Hallo,
ich hätte da eine ganz wichtige Frage:
ich kenn jemanden der wird mit einem grünen pass aus der türkei hier einreisen und wird zunächst hier einen sprachkurs leisten danach hier in deutschland weiterstudieren.
meine frage wäre hier, kann er mit einem grünen pass hier sich eine wohnung mieten etc.
welche recht hat er mit dem grünen pass`?
vielen dank jetzt schon
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Aufenthaltserlaubnis - kann er sich mit einem grünen Pass eine Wohnung mieten?
Notfall?
Notfall?
Damit kann er visafrei einreisen und sich 90 Tage in D aufhalten. Danach wird er D verlassen müssen, denn eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurs/Studium hat er ja anscheinend nicht. Diese müßte er in der Türkei bei der deutschen Botschaft beantragen.
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könnte er nicht erstmal herkommen sich hier im sprachkurs anmelden?? oder muss er es dort machen bevor er einreist??
und noch eine andere frage
muss er nachdem er 90tage hier war wieder mind 90tage in der türkei verbringen damit er wieder herkommen kann??
vielen dank
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also er kann ohne visum mit seinem grünen pass herkommen.
ichhabe jetzt so einiges gelesen und bin ganz verwirrt. muss er jetzt nach diesen 90tagen wieder fpr 90tage zurück ??
und kann er in diesem zeitraum eine wohnung hiermieten.. hat er diese recht??
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@ saxonicus,
es handelt sich um eine Art "Dienstpaß", der zur visafreien Einreise berechtigt - kann man auf der Webseite der dt. Botschaft in der Türkei nachlesen.
@ TE,
nach 90 Tagen muß er zurück - anderenfalls hält er sich hier illegal auf und hat seine Festnahme und anschließende Abschiebung zu erwarten. Eine Wohnung darf er natürlich mieten. Das ändert aber nichts an seinem Aufenthaltsstatus. Will er länger bleiben, muß er das VORHER IN DER TÜRKEI beantragen.
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danke für die schnellen antworten
und wie muss er das vorher beantragen..bzw was genau muss er in der deutschen botschaft dortbeantragen dass er hier länger bleiben kann??
danke danke danke für die antworten
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quote:
ich kenn jemanden der wird mit einem grünen pass aus der türkei hier einreisen und wird zunächst hier einen sprachkurs leisten danach hier in deutschland weiterstudieren.
Wovon will er denn hier leben? Zum Studium braucht man mehr als nur ein paar Sprachkenntnisse. Eine mir bekannte Dolmetscherin benötigte immerhin 8 Jahre bis zu ihrem Diplom.
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Da sucht er sich im Web mal die Seite des deutschen Generalkonsulates in Istanbul und liest das "Merkblatt für Studenten und Studienbewerber".
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das geld ist kein problem..er hat das nötig egeld um hier ein paar monate zu leben. ya dieser sprachkurs geht eigtl 18monate lang..hier würde wieder das andere problem auftauchen.. er muss dann wohl einen studierindenvisum hier beantragen??
und mit dem grünen pass ist er ja nicht erwerbstätig??
danke wieder
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§ 16
Aufenthaltsgesetz könnte hier seine Anwendung finden.
.... Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist; eine bedingte Zulassung ist ausreichend.
Er müsste also schon wissen, an welcher Einrichtung das Studium stattfinden soll...die dann zuständige Ausländerbehörde hätte dann über den entsprechenden Antrag zu entscheiden.
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