Aufenthaltserlaubnis erteilt, aber Einreisesperre nicht aufgehoben?

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis erteilt, aber Einreisesperre nicht aufgehoben?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich benötige einmal Hilfe von euch :-(

Mein Mann ist als Asylbewerber nach DE gekommen Anfang 2015, 1 Jahr später haben wir geheiratet. Er war in einem anderen Bundesland gemeldet und alleine der Umzug hat uns bis März diesen Jahres Nerven gekostet. Wir sind dann hier an unserem jetzt endlich gemeinsamen Wohnort zur ABH gegangen für die Aufenthaltserlaubnis, die wir im Mai diesen Jahres für ihn bekommen haben (elektronischer Aufenthaltstitel). Zeitgleich hat die ABH mitgeteilt, dass durch den abgelehnten Asylantrag noch eine Einreisesperre vorhanden sei, deren Befristung wir beantragen müssen, dies haben wir tags drauf schriftlich auch gemacht. Wir haben jetzt fast Ende November, zuletzt haben wir Anfang des Monats die ABH kontaktiert. Die Fakten die uns genannt wurden sind:

- Die ABH kann nicht alleine über die Befristung entscheiden
- Das damals für meinen Mann zuständige BAMF muss der ABH mitteilen, dass es keine Bedenken gibt
- Dann wird die Einreisesperre aufgehoben
- Die Einreisesperre wird erst in dem Moment beginnen zu laufen, wo er DE verlässt und läuft somit niemals automatisch aus.

Wir hatten damals einen RA, der Sachbearbeiter der ABH sagt, dass dieser bereits "damals" die Befristung hätte beauftragen müssen, dann wären wir nicht in der Situation. Ja, leider hat der Anwalt scheinbar viel Geld von uns erhalten, aber wenig getan. Ich habe jetzt viel gesucht und auch einen Anwalt um Rat gefragt, die Informationen die ich gefunden / erhalten habe und sonstige Fakten:

- Mein Mann ist in Deutschland, hat einen Aufenthaltstitel auf Grund unserer Heirat seit Mai diesen Jahres
- Es ist nie eine Ausreiseaufforderung oder Abschiebung gekommen nachdem der Asylantrag abgelehnt wurde
- lt. Internet darf bei einer erteilten Aufenthaltserlaubnis keine Einreisesperre bestehen
- lt. RA hat das BAMF damit nichts zu tun und die ABH entscheidet alleine darüber, ob die Einreisesperre befristet / aufgehoben wird.
- Im Aufenthaltsgesetzt findet sich, dass die Einreisesperre aus wichtigem Grund (wäre zum Beispiel zum Schutz von Ehe / Familie) befristet oder gar aufgehoben werden kann.
- Man hat uns geraten einen erneuten Antrag zu stellen mit dem Hinweis, dass wir erwarten, dass die Sperre auf den 01.12. befristet wird.
- Nach Antragsstellung soll / muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden (das wäre dann Ende August schon vorbei gewesen)

Schreiben wir diesen erneuten Antrag? Schreibe ich diesen an unsere Sachbearbeitung oder an die Amtsleitung? Muss das BAMF da wirklich zustimmen (dazu finde ich gar nichts)? Da wir da ein spezieller Fall sind (nie abgeschoben / ausgewiesen), findet sich natürlich auch nichts zu unserer Situation, allgemeine Informationen habe ich mir jetzt zusammengeschrieben wie oben steht.

Vielen Dank schon einmal und beste Grüße
Sonnenschein

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen