Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Aeada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit

Hallo,

meine Frage ist wie lang eine Aufenthaltsgenehmigung erweitert werden kann.
Hintergrund ist folgender.
Ein Freund von mir, Tunesier, arbeitet seit zwei Jahren festangestellt bei einer internationalen Firma. Bisher musste er jedes Jahr aufs neue sein Visum verlängern lassen und es wurde immer auf ein Jahr befristet.
Da er dadurch schlecht planen kann und die Firma ihn nicht in viele Langfristprojekte einsetzen kann hofft er eine längere Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Weiß jemand was für Argumente bzw. unterlagen man braucht um eine lange Genehmigung zu erhalten und was die längste Befristung wäre?
Vielleicht kann mir auch jemand sagen ab wann er eine Niederlassungsgenehmigung bekommen könnte.

Danke :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32835 Beiträge, 17251x hilfreich)

Hi,

eine NE kann er nach 5 Jahren bekommen - zu den sonstigen Voraussetzungen lesen Sie mal § 9 des Aufenthaltsgesetzes.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

...und ein Visum kann in der Regel nicht verlängert werden.
Da gibt es nur eine Ausnahme und die hat er nach Ihren Angaben nicht.

Lassen Sie sich mal seinen Pass mit den Sichtvermerken zeigen.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32835 Beiträge, 17251x hilfreich)

...und arbeiten kann man mit einem Visum auch nicht. Vermutlich meint der TE aber eine AE - der Begriff "Visum" wird ja hier öfter falsch verwendet.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Alles richtig.
Aber vielleicht liefert der Freund des TE ja ein paar Infos nach.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Nache welchem Paragraphen wurde denn die Aufenthaltserlaubnis erteilt? Wie lange ist er schon in Deutschland?



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aeada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nochmal und danke für die Antworten.

Also ich hab die Begriffe wohl durcheinander gebracht. Bin in dem Bereich alles andere als bewandert.

Also er hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis. Diese lässt er wieder verlängern und die Frage ist, ob es die Möglichkeit gibt, und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen, diese mit einer Befristung von länger als einem Jahr zu bekommen. Was braucht man denn dafür bzw. was wollen die dafür alles wissen?

Liebe Grüße

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