Aufenthalt nach Scheidung- Kinder im Ausland

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz515628-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt nach Scheidung- Kinder im Ausland

Hallo,
Mein Mann marokkanischer Staatsbürgerschaft und ich haben uns getrennt. Die Scheidung läuft. Wir haben gemeinsame Kinder, für die wir auch beide das Sorgerecht haben. Die Kinder besuchen jedes zweite Wochenende ihren Vater, Unterhalt zahlt er nicht.
Nun möchte ich mit den Kindern nach Belgien ziehen. Da der neue Wohnort 200 Km entfernt ist, wird es weiterhin möglich sein, die Besuchszeiten regelmäßig einzuhalten.
Allerdings befürchtet mein Noch-Mann, dass ihm der Aufenthalt nicht mehr verlängert wird, wenn die Kinder nicht mehr in Deutschland leben. Ist das so?
Vielen Dank im Voraus

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sorry, Mißverständnis

ww

-- Editiert von wirdwerden am 20.05.2019 10:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Welchen Aufenthaltsstatus hat er denn jetzt?
Wie Lange wart ihr bis zur Trennung (nicht Scheidung) verheiratet?
Wie oder wer finanziert er seinen eigenen Unterhalt?

Allgemeiner gefragt: warum will er denn in Deutschland bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz515628-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Seinen Aufenthaltsstatus kenne ich nicht genau. Er ist vor über 9 Jahren nach Deutschland gekommen, weil wir unseren ersten Sohn erwarteten. Es war also eine Familienzusammenführung. Geheiratet haben wir schon vor 10 Jahren in Marokko und die Ehe wurde hier anerkannt.
Er ist Hartz 4 Empfänger.
Warum er nicht zurück nach Marokko will, hat mehrere Gründe. Einer ist, dass er seine Kinder dann nur noch sehr selten oder sogar gar nicht mehr sehen wird.

-- Editiert von amz515628-80 am 20.05.2019 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von amz515628-80):
Einer ist, dass er seine Kinder dann nur noch sehr selten oder sogar gar nicht mehr sehen wird.


Nur dass das kein Grund für einen Aufenthalt in D ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von amz515628-80):
Allerdings befürchtet mein Noch-Mann, dass ihm der Aufenthalt nicht mehr verlängert wird, wenn die Kinder nicht mehr in Deutschland leben. Ist das so?
Ich meine, nein. Das ist nicht so.

Er hat sich offenbar nicht einbürgern lassen, er könnte aber schon seit Jahren durchaus eine unbefristete Niederlassungserlaubnis haben.
Er könnte jetzt auch eine AE nach § 31 AufenthG beantragen.

Warum weißt du seinen Status nicht? Hast du beim Scheidungsantrag nicht solche Angaben machen müssen? Oder hast du den Scheidungsantrag nicht eingereicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz515628-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste keine Angaben zu seinem Aufenthaltsstatus machen. Die Scheidung ist beantragt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, beim Scheidungsantrag müssen keine Angaben über den Aufenthalsstatus gemacht werden. Da müsste man mal gucken, welchen Status er in Deutschland hat. Nur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz515628-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund ist nicht nur sein Wunsch, die Kinder weiterhin sehen zu können, sondern eben auch der der Kinder, ihren Vater weiter regelmäßig zu sehen.

Zitat (von wirdwerden):
Nö, beim Scheidungsantrag müssen keine Angaben über den Aufenthalsstatus gemacht werden. Da müsste man mal gucken, welchen Status er in Deutschland hat. Nur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft.
Noch leben die Kinder nicht in Belgien. Es wird auch nicht irgendwas hergeleitet. Es wird nur gefragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es war doch für den Fall des Umzugs gefragt. Nicht für den Ist-Status.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen