Hallo,
Mein Mann marokkanischer Staatsbürgerschaft und ich haben uns getrennt. Die Scheidung läuft. Wir haben gemeinsame Kinder, für die wir auch beide das Sorgerecht haben. Die Kinder besuchen jedes zweite Wochenende ihren Vater, Unterhalt zahlt er nicht.
Nun möchte ich mit den Kindern nach Belgien ziehen. Da der neue Wohnort 200 Km entfernt ist, wird es weiterhin möglich sein, die Besuchszeiten regelmäßig einzuhalten.
Allerdings befürchtet mein Noch-Mann, dass ihm der Aufenthalt nicht mehr verlängert wird, wenn die Kinder nicht mehr in Deutschland leben. Ist das so?
Vielen Dank im Voraus
Aufenthalt nach Scheidung- Kinder im Ausland
Notfall?
Notfall?
Sorry, Mißverständnis
ww
-- Editiert von wirdwerden am 20.05.2019 10:26
Welchen Aufenthaltsstatus hat er denn jetzt?
Wie Lange wart ihr bis zur Trennung (nicht Scheidung) verheiratet?
Wie oder wer finanziert er seinen eigenen Unterhalt?
Allgemeiner gefragt: warum will er denn in Deutschland bleiben?
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Seinen Aufenthaltsstatus kenne ich nicht genau. Er ist vor über 9 Jahren nach Deutschland gekommen, weil wir unseren ersten Sohn erwarteten. Es war also eine Familienzusammenführung. Geheiratet haben wir schon vor 10 Jahren in Marokko und die Ehe wurde hier anerkannt.
Er ist Hartz 4 Empfänger.
Warum er nicht zurück nach Marokko will, hat mehrere Gründe. Einer ist, dass er seine Kinder dann nur noch sehr selten oder sogar gar nicht mehr sehen wird.
-- Editiert von amz515628-80 am 20.05.2019 11:07
ZitatEiner ist, dass er seine Kinder dann nur noch sehr selten oder sogar gar nicht mehr sehen wird. :
Nur dass das kein Grund für einen Aufenthalt in D ist.
Ich meine, nein. Das ist nicht so.ZitatAllerdings befürchtet mein Noch-Mann, dass ihm der Aufenthalt nicht mehr verlängert wird, wenn die Kinder nicht mehr in Deutschland leben. Ist das so? :
Er hat sich offenbar nicht einbürgern lassen, er könnte aber schon seit Jahren durchaus eine unbefristete Niederlassungserlaubnis haben.
Er könnte jetzt auch eine AE nach § 31 AufenthG beantragen.
Warum weißt du seinen Status nicht? Hast du beim Scheidungsantrag nicht solche Angaben machen müssen? Oder hast du den Scheidungsantrag nicht eingereicht?
Ich musste keine Angaben zu seinem Aufenthaltsstatus machen. Die Scheidung ist beantragt
Nö, beim Scheidungsantrag müssen keine Angaben über den Aufenthalsstatus gemacht werden. Da müsste man mal gucken, welchen Status er in Deutschland hat. Nur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft.
wirdwerden
Der Grund ist nicht nur sein Wunsch, die Kinder weiterhin sehen zu können, sondern eben auch der der Kinder, ihren Vater weiter regelmäßig zu sehen.
ZitatNö, beim Scheidungsantrag müssen keine Angaben über den Aufenthalsstatus gemacht werden. Da müsste man mal gucken, welchen Status er in Deutschland hat. Nur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft. :
wirdwerden
Noch leben die Kinder nicht in Belgien. Es wird auch nicht irgendwas hergeleitet. Es wird nur gefragt.ZitatNur, warum jemand, dessen Kids in Belgien leben, in Deutschland irgendwas aus der Staatsangehörigkeit der Kids herleiten sollte, das ist mir schleierhaft. :
Es war doch für den Fall des Umzugs gefragt. Nicht für den Ist-Status.
wirdwerden
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