Aufenthalt zum studieren in Belgien

25. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
klaromix
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthalt zum studieren in Belgien

Ausgangssituation
Die Schwester meiner Frau aus Kamerun ist im Oktober 1017 (auch aus Kamerun) zum studieren nach Brüssel gekommen um die letzten drei Jahre ihres Medizinstudiums dort abzuschließen. Sie benötigte einen Garant ( Bürge) in Belgien den sie auch bekam von einem Bekannten. Sie hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen, bis Oktober 2018.
Sie hat ein Studentenzimmer in der Uni Brüssel. Sie hatte etwa 10000 € zur Verfügung. Geplant war, das sie nun ab Januar neben dem Studium einen Job macht um auch das zweite Jahr zum Studium zu finanzieren. Das Studentenzimmer ist bist Oktober 2018 bezahlt.
Meine Frau und ich besorgten Ihr die Uni und wir bezahlten auch die Reisekosten nach Brüssel.
Probleme :
Als sie uns 3 Wochen nach ihrer Ankunft in Brüssel in Deutschland besuchte, stellten wir fest das sie Schwanger ist von einem Mann aus Kamerun. Wir rieten ihr in Belgien ein Krankenhaus aufzusuchen um genaue Infos über den Geburtstermin zu bekommen.
Geburtstermin soll der 12.Mai 2018 sein. Uns in Deutschland war gleich klar das es zu erheblichen Problemen aufgrund der Schwangerschaft kommen wird. Wir sagten ihr sofort das sie sich in Brüssel sofort informieren sollte wie es nun weitergeht ab Geburt des Kindes. Leider hat sie erst ende Januar damit begonnen. Arbeiten kann und will sie wohl aufgrund des Kindes nicht mehr. Sie hat aktuell noch ca 500 € zu Verfügung was nach unseren Erkenntnissen nur bis Oktober reicht. Die Sozialberaterin an der Uni in Brüssel sagte ihr sie bekommt keine Staatliche Unterstützung sie solle ihren Garant (Bürgen) fragen.

Plan 1) Sie plante das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen und wir in D sollten es dann versorgen. Diesen Plan lehnten wir ab weil meine Frau hier in D Vollzeit arbeitet und ich vermute mal das das nicht so einfach ist das Kind einfach in Deutschland bei uns zu parken. Wir selber haben zwei Kinder und unsere Wohnung ist auch zu klein.

Plan 2) Nun hat sie die Idee das Kind in Frankreich bei einer Freundin zur Welt zu bringen und meint, ihr Kind bekommt nach der Geburt die französische Nationalität und eine französische Geburtsurkunde, Sie beruft sich auf ein Gesetz in Frankreich, Ich zitiere : „Kinder, die in Frankreich geboren sind, erhalten die französische Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil auch in Frankreich geboren ist." Link :
https://de.ambafrance.org/Staatsburgerschaftsrecht-Die-franzosische-Staatsangehorigkeit

Ja, es stimmt, der Vater des Kindes ist vor 30 Jahren in Frankreich geboren ist aber in sein Heimatland Kamerun zurückgekehrt, Er hat keine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich auch keine französische Geburtsurkunde, geschweige die französische Nationalität.
Sie hofft so über das Kind selber einen festen Aufenthaltsstatus zu erlangen.
Ich und meine Frau glauben das nicht und rieten sie davon ab.

Plan 3) Aktuell möchte sie zu einer Freundin nach Guadeloupe (Überseedépartement von Frankreich) Aber wir glauben das es die gleichen Probleme gibt wie in Frankreich

Frage : ist einer der 3 Pläne realistisch ? wir glauben es nicht und bitten da mal um genauere Infos. Wir glauben, sie wird nach Kamerun zurückkehren müssen und bekommt keinen weitere Aufenthalt in Belgien.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Plan 1 - die Antworten haben sich seit November 2017 nicht verändert oder gefielen die nicht so richtig?

Plan 2 - man sollte am besten einen französischen Anwalt fragen, der sich mit dem dortigen Ausländerrecht auskennt.

Plan 3 - man sollte sich am besten mit einem Anwalt besprechen, der sich mit dem dortigen Ausländerrecht auskennt.

-- Editiert von fb367463-2 am 25.03.2018 14:44

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Plan 4: den glücklichen Vater in die Pflicht nehmen und weiter studieren oder zum glücklichen Vater des Kindes zurückkehren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaromix
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@fb367463-2
die Antworten haben sich seit November 2017 nur verändert in dem wir sagten das sie uns das Kind nicht bringen kann, weil auch wir glauben das es nicht geht. Aber die werdende Mutter lässt sich kaum was sagen und weiss alles besser.

Bevor sie einen Anwalt frage sollte, wäre es nützlich erstmal hier in dem Rechtsforum zu fragen, dafür ist doch dieses Forum da , oder ?

@wirdwerden
So ähnlich war unser Vorschlag auch, wir sagten ihr sie solle das Kind in Belgien bekommen und dann zu der Familie des Vaters nach Kamerun bringen um dann störungsfrei ihr Studium weiterzuführen.

Meinungen hätten wir gerne über die kommende Geburtsurkunde weil wir es nicht genau wissen ob der Plan 2 überhaupt funktionieren kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Plan 2 sagt der französische Anwalt. Nur, meine Güte, die Frau hat im Prinzip kein Geld mehr, nix. Wovon den Anwalt bezahlen, wovon einen Flug wo immer auch hin? Aber wenn Madame nicht in der Wirklichkeit aufschlagen will, dann muss sie halt leiden.

Bei uns würde in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" stehen. Nur weil ich erkläre, der Vater meines Kindes sei Donald Trump, wird dieser nicht in die Urkunde eingetragen. Um gewisse Sachen muss sich der glückliche werdende Vater in seinem Land vielleicht auch kümmern, z.B. um seine Staatsangehörigkeit u.s.w.

Ansonsten, lasst sie machen. Wenn sie eh alles besser weiss ......


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
klaromix
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.095 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen