Guten Abend,
Ich bin geheiratet im Oktober 2018 in Standestamt in Deutschland und nach eine Woche später ich und Meine Frau zum ausländerbehörde und habe wir Aufenthaltstitel beantragt und die Frau dort arbeiten Haben Sie uns gesagt das rechtlich in Deutschland geheiratet und bekommst du ein Aufenthalt, aber gestern hatte sie uns angerufen und sie hatt gesagt das ich bekomme keine Aufenthalt nur wenn ich freiwillig ausreisen und mit Visum komm wider ich habe sie gefragt was von Grund das ich bekomme keine Aufenthalt und hier mit mein Frau bleiben und habe ich geweint weil ich kann nicht ohne mein Frau leben 6 Monate oder auch einen Woche weil ich liebe sie sehr. Sie hatt gesagt Grund das Meine Frau angeblich zu wenig verdient aber Meine Frau verdient Brutto 1500 € Monatlich plus ca 300€ Bekommt sie von Jobcenter für Ihre Tochter und Mitte 420€
Mein frage Was kann ich machen das ich hier bleiben mit mein Frau ohne das ich ausreisen kann ich Klage oder Widerspruch gegen abgelehnt Aufenthalt
Und ich unterschreiben auch Arbeitsvertrag morgen Abend kann das mir helfen
Danke
Aufenthalt abgelehnt 2019
Notfall?
Notfall?
Doppelbeitrag hilft nicht schneller.
Ich weiß aber ich möchte wie möglich schneller Antwort bevor mir abschoben meine Frau Zeit gestern weinte
Danke
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Wenn man gar nichts weiß, kann man nicht schnell antworten.
Auf jeden Fall brauchst du keine Angst haben, dass du jetzt abgeschoben wirst.
Deine Frau braucht jetzt auch keine Angst zu haben.
Bitte beantworte doch folgende Fragen:
Du bist seit 2014 in Deutschland?
Aus welchem Land kommst du?
Wie heißt der Ausweis, den du JETZT hast?
Ist deine Frau Deutsche?
Hallo ich komme aus Tunesien und ich bin Zeit 2014 Asyl und mein Frau ist deutsche und ich habe heute Prüfung A1 auch gemacht
Danke
Sorry, so geht das leider nicht.
Bitte frage deine Frau.
Die ist Deutsche und kann doch die Fragen besser beantworten.
Wer schreibt denn für dich hier ?
-- Editiert von Anami am 16.02.2019 14:57
Hallo ich bin seine frau und ich bin deutsche und mein mann kommt aus Tunesien. Den Ausweis den er momentan besitzt ist eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches aufenthaltsdokument. Sorry wegen schreiben meines Mannes er kann noch nicht perfekt deutsch. Ich habe total Angst um ihn dass er ausreisen muss
Es ist also über seinen Asylantrag von 2014 noch nicht entschieden? Lebt ihr in Sachsen?ZitatDen Ausweis den er momentan besitzt ist eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches aufenthaltsdokument. :
Darum geht es wirklich nicht. Alle Wörter sind fehlerfrei geschrieben , aber Inhalt und die Satzstellung....ZitatSorry wegen schreiben meines Mannes er kann noch nicht perfekt deutsch. :
Bitte wartet doch auf das Schreiben der Ausländerbehörde. Dort steht genau, was zu tun ist, damit er einen Aufenthaltstitel bekommt.
Ich habe Abschiebung Seit 2017 und Landratsamt hatte gesagt ich muss ausreisen freiwillig damit kann ich Aufenthalt bekomme und wenn ich nicht freiwilige aureisen dann landesdirektion Sachsen abscheben dir nach Tunesien
Wie bitte? Du bist in 2017 schon mal abgeschoben worden?ZitatIch habe Abschiebung Seit 2017 :
Bist du dann wieder nach D eingereist? Und hast in 10/2018 geheiratet?
Mit welchen Papieren hast du beim deutschen Standesamt geheiratet?
Seit wann hast du denn diese sächsische *Bescheinigung zum vorübergehenden Aufenthalt*? Hast du deine anderen Papiere verloren?
Ja. Du sollst nach Tunesien ausreisen und dort bei der dt. Botschaft ein Visum beantragen, damit du zu deiner deutschen Ehefrau nach D kommen kannst. (Ehegatten-Nachzugs-Visum)Zitatich muss ausreisen freiwillig damit kann ich Aufenthalt bekomme :
Anami, volle Zustimmung. Ich schätze den Sachverhalt allerdings etwas anders ein. Er ist offensichtlich 2017 nicht ausgereist, und jetzt die Eheschließung. Das ist meine Einschätzung des Sachvrhaltes.
Ansonsten stimme ich Dir zu. Familienzusammenführung geht in der Regel nur aus dem Land des Antragstellers heraus.
wirdwerden
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