Hallo alle zusammen !
Bin deutsche , verheiratet mit einem Afrikaner, der inzwischen auch eingebürgert ist, also auch deutsch ist. Nun kam seine Tochter , 14 Jahre zu uns nach D und bekam Aufenthalt bis zum Ablauf des Passes (2015) , laut ABH soll sie erst dann einen Antrag auf unbefristet stellen können , dann wäre sie schon 18 und erst nach 8 Jahren , also wenn sie 22 wäre einbürgern.
Hätte die Tochter kein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der Vater nun deutsch ist ?
Ausserdem hat er noch einen Sohn in Afrika , könnte dieser deutsch werden oder müsste er auch den selben Weg gehen wie die Tochter ?
Danke schon mal für Antworten !
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