber etwas erleichtert.

Anwalt3:
Zitat:
Sie müssen für Unterkunft und Verpflegung die Kosten tragen. Also den Satz von 320 Euro nach Asylbewerberleistungsgesetz und Unterkunft.

Anwalt4:
Zitat:
1. Es gibt keinen festen Betrag, sondern die tatsächlichen Kosten sind von der Verpflichtungserklärung umfasst. Das sind ungefähr die Beträge aus dem AsylbLG:
2. Wie lange die Verpflichtungserklärung gilt kannn man auch nicht sicher sagen. Wenn es einen zwingenende Asylgrund gibt kann sie auch kürzer gehen, wenn die Anerkennung schneller kommt kann sie auch wegfallen etc.
3. Es kommt bei der Frage, ob Ihre Schwester nach Holland muß auf das Visa an und nicht auf die Verpflichtung. Wenn Sie mit einem Holländischen SchengenVisum gekommen ist wäre nach Dublin Holland zuständig, aber die Familieneinheit ist dann wichtiger und sie wird in Deutschland bleiben können.


-- Editiert von xxxzantiaxxx am 19.09.2016 01:25

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#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von xxxzantiaxxx):
Es geht hier nicht um eine Politische Verfolgung,

...und damit dürfte ein Asylantrag von vornherein aussichtslos sein.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.







-- Editiert von ya338 am 19.09.2016 09:27

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Fassen wir mal zusammen:

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird eine Urlaubsreise aus dem Iran nach Europa geplant. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen läuft die teilweise über Deutschland, teilweise über ein anderes EU-Land. Und just in dem Augenblick, als die Familie sich wo auch immer in Europa aufhält, verschlechtert sich die Lage im Heimatland so, dass man nicht zurückkehren will. Und just in dem Augenblick wollen dann die Verpflichteten auch ihre Verpflichtung auf den deutschen Staat abwälzen. Ja, was ist das denn?

Es bleibt der Frau unbenommen, Asyl in den Niederlanden zu beantragen, dem Mann unbenommen, Asyl in Deutschland zu beantragen. Nur, mit der Verpflichtungserklärung hat das gar nichts zu tun. Und, in den Iran wird zumindest aus Deutschland auch abgeschoben. Auf Kosten der Leute, die sich hier verpflichtet haben. Kann richtig teuer werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@wirdwerden: Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Wer würde schon einen Umweg über Deutschland in Kauf nehmen um "zufällig" gerade dort extreme Probleme zu haben.
Wenn ich Probleme in meinem Land hätte und fliehen müssten, wäre mir jede Richtung erstmal recht, Hauptsache weg!

Wenn die Niederlande das erste Einreiseland gewesen sind, so werden diese sich auch mit dem Asylantrag beschäftigen müssen, sprich sind zuständig dafür.
Es ist ein sicheres Land, man wird auch sicherlich dort Hilfe anbieten!

Besonders stutzig macht mich folgender Satz:

Zitat:
deren Situation hat sich jetzt so geändert, dass deren Leben in Iran wirklich in Gefahr ist,und sie trauen sich nicht zurückzufliegen, und sie müssen jetzt einen Asylantrag stellen.


Ich möchte wissen, wie die Verwandschaft den Behörden erklären möchte, dass urplötzlich eine Gefahr aufgetaucht ist, von der man auch vorher "nichts gewusst habe" - tut mir leid, aber das glaubt keiner

Es ist gut, wenn Kinder und Unschuldigen fliehen können, und dem Schrecken entkommen können. Brauchen sie dann wirklich Hilfe, wird sicherlich keine Behörde diese Ablehnen.

In diesem Falle sehe ich aber einige Widersprüche, Person A besucht mit Familie ein anderes Familienmitglied in Deutschland, kurze Zeit später taucht der Rest der Familie von Person A ebenfalls auf und gibt vor, dass sie angeblich Probleme hätten und ihnen Verfolgung drohe.

Welche Art der Verfolgung? Was ist plötzlich passiert?

Urlaub zu machen in Fremden Ländern ist schön, aber wenn ich ohne Geld und Papiere z.B. in die USA einreisen möchte, bei der Einreisekontrolle sage "Ich habe kein Geld und ich habe Probleme in meinem Heimatland, aber hier gibt es Leute die für mich sorgen, weil ich nicht zurück möchte." werde ich garantiert schief angeschaut und sicherlich genau befragt. Dabei kann es dann passieren, dass natürlich jemand bürgen muss, das wäre dann der TE. Die Alternative: Es besteht das Risiko, dass eine Bürgschaft nicht mehr möglich ist und man wird wegen dieser unglaubhaften Story direkt zurückgeschickt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxxzantiaxxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT] Wie gesagt, die situation hat sich Erst hier geändert, dass die Iranische Regierung hinter denen ist. Als sie dort waren, gab es keine Probleme, [GELÖSCHT] ich zwinge hier keinem was zu schreiben. also bitte sachlich bleiben.
wie gesagt wenn ich die ganze geschichte erzählen, dann kann es jeder wissen, welche person gemient ist. also solange ihr nicht die geschichte wisst einfach ruhig bleiben.... oder kennt ihr die Iranische Regierung und iranische Gesetzte besser als ich?

