Aufenthalt abgelehnt 2019

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hatem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt abgelehnt 2019

Guten Abend,
Ich bin geheiratet im Oktober 2018 in Standestamt in Deutschland und nach eine Woche später ich und Meine Frau zum ausländerbehörde und habe wir Aufenthaltstitel beantragt und die Frau dort arbeiten Haben Sie uns gesagt das rechtlich in Deutschland geheiratet und bekommst du ein Aufenthalt, aber gestern hatte sie uns angerufen und sie hatt gesagt das ich bekomme keine Aufenthalt nur wenn ich freiwillig ausreisen und mit Visum komm wider ich habe sie gefragt was von Grund das ich bekomme keine Aufenthalt und hier mit mein Frau bleiben und habe ich geweint weil ich kann nicht ohne mein Frau leben 6 Monate oder auch einen Woche weil ich liebe sie sehr. Sie hatt gesagt Grund das Meine Frau angeblich zu wenig verdient aber Meine Frau verdient Brutto 1500 € Monatlich plus ca 300€ Bekommt sie von Jobcenter für Ihre Tochter und Mitte 420€
Mein frage Was kann ich machen das ich hier bleiben mit mein Frau ohne das ich ausreisen kann ich Klage oder Widerspruch gegen abgelehnt Aufenthalt
Und ich unterschreiben auch Arbeitsvertrag morgen Abend kann das mir helfen
Danke

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Doppelbeitrag hilft nicht schneller.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hatem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß aber ich möchte wie möglich schneller Antwort bevor mir abschoben meine Frau Zeit gestern weinte
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Wenn man gar nichts weiß, kann man nicht schnell antworten.
Auf jeden Fall brauchst du keine Angst haben, dass du jetzt abgeschoben wirst.
Deine Frau braucht jetzt auch keine Angst zu haben.

Bitte beantworte doch folgende Fragen:
Du bist seit 2014 in Deutschland?
Aus welchem Land kommst du?
Wie heißt der Ausweis, den du JETZT hast?
Ist deine Frau Deutsche?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hatem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich komme aus Tunesien und ich bin Zeit 2014 Asyl und mein Frau ist deutsche und ich habe heute Prüfung A1 auch gemacht
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Sorry, so geht das leider nicht. :sad:
Bitte frage deine Frau.
Die ist Deutsche und kann doch die Fragen besser beantworten.

Wer schreibt denn für dich hier ?


-- Editiert von Anami am 16.02.2019 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hatem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bin seine frau und ich bin deutsche und mein mann kommt aus Tunesien. Den Ausweis den er momentan besitzt ist eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches aufenthaltsdokument. Sorry wegen schreiben meines Mannes er kann noch nicht perfekt deutsch. Ich habe total Angst um ihn dass er ausreisen muss

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hatem):
Den Ausweis den er momentan besitzt ist eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches aufenthaltsdokument.
Es ist also über seinen Asylantrag von 2014 noch nicht entschieden? Lebt ihr in Sachsen?
Zitat (von Hatem):
Sorry wegen schreiben meines Mannes er kann noch nicht perfekt deutsch.
Darum geht es wirklich nicht. Alle Wörter sind fehlerfrei geschrieben , aber Inhalt und die Satzstellung....

Bitte wartet doch auf das Schreiben der Ausländerbehörde. Dort steht genau, was zu tun ist, damit er einen Aufenthaltstitel bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hatem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Abschiebung Seit 2017 und Landratsamt hatte gesagt ich muss ausreisen freiwillig damit kann ich Aufenthalt bekomme und wenn ich nicht freiwilige aureisen dann landesdirektion Sachsen abscheben dir nach Tunesien

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hatem):
Ich habe Abschiebung Seit 2017
Wie bitte? Du bist in 2017 schon mal abgeschoben worden? :???:
Bist du dann wieder nach D eingereist? Und hast in 10/2018 geheiratet?
Mit welchen Papieren hast du beim deutschen Standesamt geheiratet?
Seit wann hast du denn diese sächsische *Bescheinigung zum vorübergehenden Aufenthalt*? Hast du deine anderen Papiere verloren?


Zitat (von Hatem):
ich muss ausreisen freiwillig damit kann ich Aufenthalt bekomme
Ja. Du sollst nach Tunesien ausreisen und dort bei der dt. Botschaft ein Visum beantragen, damit du zu deiner deutschen Ehefrau nach D kommen kannst. (Ehegatten-Nachzugs-Visum)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Anami, volle Zustimmung. Ich schätze den Sachverhalt allerdings etwas anders ein. Er ist offensichtlich 2017 nicht ausgereist, und jetzt die Eheschließung. Das ist meine Einschätzung des Sachvrhaltes.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Familienzusammenführung geht in der Regel nur aus dem Land des Antragstellers heraus.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen