Aufenthaltserlaubnis bei Teilzeit?

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
tjg23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis bei Teilzeit?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich meines Aufenthaltstitels, welcher noch bis zum Ende des Monats (30.06.2020) gültig ist. Ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt, mein Vertrag läuft zum Ende des Monats aber aus. Nun würde mein aktueller Arbeitgeber mich aber weiterhin beschäftigen wollen (in Teilzeit; 10 Std/Woche) bis ich einen neuen Job gefunden habe. Geht das überhaupt? Habe ich dann die Berechtigung zu bleiben? Muss ich in dem Fall eine Verlängerung beantragen?

Vielen Dank und viele Grüße!


-- Editiert von Moderator am 16.06.2020 18:26

-- Thema wurde verschoben am 16.06.2020 18:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich glaube, dass du damit im Bereich Ausländerrecht besser untergebracht bist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 29x hilfreich)

Nach welcher Rechtsgrundlage ist der aktuelle Aufenthaltstitel denn erteilt worden, welcher § steht auf dem AE?

Grundsätzlich kann ein Aufenthaltstitel erteilt / verlängert werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise i. d. R. auch, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, man also in absehbarer Zukunft nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein wird. Kann diese Bedingung mit einer Teilzeitbeschäftigung mit 25% erfüllt werden? Eine Vollzeitbeschäftigung ist jedenfalls nicht zwingend erforderlich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Zitat (von tjg23):
Muss ich in dem Fall eine Verlängerung beantragen?


Wenn man in Deutschland bleiben möchte, müsste man auf jeden Fall vor Ablauf der jetzigen Aufenthaltserlaubnis aktiv werden und entweder eine Verlängerung der aktuellen AE oder die Ausstellung einer neuen AE mit geändertem Aufenthaltszweck beantragen.

Also: Möglichst schnell (diesen Monat!!!) mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen um abzuklären, welche Möglichkeiten für eine Verlängerung des AE bestehen. Nicht auf einen Termin im Juli oder noch später vertrösten lassen, die Sache eilt! Das Angebot des Arbeitgebers der Weiterbeschäftigung auf Teilzeitbasis von diesem schriftlich bestätigen lassen (Arbeitsvertrag?) und zu dem Gespräch mitnehmen.

2x Hilfreiche Antwort

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