Aufenthaltserlaubnis im Ausland abgelaufen

19. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Katharinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis im Ausland abgelaufen

Hallo, mein Lebensgefährte flog vor der Coronakrise zu seiner Familie nach Katar. Seinen Rückflug hatte er so gelegt, dass er wieder kommt bevor seine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland am 31.03.2020 abläuft . Leider konnte Aufgrund der Situation seinen Rückflug nicht wahr nehmen und nun ist der Aufenthaltstitel natürlich abgelaufen. Er lebt seit 10 Jahren in Deutschland, hat hier eine Wohnadresse und ist in einer Uni eingeschrieben. Er will nun schnell wieder zurück nach Hause, nur wie.? Die Ausländerbehörde hier in Berlin und die Botschaft vor Ort arbeiten nur im Notfallmodus. Dort erreicht man niemanden. Wissen Sie was nun zu tun ist?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Katharinchen123):
Wissen Sie was nun zu tun ist?
Lässt Katar ihn nicht ausreisen oder lässt D ihn nicht einreisen?
Hat er einen gültigen Reisepass?
mE kann die ABH und die Botschaft bei der Rückreise sowieso nichts tun.

Bei uns arbeitet die ABH hinter verschlossenen Türen, aber per e-mail kann man vieles tun.
Abgelaufene AT werden mit Fiktionsbescheinigungen oder sog. Corona- Bescheinigungen = vorl. Bescheinigung über einen bewilligten AT bedient.
Dein LG ist der ABH bekannt. Corona ist denen auch bekannt.

Das Problem dürfte lediglich die Rückreise sein.

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#2
 Von 
Katharinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wissen es eben nicht genau. Die Fragen ja am Flughafen immer ob man ein Visum oder anderes fürs Bestimmungsland hat, das müsste er j verneinen. Also ich denke er hätte schon bei der Ausreise Probleme und hier bei der Einreise... weiß nicht wie die reagieren wenn er nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis hat. Wir denken er bräuchte ein Visum, um erstmal einreisen zu können und dann hier seinen Aufenthalt zu verlängern. Wir wissen es aber eben nicht. Dachte hier könnte die Frage jemand sicher beantworten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Nach einem Aufenthaltstitel ---von-- Deutschland fragen sie? Wer fragt denn das ?
Wie ist er denn sonst hin-und hergereist? Ich meine, VOR Corona-Zeiten.
Hat er einen Reisepass/ kat. Nationalpass?
Er hat den jetzt ungültigen AT von Deutschland. Damit kann er doch dem Fragenden die Situation erklären.

Zitat (von Katharinchen123):
weiß nicht wie die reagieren wenn er nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis hat.
Ich weiß das auch nicht. Aber das hat er noch gar nicht versucht? :???: Mit diesem ungültigen AT und seinem Reisepass nach D zu fliegen?

Zitat (von Katharinchen123):
Dachte hier könnte die Frage jemand sicher beantworten.
Bitte warte doch einfach ab, hier schreiben ja mehrere, hoffentlich mit mehr Corona-Ausnahme-Situations-Wissen.

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Wichtig ist vor allem erstmal der schriftliche Antrag auf Verlängerung des bestehenden Aufenthaltstitels. Das hat dein Lebensgefährte hoffentlich schon erledigt!?

So ein Antrag muss vor Ablauf des AT gestellt werden - durch die Probleme mit der Pandemie sind die Ausländerbehörden (ABH) aber auch gehalten, wenn möglich großzügig bei verspäteten Anträgen zu handeln. Falls der Antrag noch nicht gestellt wurde, muss das schnellstens nachgeholt werden: Der Antrag kann formlos gestellt werden und er sollte auf seine derzeitige prekäre Situation im Ausland hinweisen.

Zitat (von Anami):
Nach einem Aufenthaltstitel ---von-- Deutschland fragen sie? Wer fragt denn das ?
Wie ist er denn sonst hin-und hergereist? Ich meine, VOR Corona-Zeiten.


Beim Einchecken wird natürlich darauf geschaut, ob ein Passagier dort, wo er hinfliegt, legal ins Land darf. Wenn jemand ohne Aufenthaltstitel (oder sonstige Aufenthaltsberechtigung) nach Deutschland fliegt, wird er hier nicht ins Land gelassen. Die Fluggesellschaft muss denjenigen dann mit zurücknehmen und geht Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben. Das will kaum eine Fluggesellschaft riskieren. Vor Corona-Zeiten ist der Betreffende wohl einfach mit einem gültigen Aufenthaltstitel gereist (bis zum 31. März war er noch gültig), da ist das Einchecken zum Flug nach Deutschland kein Problem.

