Aufenthalt abgelehnt

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
babula65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt abgelehnt

Mein Neffe mit amerikanischem Pass ist hier in Deutschland,hat eine Arbeit bei einer amerikanischen
Firma gefunden und auch eine Wohnung,jetzt wurde ihm die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt.
Was kann er tun?[b][/b]Bin für jeden Rat dankbar.wir habenZeit bis 07.11.

-- Editiert von babula65 am 30.10.2018 05:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

"amerikanisch" ist in diesem Fall USA?
Dann hat er zwar bevirzugte Einreise- und Visumsbestimmungen, aber keine Sonderrechte bei der Arbeitssuche.
Ob die Firma in den USA zu Hause ist oder hier: es ist offenbar ein Arbeitsplatz in Deutschland.

Das nur vorweg.
Um irgend etwas zum konkreten Fall sagen zu können müsste man wissen, welchen Antrag er gestellt hat (nach welchen Paragraphen?) und vor allem, mit welcher Begründung dieser abgelehnt wurde.

Einfach in ein anderes Land fahren und sich eine Arbeit suchen wird es ja wohl nicht gewesen sein, oder? Es dürfte auch ihm nicht entgangen sein, wie man mit solchen Leuten in seiber Heimat umgeht - dasGesetz ist aber in anderen Ländern ähnlich.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was der Neffe dagegen tun kann, das steht in der Belehrung, der dem Bescheid beigefügt ist. Allerdings wären die Gründe für die Ablehnung interessant. Denn normalerweise läuft das mit den Amis in Deutschland doch problemlos.

wirdwerden

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#3
 Von 
babula65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich das verstehen,das es mit den Amis problemlos läuft? Auch dafür vielen Dank

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das kann man so verstehen dass bei einem positiv bescheidbaren Antrag eines US-Amerikaners im Allgemeinen auchbpositiv beschieden wird.
Da man hier nicht weiß, was beantragt wurde und mit welcher Begründung abgelehnt wurde, lässt sich weter zu deinem Fall nichts sagen

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#5
 Von 
babula65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Antrag einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Der Arbeitsaufnahme wird nach §§18Abs3 und 50 Abs1
AufenthG soll abgelehnt werden.Die Bundesagentur für Arbeit hat in Ihrer Entscheidung gem§§39die Zustimmung für die Tätigkeit bei der Firma X abgelehnt.
Nach§§82 Abs1obliegt es dem Ausländer seine Belange geltend zu machen.
Wir haben bereits die Gebühr gezahlt ,Nachweis über einen Wohnsitz und Mittel zum Lebensunterhalt.
Was können wir nun tun?Wir brauchen wirklich jeden Rat.vielen Dank

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von babula65 ):
Die Bundesagentur für Arbeit hat in Ihrer Entscheidung gem§§39die Zustimmung für die Tätigkeit bei der Firma X abgelehnt.

Wenn sich für diese Tätigkeit hinreichend Arbeitskräfte aus Deutschland, der EU oder gleichberechtigte Ausländer finden lassen und es sich nicht um einen Mangelberuf handelt, dann werden Bewerber aus anderen Ländern nicht mit einer Arbeitserlaubnis rechnen können.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, jetzt haben wir wenigstens den Grund für die Ablehnung. Vielleicht ein Tipp, wenn der Neffe denn unbedingt in DEutschland bleiben möchte: Die US-Army sucht eigentlich immer US-Amis für ihre US-Planstellen in Deutschland. In ganz vielen Berufsfeldern, im Bürobereich, Handwerksbereich, med. Bereich u.s.w. Für diese Stellen bedarf es keiner Genehmigung der Arbeitsagentur. Und von dort aus kann man sich dann in Ruhe in DEutschland nach einer Stelle umsehen, die den Bedingungen der AfA entsprechen.

wirdwerden

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