Aufenthalterlaubnis familienzwecks

31. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalterlaubnis familienzwecks

Hallo zsm,

Ich habe von einer deutschen Frau 2 deutsche Kinder. Wir sind seit ein halbes Jahr getrennt.
Ich hab es mitbekommen dass sie mir keinen Umgang gewähren möchte aus dem Grund, dass ich dann nicht mehr hier bleiben kann wenn ich mit den Kids keinen Umgang habe..
Wir streiten uns seit ein halbes Jahr wegen den Kindern, bis dato haben wir zsm gelebt.
Nun ist mein Aufenthalterlaubnis bis September. Es war ein 3 jähriges Aufenthaltserlaubnis wegen familiennachzug.
Ich hab Umgang zurzeit mit meinem jüngeren Sohn. Mit meiner Tochter weigert sich die Mutter Umgang zuzulassen, und Jugendamt möchte da keinen Einfluss haben.. Antrag auf begleitetem Umgang habe ich gestellt. Es hieß wenn die Mutter keine Lust hat, kann ich meine Tochter auch nicht sehen.
Antrag auf Umgang bei Gericht habe ich schon seit der Trennung gestellt, allerdings wurde noch nicht entschieden.
Auf was soll ich mich jetzt vorbereiten.

Mir sind meine Kinder wichtig. Ich würde mit sie gern das Land verlassen Hauptsache habe ich sie. Ich leg Wert auf beide Eltern für die Kinder da, aber die Mutter ist ne andere Meinung.. Gericht tanzt nach der Mutter ihrer pfeifen.. Und möchte mich auch ausschließen, obwohl nach all die Anschuldigungen, anzeigen und Psychologische gutachter hieß es noch hab Umgang nur mit meinem einjährigen Sohn.. Bis das Gericht sich mal meldet..

Für jagliche Tipp wäre ich dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Ilyes):
Mir sind meine Kinder wichtig. Ich würde mit sie gern das Land verlassen Hauptsache habe ich sie.


Zitat (von Ilyes):
Ich leg Wert auf beide Eltern für die Kinder da, aber die Mutter ist ne andere Meinung


Finde den Fehler. Der Mutter viel Glück, dass du die Kinder für max. begleiteten Umgang siehst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Ilyes):
Aufenthalterlaubnis familienzwecks
Gemeint ist vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. Deine Frau und du--- ihr habt 2 gemeinsame Kinder. Weil deine Frau die deutsche StA hat, haben die Kinder diese auch.
Zitat (von Ilyes):
Nun ist mein Aufenthalterlaubnis bis September.
Nach welchem § ist dieser Ausweis ausgestellt? Hast du diesen AT im Sept. 2018 erhalten? Und vorher? Wann habt ihr geheiratet? Das kann für dein weiteres Aufenthaltsrecht in D. wichtig sein.
Zitat (von Ilyes):
Auf was soll ich mich jetzt vorbereiten.
Das Aufenthaltsgesetz sagt: Wenn die eheliche Gemeinschaft (mit oder ohne Kinder) nicht mehr gelebt wird und die Eheleute getrennt leben, endet das Aufenthaltsrecht des Ausländers.
Da du 2 dt. Kinder hast, kann ein anderes Gesetz eintreten. Es kommt dabei nicht auf den Umgang oder Streit an, sondern auf das Sorgerecht für die Kinder. Derzeit hast du das nicht. Aber du solltest jetzt dein Aufenthaltsrecht klären--- mit der zuständigen ABH/Ausländeramt.

Das deutsche Familienrecht sieht grundsätzlich ein Trennungsjahr vor, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Das gilt auch für Ehen zwischen Deutschen und Ausländern. Wenn du seit 1/2 Jahr getrennt lebst und weder Sorgerecht noch Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, und außerdem ein anderes Gerichtsverfahren anhängig ist, wird man dir bei der ABH vermutlich keine normale AT-Verlängerung geben. Vielleicht nur bis zur Gerichtsentscheidung.
Den Einzelfall muss die ABH prüfen. Du solltest dich rechtzeitig, also nicht erst im September, bei der ABH melden.

Zitat (von Ilyes):
Ich würde mit sie gern das Land verlassen Hauptsache habe ich sie.
Das wird sich nicht verwirklichen lassen.
Zitat (von Ilyes):
Bis das Gericht sich mal meldet..
Ja, vorher wird sich auch nichts bewegen, also für niemand und für nichts.
--------------------------------
Damit du es nicht wieder falsch verstehst: Nein, habe in deiner Angelegenheit nichts zu bestimmen und bin nirgends beteiligt, weder bei Gericht noch beim Jugendamt noch bei der ABH.
Ich schreibe dir nur meine Meinung zu deinen Fragen hier.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Anami, wenn ich mich richtig erinnere, war er eigentlich als Student nach Deutschland gekommen. Er könnte also eine ganz andere Aufenthaltserlaubnis haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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