einfach grob gefragt, generell wisst ihr was der Urteil ist wenn es raus kommt das jmnd schwul ist? oder eine minderheit gehört, die die regierung gerade nicht leiden kann, oder in deutschland mit eine minderheit in kontakt kommt? und und und? [GELÖSCHT]

-- Editiert von xxxzantiaxxx am 20.09.2016 15:46

-- Editiert von Moderator am 21.09.2016 00:06

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#9
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von xxxzantiaxxx):
ach hier wird zuviel drum herum gelabert statt wirkliche Hilfe....

Dann solltest Du zunächst einmal klar sagen, was da Sache ist, denn nach Deiner eigenen Aussage
geht es nicht um politische Verfolgung.

Zitat (von xxxzantiaxxx):
Es geht hier nicht um eine Politische Verfolgung

....und damit besteht auch keinerlei Anspruch auf Asyl.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Situation hat sich jetzt so geändert, dass deren Leben in Iran wirklich in Gefahr ist

Zitat:
Es geht hier nicht um eine Politische Verfolgung

Zitat:
situation hat sich Erst hier geändert, dass die Iranische Regierung hinter denen ist
Ich störe mich nicht an der Wechsellaunigkeit der Angaben in Ihren Beiträgen. Sowas erlebt man hier im Forum öfters. Stattdessen wundere ich mich doch sehr darüber, wie wechsellaunig nun offenbar die Verhältnisse im Iran sind. Am einen Tag stand man noch mitten in der Gesellschaft und hatte schon während seines kurzen Urlaubs schreckliche Himweh. Am nächsten Tag ist ein Ehepaar ganz ohne zutun und vor allem während eines Aufenthalts in zwei verschiedenen europäischen Ländern plötzlich in den Fokus der Tötungskommandos der Revolutionsgarden geraten, ebenso das zweijährige Kind. Und das alles, ohne dass die Meiden auch nur ein Wort über diesen unerwarteten Umbruch berichten.

Was lässt Sie eigentlich glauben, dass Sie die ganze Geschichte kennen? Immerhin brauchte man einen, der eine Verpflichtungserklärung unterschreibt. Und man hat offenbar nur jemanden gefunden, der auf gar keinen Fall irgendwelche Kosten tragen wollte und auch nur in der Annahme unterschrieben hat, seine Pflicht beschränke sich auf eine bestimmte Höhe und Dauer. Wer hat Ihnen das eigentlich erzählt, das mit der Beschränkung?

Schon ärgerlich, dass die beiden Flügen in unterschiedliche Länder gingen. Das macht das Asylverfahren ein wenig komplizierter. Aber für diese Reiseplanung gab es ja gute Gründe. Ich hoffe, dass diese Gründe so gut waren, dass sich diese eigenartige Reiseplanung auch angesichts dieser unerwarteten Komplikationen rückwirkend betrachtet dennoch gelohnt hat.

Zitat:
kennt ihr die Iranische Regierung und iranische Gesetzte besser als ich?
Vermutlich.

Zitat:
wisst ihr was der Urteil ist wenn es raus kommt das jmnd schwul ist?
Verheirateten Familienvätern, die sich im Augenblick nichts sehnlicher wünschen, als dass ihre geliebte Ehefrau zu ihnen darf, müssen sich darüber vermutlich eher selten Gedanken machen. Bei zweijährigen Kindern weiß ich das nicht so genau.

Da offenbar zwei Mitglieder der dreiköpfingen Familien in den Niederlanden verweilen und es auch die Niederlande waren, die eine Mutter mit Kind aus einem "politisch unsicheren" Land in die Union eingeladen haben, würde ich eine vorrangige Verantwortung der Niederlande sehen. Dementsprechend sollte man sich Gedanken machen, wie man den Zuzug des Schwagers zu Frau und Kind in die Niederlande organisiert bekommt und wie dort wohl die Aussichten auf ein erfolgreiches Asylverfahren sind.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
xxxzantiaxxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT]
und nein die Sache kann ich Ihnen hier nicht erklären,auch wenn du mit 5 andere accounts kommst und fragst. fertig aus.

-- Editiert von xxxzantiaxxx am 20.09.2016 23:37

-- Editiert von Moderator am 21.09.2016 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von xxxzantiaxxx):
also bitte sachlich bleiben

Bedauerlich das Sie Ihren eigenen Ratschlag nicht beherzigen.
Da man es vorzieht herumzupöblen nur weil einem die Antworten nicht passen, sage ich jetzt auch mal
Zitat (von xxxzantiaxxx):
fertig aus.

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Und jetzt?

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