Guten Abend,
wir als Gastfamilie sind ein wenig verzweifelt. Unser Au-Pair ist schwanger im 4. Monat. Die Kosten für die Geburt zahlt die Versicherung nicht, da das Au-Pair Verhältnis bis zum Geburtstermin beendet ist.
1. Könnten wir kündigen oder gilt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft auch für AU-Pairs?
2. Stimmt das, dass wir auf Grund der Verpflichtungserklärung für das AP für alle Folgekosten haften (Geburt, Krankenhaus, evtl. Unterkunft für Mutter und Baby, soweit diese ein weiteres Aufenthaltsrecht erhält. Einen Mann dazu gibt´s nicht mehr)
3. Falls wir sie weitrehin beschäftigen: Kann sie im Anschluss hochschwanger überhaupt abgeschoben werden?
Erst mal so weit. Hat ejmand Erfahrung? Vorab vielen Dank für alle ernsthaften Antworten.
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Au-Pair Vertrag Kündigung?
27. September 2010
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Frage vom 27. September 2010 | 23:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Au-Pair Vertrag Kündigung?
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#1
Antwort vom 29. September 2010 | 14:57
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
Hmmm.... für solche komplizierten Sachen ist diese Laienforum wohl nicht der richtige Ort. Hier findet man die Spezialisten:
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