Aufenthalt wegen Kind

24. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt wegen Kind

Ich war zwei Jahre mit einem Iraker verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Sohn, der in der Ehe geboren ist. Wir haben uns getrennt und wurden geschieden. Während der Anfangszeit war es immer eine PLage, dass er den Umgang eingehalten hat. Ich würde von den Ämtern belöffelt und belullt aber wenn ihm das Kind nicht nachgetragen wurde, kam es nicht zum Umgang. Ich war es manchmal, weil ich meinem Sohn einfach den STress über Ämter und Co. nicht zu muten wollte. Meist war das eine andere Frau, die meinen Ex unserem Kind hinterher getragen hat, sonst wäre es nicht wirklich zu regelmäßigen Umgang gekommen. Nach zwei Jahren halbwegs regelmäßigen Umgang, komm ich heute nicht, komm ich morgen komm ich übermorgen, war er plötzlich verschwunden. In der Zeit ist auch sein Aufenthalt abgelaufen und ich habe alleiniges Sorgerecht bekommen. Jetzt ist er mit einer iraktischen Frau und drei Kindern wieder in Deutschland aufgetaucht und hat erst einmal bei uns Telefonterror veranstaltet. Ständig mit und ohne Nummer, ist man ran oder hat zurückgerufen ist keiner ran. Er Ist seit über drei Monaten in Deutschland, hat neue STraftraten begangen, Körperverletzung, illegaler Aufenthalt und noch etwas, warum die Anzeige wegen Unterhaltspflichtsverletzung eingestellt wurde (ich weiß nicht was), da bei dieser Straftat eine höhere Strafe zu erwarten ist als bei der Unterhaltspflichtsverletzung. Ihm fällt jetzt nach fast acht Jahren und erneutem 3 monatigem Aufenthalt, da ja die Anhörung zwecks des Asylantrags droht, ich hab da doch ein deutsches Kind. ER hat das Jugendamt gebeten zu vermitteln. Ich bin wirklich am überlegen, ob ich dem Umgang zustimme, da er bereits gedroht hat meinen KLeinen zu entführen. Des Weiteren hat er eine Strafakte dick wie ein Quellekatalog. Aufgrund der neuen Straftaten hat er sich auch nicht geändert. In wie weit spielt das bei seinem Aufenthalt eine Rolle? Aktuell wohnt er mehr als dreihundert Kilometer in einem anderen Bundesland, wo ich mich sowieso frage, wie ein Umgang gestaltet werden soll.

-- Editiert von Carrylin am 24.11.2019 02:03

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12 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Carrylin):
Ich bin wirklich am überlegen, ob ich dem Umgang zustimme,
Ich antworte ich dir:
Nein, du brauchst diesem Umgang nicht zustimmen.
Du kannst dem Jugendamt möglichst kurz und sachlich und deutlich schildern, was Fakt ist.
Nicht, was sein könnte und was du dir so denkst.

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#2
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist mit dem Umgangsrecht des Vaters? Aber ich will und ich habe Rechte ist typisch für ihn.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Carrylin):
Und was ist mit dem Umgangsrecht des Vaters?
Das ist doch seine Sache.
DU brauchst dem Jugendamt gegenüber diesem Umgang nicht zustimmen. Du kannst für dich und für deinen Sohn sprechen.
Zitat (von Carrylin):
ER hat das Jugendamt gebeten zu vermitteln.
Das Jugendamt muss sich beide Seiten anhören.Der Kindsvater hat in seiner Bitte garantiert nicht geschildert, was du hier (über ihn) ausbreitest. Sondern wohl eher, dass du ihm den Umgang nicht gewährst...

Also bitte Fakten auf den Tisch--- dann tut das Jugendamt seine Arbeit.

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#4
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sei mir da nicht böse das mit dem Jugendamt hab ich schon vor den sieben Jahren gehabt. Er hat sich nicht bewegt und ist der arme Ausländer und ich die böse deutsche die dem Kind den Vater nehmen will. Aber ja du wirst da recht haben. Ich möchte mich hier dazu erstmal rechtlich beraten lassen

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Carrylin):
Sei mir da nicht böse
Ich bin dir nicht böse. Vor 7 Jahren war der Iraker wohl auch kein solcher wie jetzt. Jetzt gibts ganz andere aktuelle Fakten.
Wie alt ist dein Sohn?

Ich nehme an, das JA will eine Stellungnahme von dir?
Und ja, ich verstehe, was er will. Er will Asyl/Aufenthaltsrecht erlangen, was er evtl. nicht erhalten würde... und versucht es wegen des dt. Kindes. Das ist schon klar.

Zitat (von Carrylin):
Ich möchte mich hier dazu erstmal rechtlich beraten lassen
Die rechtliche Beratung bekommst du bei einem Anwalt. Hier bist du in einem Forum zu Rechtsfragen.

