Aufenthaltserlaubnis- ausländische Student

10. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Germani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis- ausländische Student


Hallo,

mein Studium hat sich etwa verzögert. Ih sollte in 9 Semester fertig sein. Bin momentan im 11. Semester. Brauche noch 2 Semester. Und ich bin seit 8 Jahren in Deutschland. Weiß jemand wie ich mein Visum weiter verlängern kann. Da Ausländerbehörde im Moment Schwierigkeiten schafft.

Danke

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9 Antworten
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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Was studiert sich denn so lange wenn einem klar ist das man irgendwann hier wieder rausfliegt ? Wie finanzierst du das denn.
MIt einer guten Begründung und einer oder mehreren Empfehlungen von Professoren oder Dekan wird man sicher verlängern. Wenn dich aber an der Uni eh keiner kennt kaum.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Germani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)


Danke für die Antworten,

ich habe mein Visum für weiteres ein Jahr verlängert. Komischerweise ohne irgendwelche Probleme, was bei der letzten Verlängerung passiert war.

Ich habe mich gut informieren lassen.Auch zu eurer Informationen: Gesetzlich: ein ausländischer Student muss alles drum und dran in 10 Jahren schaffen. In der Tat spielt keine Rolle, in welchem Semester man sich befindet. Die Ausländerbehörde muss so lange das Visum verlängern. Sie setzen uns aber extra unter Druck.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich habe mich gut informieren lassen.Auch zu eurer Informationen: Gesetzlich: ein ausländischer Student muss alles drum und dran in 10 Jahren schaffen. In der Tat spielt keine Rolle, in welchem Semester man sich befindet.


Kannst du den Gesetzestext mal hier einstelle? So zu unserer Information...

gruß azrael






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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die zulässige Höchstdauer errechnet sich aus der durchschnittlichen Studiendauer zuzüglich drei Semester. Ist diese Zeit abgelaufen, wird der Student zur beabsichtigten Versagung des weiteren Aufenthalts angehört. Kann der Student jedoch nachweisen oder glaubhaft machen, dass die eingetretene Verzögerung nicht in seinem Einflussbereich lag, kann die Aufenthaltsbewilligung nochmals
kurzfristig verlängert werden.
Quelle
http://migration.uni-konstanz.de/content/center/events/de/events/mpf19/Einreise%20und%20Aufenthalt%20von%20Studenten.pdf

Nix 10 Jahre :-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Germani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)


Hallo,

ein ausländischer Student hat 10 Jahre Zeit, um alles bzw. Sprachkurs und Studium zu erledigen. Aber ab dem 10. Semester wird man unter Druck gesetzt.

DAS HAT MIR AUSLÄNDERBEHÖRDE GESAGT. :)

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schokofee11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Sie
im Bachelorstudium länger als 11 Semester
im Masterstudium länger als 6 Semester
in den übrigen Studiengängen länger als 3 Semester über die durchschnittliche Studien-dauer hinausstudieren, ohne den Abschluss erreicht zu haben und Ihr Aufenthaltserlaubnis wieder verlängern lassen wollen,

fordert die Ausländerbehörde von Ihrer Hochschule eine Stellungnahme zu Ihrem Studien-verlauf.
In dieser Stellungnahme muss bestätigt werden, dass Sie innerhalb der 10-Jahresfrist Ihr Studium erfolgreich beenden werden.

Viel Erfolg
LG

http://www.hamburg.de/contentblob/3724684/f318eb6a07111f148205850f19114af6/data/info-studenten.pdf;jsessionid=B0C58B00C8CB6CF384617CC199888937.liveWorker2

-- Editiert von Schokofee11 am 30.07.2017 13:13

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#9
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

@Schokofee11
Das Thema war vor fast 8 Jahren mal interessant und dürfte sich inzwischen längst erledigt haben, Sie kommen mit Ihren Ratschlägen etwas spät.

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