Aufenthaltserlaubnis-Verlängerung Masterstudium

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Allsch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis-Verlängerung Masterstudium

Guten Tag,

mein Name ist Oleg, ich komme aus Russland, studiere aber derzeit in Deutschland in einem Bachelorstudiengang. Nach dem Abschluss dieses Studiums möchte ich einen einschlägigen, 4-semestrigen Master antreten, und meine Frage wäre, ob ich eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in solchem Fall noch bekommen kann?

Ich werde um die Zeit bereits 5 Jahre in Deutschland verbracht haben (1 Jahr Aupair und 4 Jahre Bachelorstudium).

Freue mich auf eure Antworten, vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße,

Oleg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Oleg

Das dürfte für dich doch kein Problem sein. Auch wenn du sogar ein Doktorarbeit anstrebst, kannst du auch machen.

Du solltest aber, wenn du mit dem Masterstudium anfingst, die Ausländerbehörde mitteilen, damit du einen Aufenthalt zwecks Masterstudium bekommst.

Gruß


Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Allerdings ist nach 10 Jahren Schluss. Das geht also auch nicht ewig.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Allsch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke sehr für Ihre Antworten! Also kann ich doch weiter studieren!

wegen 10 Jahre: Darf man etwa nicht über 10 Jahre als Ausländer in Deutschland studieren, oder warum ausgerechnet 10?

Wie dem auch sei, sooooooooooooooooooooooooo lange will ich auch nicht Student bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Weil jeder binnen 10 Jahren seine Ausbildung abgeschlossen haben sollte. Wenn er es nicht schafft, ist das sein Problem, einfach, weil er dann gescheitert ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nikniko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Frage wäre, gelten die ganzen 10 Jahre für eine Fachbereich, oder algemein auf die Studienzeit (egal in wievielen Fachbereichen), da soweit ich weis sind die Regelstudienzeiten deutlich kürzer (meisten 10 semseter plus 2-3 als verlängerung)

Oleg, was deine Frage betrifft, da must du dir keine Gedanken machen, du kannst dein Masterstudium anfangen. Hast du schon bei der Ausländerstelle in deiner Universität nachgefragt? Die können dir viel mehr Informationen geben, als der Forum hier, da sie sich nicht nur mit den algemeinen Gesetze auskennen, sonder auch die Regelungen deiner Uni und Fakultät wissen.

4x Hilfreiche Antwort

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