Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung

19. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
go588713-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung

Hallo,


ich bin brasilianischer Staatsbürger, seit Nov 2018 lebe ich in Deutschland. Zuerst hatte ich einen Aufenthaltstitel für das FSJ bekommen, dann habe ich ca. 1 Jahr später zu einem Aufenthaltstitel 17. Abs 1 für die Ausbildung zum Krankenpfleger gewechselt.

Mein aktuelle Aufenthaltserlaubnis läuft demnächst ab(Ende September), ich muss dann für das letzte Ausbildungsjahr verlängern. Der Termin dafür steht schon fest.
Der schulische Teil der Ausbildung ist einfach extrem schlecht. Fächer die nicht vollständig unterrichtet werden, Lehrer die ständig krank sind, Arbeitsaufträge die selten kontrolliert werden, und leider hat die Schule einen schlechten Ruf seit Jahren: 75% Durchfallquote in den letzten 5 Jahren.

Meine Frage:

Ich wollte dann wissen, ob ich grundsätzlich die Chance habe, die Ausbildung erneut zu mache(oder das Examen nach 6 Monaten oder 1 Jahr zu wiederholen), falls ich im Endexamen durchfallen soll. Weil wir (meine Klasse) haben sehr wenig Hoffnung, dass wir das schaffen. Obwohl wir Bücher gekauft haben und Lerngruppen gebildet haben, aber ohne Unterstützung der Schule ist das nahezu unmöglich....

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go588713-20):
Ich wollte dann wissen, ob ich grundsätzlich die Chance habe, die Ausbildung erneut zu mache(oder das Examen nach 6 Monaten oder 1 Jahr zu wiederholen), falls ich im Endexamen durchfallen soll.
Damit hat aber die Ausländerbehörde/ABH zunächst nichts zu tun.

Da wird dir wirklich nur dein Ausbildungsbetrieb oder eben eine Beratungsstelle etwas sagen können. (zb bei der Arbeitsagentur, Bereich Ausbildung für Ausländer oder eine gute Migrationsberatungsstelle).
Mir sind Beratungsstellen von DRK, AWO, Diakonie, Caritas ---bekannt.
Hast du in der praktischen Ausbildung/Krankenhaus einen Ansprechpartner, der sich auch in ausländerrechtlichen Fragen seiner Azubis etwas auskennt? Der die schulischen Probleme kennt?
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Zitat (von go588713-20):
zu einem Aufenthaltstitel 17. Abs 1 für die Ausbildung zum Krankenpfleger gewechselt.
Das ist ein AT nur für die Suche nach einer Ausbildung.
Die Ausbildung hast du gefunden seit 09/19 ---die Ausbildung zum KP dauert 3 Jahre.
Du müsstest doch jetzt einen AT nach § 16 a haben...für die gesamte Ausbildungszeit.

Oder welche Ausbildungs-Sonderform ist das, wenn du eine AT-Verlängerung für das letzte Ausbildungsjahr benötigst?

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