Aufenthalt nach dem Trennung

10. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthalt nach dem Trennung

Hallo ihr Lieben,

Mein Mann wohnt in Deutschland seit er 10 ist ,seine beide Brüder haben Deutsche Bürgerschaft,er aber nicht,weil er nie richtig drum gekümmert hat.er besitzt seit letztes Jahr Juli Niederlassung (unbefristet).
Wir haben ende 2014 geheiratet und haben ein Kind zusammen. es ging unsere Zusammenleben einfach nicht mehr weiter weswegen ich in Dezember 2017 allein zog (mit meine Tochter zusammen). Ich mache momentan Vorpraktikum für die Ausbildung was ich in August anfangen werde. weil es Vollzeit Praktikum ist kann ich nichts verdienen also habe ich harz 4 beantragt für mich und meine kleine.das alles ist auch überhaubt kein Problem gewesen bis vor kurzem ,bis ich von Ausländeramt ein Brief kriegte dass ich allein angemeldet bin in der Wohnung und die davon ausgehen dass ich dauernd getrennt lebe und muss dahin um mein Aufenthalts Titel zu klären.
Ich mache mir Grösse sorgen dass ich mein Aufenthalt Paragraph 30 weggenommen wird und ich eine Duldung oder ähnliches bekomme.
daher meine Frage: was könnte mit meine Aufenthalt passieren?,welche Rechte habe ich und ob ich umsonst die sorgen mache?
Vielen Dank im voraus

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14 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cicinatela ):
daher meine Frage: was könnte mit meine Aufenthalt passieren?,welche Rechte habe ich und ob ich umsonst die sorgen mache?

Das hängt im Wesentlichen von Deinem Aufenthaltstitel ab. Mit der Trennung von Deinem Ehepartner gibt es keinen ersichtlichen Grund mehr für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland. Darüber entscheidet nunmehr die Ausländerbehörde und auch nur die können Dir sagen wie es nun weitergeht. Deshalb solltest Du umgehend das Gespräch mit denen suchen.

Die Staatsangehörigkeit des Noch-Ehemannes und seiner Brüder spielen in diesen Zusammenhang für Dich und Deinen weiteren Aufenthalt in Deutschland überhaupt keine Rolle.

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#2
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für dein Antwort,
Einen ersichtlichen Grund gibt es und es ist unsere Kind. Ich mache mir keine Sorgen um ausgewiesen zu werden ,sondern dass ich so was ich wie Duldung oder ähnliches kriege und die Ausbildung nicht mehr machen darf.
Zum Ausländeramt muss ich so oder so h in es wird gebeten ,dass ich dahin gehe.Ich wollte nur vorher wissen was mich erwartet und welche Rechte ich habe.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cicinatela ):
Einen ersichtlichen Grund gibt es und es ist unsere Kind.

Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?

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#4
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

nicht Deutsche

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#5
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das hängt im Wesentlichen von Deinem Aufenthaltstitel ab

was genau meinst Du damit?

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cicinatela ):
Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das hängt im Wesentlichen von Deinem Aufenthaltstitel ab

was genau meinst Du damit?

Dein Aufenthaltstitel wurde Dir zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt. Wenn die Gemeinschaft nicht mehr besteht, entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland. Sinn und Zweck des Aufenthalts sind nicht mehr vorhanden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ok,und nun ?was kann ich machen? wie soll ich Handeln?

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#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cicinatela ):
ok,und nun ?was kann ich machen? wie soll ich Handeln?

Wenn Dein Aufenthaltstitel nicht weiter verlängert, verkürzt oder storniert wird, der Ausreisepflicht nachkommen und Dein Herkunfts-/Heimatland zurückkehren.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

super danke dir, habe um Hilfe gebeten um sowas zu hören. ich wünsche dir dass es dir immer so gut geholfen wird wie du mir gerade und Danke fürs Glück Wünschen,wirklich sehr nett.
warum du überhaubt für sowas Zeit nimmst ist mir auch ne Rätsel.

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#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cicinatela ):
habe um Hilfe gebeten um sowas zu hören.

Welchen Grund sollte es geben, um in Deutschland zu bleiben?
Was wäre denn so schlimm in der Heimat zu leben?

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#11
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin hier nicht um mein Privates Leben zu schildern .
Ich habe die Frage doch nicht gestellt um eine Antwort wie "kehre nach dein Heimat zurück" zu kriegen . sonst hätte ich ja nicht nach einem Forum gesucht , mich registriert und gar nicht die Frage gestellt, um Hilfe gebeten. Und wenn du nichts anderes schreiben möchtest als jemanden die Hilfe benötigt statt Hilfe deine negativität geben, lass es doch lieber.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Um als Ausländer in einem anderen Land dauerhaft leben zu können bedarf es eines Grundes, der vom jeweiligen Land in entsprechenden Gesetzen festgelegt ist. Diese Gesetze legt jedes Land im eigenen Ermessen fest, daran muss sich jeder halten, der sich in diesen Land aufzuhalten beabsichtigt. Wenn er die dafür notwendigen Voraussetzungen dafür nicht erbringen kann, muss er das Land verlassen und in seinen Heimatstaat zurückkehren.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wir können hier nur Auskünfte geben, die auch der Gesetzeslage entsprechen. Und das ist geschehen. Wenn diese Auskünfte nicht der Erwartungshaltung der Fragestellerin entsprechen, dann muss sie ihre Erwartungshaltung eben korrigieren. Wenn sie meint, dass ihr Unrecht geschieht, dann nimmt sie halt mal 200 € in die Hand, und lässt sich das, was hier geschrieben worden ist, nochmals von einem Anwalt bestätigen.

Abgesehen davon ist es wohl recht bemerkenswert, so kurz hier dabei zu sein, und schon pampig zu werden. Hier kann niemand was für die Gesetzeslage.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cicinatela
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

(Anpampereien editiert und Userin gesperrt)

-- Editiert von Moderator am 12.03.2018 13:52

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