Gleich nebenan---> gibts kostenpflichtige Rechtsberatung... also nicht im Forum, sondern durch Rechtsberatung oder Anwaltssuche.... oben in der grünen Menüleiste.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Die Sache ist doch nicht so kompliziert. Das Jugendamt kann vermitteln, bzw. etwas fordern. Es kann seine Empfehlung bzw. Forderung jedoch nicht durchsetzen. Dazu müsste der Vater (nicht das Jugendamt!) klagen. Und, er müsste auch den Umgang einschließlich Transport des Kindes organisieren.

Nimm Stellung, schriftlich, sachlich und emotionslos. Dokumentiere den Telefonterror, geh nicht ran, wenn Du ihn als Anrufer erkennst. Gegebenenfalls Telefon-Nr. wechseln und mach Dir eines klar: zum unter Druck setzen gehören zwei, einer der es tut und einer der es zuläßt. Und wenn Du mit dem Jugendamt nicht zurecht kommst, dann ab zum Anwalt.

Nur eines kannst Du vergessen: Unterhalt. Er ist ja offensichtlich 4 Kindern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, bzw. muss sie unterhalten. Was soll da bei rumkommen, finanziell? Bei der Lage hat er auch die Unterhaltspflicht nicht verletzt. Konzentrier Dich auf das, was was bringt.

wirdwerden

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die Drohung, ein Kind zu entführen, ist Kindeswohlgefährdung! Das muß das Jugendamt ernst nehmen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die haben das vor sieben Jahren schon nicht ernst genommen. Damals hat es geheißen, wenn er das wirklich machen will, kann man nichts machen. Naja dem Telefonterror habe ich beendet, in dem ich die betroffene Nummer auf dem Handy gesperrt habe und das auch keine anonymen Anrufe mehr möglich waren. Das ist blöderweise das Handy meines Kindes gewesen, er hat mein altes Handy übernommen. Da ich Whatsapp nicht komplett gelöscht habe, denke ich dass der so an die Nummer gekommen ist. Zwei gemeinsame Bekannte waren ämlich noch darauf gespeichert. Ich musste ja was machen, weil mein Sohn wirklich richtig Angst bekommen hat.

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#9
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor 7-8 Jahren als er verschwunden ist gabs noch keine Kinder. Ich hatte ihn da nicht angezeigt, das war das Jugendamt. Ob was von ihm finanziell zu holen ist oder nicht, das ist mir rille, das hab ich jetzt die ganze Zeit ohne gepackt, das geht auch weiter so. Wir kriegen kein Geld Staat, da bin ich verdammt stolz drauf

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Hast Du Dich schon mal mit der "Aufenthaltserlaubnis auf zwei Beinen" befaßt? Die einzige Chance, hierzubleiben ist doch Euer Kind. Und wie er das Kind nach syrien bringen will, das erschließt sich mir auch nicht so unbedingt. Hätte er das gewollt, dann wäre er doch nicht mit Frau und drei Kindern nach Deutschland gekommen. Abgesehen davon, das Kind ist ja nicht mehr ganz klein. Ein Kind in dem Alter - das kann man sich doch nicht einfach unter den Arm klemmen und verschwinden.

Wichtig ist, dass Du ihn nicht in Deine Wohnung lässt, dass Du nicht mit ihm am Telefon kommunizierst, sonst tauchen da plötzlich Zeugen auf, die bekunden können, dass Du dies und jenes gesagt hast, dass er (falls es zum Umgang kommt) den Umgang organisieren und finanzieren muss.

Und gegenüber dem Jugendamt eine klare Haltung beziehen. Das mal so als Einstieg.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und wie er das Kind nach syrien bringen will,
Warum nach Syrien? :???: Der Iraker will mit seiner neuen Familie in D bleiben.
Er hat für den Sohn weder Aufenthaltsbestimmungsrecht noch Sorgerecht noch Umgangsrecht. Er ist nur der leibliche Vater.
Entführen ginge uU auch in D ?

Was wäre die klare Haltung gegenüber dem Jugendamt? Was wollen die überhaupt von der Mutter? Weißt du das?

Wäre nicht eher eine Anzeige bei der Polizei ratsam? Das Wissen über (evtl.) neue Straftaten sollte bei Zuständigen angegeben werden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Carrylin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Telefonterror ohne Nummer da lässt sich nix beweisen. Das andere ist eh schon beim Staatsanwalt. Ja natürlich ginge Entführen auch in Deutschland. Umgang haben, Kind mitnehmen, er will jetzt bei mir leben. Und doch kann man einen 12 Jährigen beeinflussen, ich tue deiner Mama was wenn du nicht das und das tust. Sache erledigt. Ich hab schon vieles mit ihm erlebt. Unteranderem hat mein Ex eine Vorstrafe in Italien wegen Schmuggeln von Flüchtlingen.

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