Zur Erklärung, wie es im Normalfall rechtlich abläuft: Er bräuchte für einen Rückflug nach Ablauf der AE entweder eine Fiktionsbescheinigung seiner ABH oder ein Visum der deutschen Vertretung in Katar. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Verlängerungsantrag bei der ABH eingegangen ist und dass der Aufenthaltstitel somit bis zur Entscheidung weiter gilt. Wenn er keine Fiktionsbescheinigung erhalten sollte, müsste er versuchen, ein Visum bei der deutschen Vertretung zu bekommen. Im Normalfall ist das der sehr viel umständlichere Weg. Je nach Anlass seines Aufenthalts in Deutschland kann es auch sein, dass er die Möglichkeit hat, seinen Aufenthaltstitel zu verlängern, dass man ihm aber nach endgültigem Ablauf des Aufenthaltstitels kein Visum zur dauerhaften Wiedereinreise erteilen kann. Deshalb: Der Verlängerungsantrag hat absolute Priorität, falls das noch nicht geschehen sein sollte. Dass er eine Fiktionsbescheinung benötigt, sollte er dabei ruhig betonen.

Da ein Großteil der deutschen Verwaltung im Notbetrieb bzw. überlastet ist, kann man keine verlässlichen Aussagen dazu machen, welche Behörde hier wohl eher zu erreichen ist. Die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass ein Ausländer mit AE in Katar festhängt, kann nie schaden. Wobei es bei der Dringlichkeit auch einen Unterschied machen kann, ob er selber katarischer Staatsangehöriger ist oder ob er sich mit abgelaufenem Visum in Katar befindet.

Mit einer Fiktionsbescheinigung oder einem Visum sollte es kein Problem dabei geben, zurückzufliegen, wenn es reguläre Flugverbindungen gibt. Die Rückholaktion des Auswärtigen Amtes holt primär Bundesbürger zurück, wenn aber Plätze vorhanden sind, werden auch Ausländer mit deutschem Aufenthaltstitel mitgenommen. Momentan gibt es für Katar noch keine Rückholaktion. Für den Fall, dass diese für Katar anlaufen sollte, wäre es wichtig, eine Fiktionsbescheinigung der ABH zu haben.


-- Editiert von Felicite am 19.04.2020 20:44

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#5
 Von 
Katharinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vielen Dank schonmal für die Antworten. Also gemeldet ist die Verlängerung bei der Ausländerbehörde, aber es wird deutlich darauf hingewiesen das die AE nur weiter gilt wenn man sich im Inland befindet, wenn man im Ausland ist braucht man wohl ein Wiedereinreisevisum. Die Botschaft verweist auf die Einreisebeschränkungen und sagt er soll sich melden bzw einen Visaantrag stellen wenn diese aufgehoben wurde. Die Einreisebeschränkungen gelten vor allem für touristische Zwecke und nicht für Menschen die hier leben, aber das scheint da noch nicht angekommen zu sein. Leider sind sie die Entscheider und wir somit machtlos.. ich weiß es nicht, wir werden es weiter probieren und hoffen das uns irgendjemand zuhört.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Katharinchen123):
Also gemeldet ist die Verlängerung bei der Ausländerbehörde,
Gut. :)
Zitat (von Katharinchen123):
und sagt er soll sich melden bzw einen Visaantrag stellen wenn diese aufgehoben wurde.
Er könnte trotzdem einen Antrag auf ein Visum stellen.
Zuhören braucht die Visastelle der Botschaft nicht, wenn dort sein schriftlicher Antrag mit Erklärung vorliegt.
Dann liegt dort was---auf dem Tisch---zur Bearbeitung. Das ist dann ein *Vorgang*, der kriegt ne Nr. (Ticketnr.)
Telefonate sind nichts.
Er spricht und schreibt doch arabisch, deutsch, wahrsch. sogar englisch--- alles toll und ausreichend.

Zitat (von Katharinchen123):
wir werden es weiter probieren
Ich meine, du kannst da gar nichts machen.
Das sollte dein LG von Katar aus tun.
Wenn er aber als Student eingeschrieben ist, und hier gar kein Uni-Betrieb läuft--- wird man seine Rückreise vorerst nicht als notwendig einstufen.
Also nicht vor Mitte Mai.

https://doha.diplo.de/qa-de/-/2320730


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#7
 Von 
RA-FR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Fragenstellerin,

auch bei der Ausländerbehörde Berlin läuft im Moment alles online. Es gibt für verschiedene aufenthaltsrechtliche Konstellationen unterschiedliche Registrierungsmöglichkeiten. Problematisch dürfte in diesem Fall aber sein, dass seine AE bereits abgelaufen ist. Aber auch für diese Variante gibt es eine Registrierungsmöglichkeit. Ihr Lebensgefährte soll sich dort so schnell wie möglich registrieren (direkt auf der Internetseite der Ausländerbehörde Berlin, unter Punkt FAQ). In der Regel reagiert die Ausländerbehörde per Mail innerhalb von ca. einer Woche.

Viel Erfolg!

Rechtsanwältin, Kanzlei Bümlein

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Haben Sie dazu evtl. einen Link?

Zitat (von RA-FR):
Internetseite der Ausländerbehörde Berlin, unter Punkt FAQ

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RA-FR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hier der LInk:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php

Viel Erfolg!

Rechtsanwältin, Kanzlei Bümlein

Signatur:

Rechtsanwältin, Kanzlei Bümlein

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Dankeschön.
FAQ: Wohnsitz in Berlin?
Frage 2:
Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel.

Zitat (von Anami):
Er könnte trotzdem einen Antrag auf ein Visum stellen.

Also nicht trotzdem, sondern auf jeden Fall sollte er das selbst und bald in Doha tun.

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