Vielleicht weiß jemand was zu meinem komplexen Fall.
Mein "Freund" Halb Albaner/Halb Grieche hat einen albanischen Pass mit griechischem befristeten Arbeitsvisum bis 2021.
Bei der Ausländerbehörde sagte man mir er müsse eine Daueraufenthaltserlaubnis haben um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Wie ich gelesen habe, gilt für EU Bürger das Recht diese zu bekommen nach 5 Jahren automatisch. (Er lebt dort). Was ist denn mit nicht EU Bürger, wie in seinem Fall. Hat es Sinn dieses dort zu beantragen??
Kann irgendjemand was dazu sagen?
Aufenthalt/Arbeitserlaubnis
Frage vom 10.10.2019 | 18:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt/Arbeitserlaubnis
Nicht genau ihre Frage?
Wir haben weitere Antworten zum Thema
Bürger Beantragen
#1
Antwort vom 10.10.2019 | 20:56
Von
Status: Praktikant (735 Beiträge, 334x hilfreich)
ZitatWie ich gelesen habe, gilt für EU Bürger das Recht diese zu bekommen nach 5 Jahren automatisch. :
Nein, EU-Bürger genießen von Anfang an Freizügigkeit und brauchen keine 5 Jahre warten. Sie können innerhalb der EU ihren Arbeitsort frei wählen.
Zitat:Was ist denn mit nicht EU Bürger, wie in seinem Fall. Hat es Sinn dieses dort zu beantragen??
Wenn er bereits einen Anspruch auf den "Daueraufenthalt EU" hat, dann sollte er ihn beantragen. Dann ist er ebenfalls EU-weit "freizügigberechtigt".
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