Guten Tag,
ein Freund von mir, 21 Jahre alt, in Deutschland geboren (Eltern aus dem Kosovo geflüchtet), soll Ende Januar abgeschoben werden, alternativ soll er bis Mitte Dezember Arbeitsnachweise vorlegen (akt. Arbeitssuchend, Beschäftigung in Aussicht).
Er hat einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 5 und eine Aufenthaltserlaubnis.
Er ist in Deutschland geboren. Seine Eltern haben die Deutsche Staatsbürgerschaft, leider wurde diese für Ihn nie beantragt.
Wie gehen wir am besten weiter vor?
Welche Gesetze könnten hier greifen?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße
Sebastian
Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 -> drohende Abschiebung
30. November 2020
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Frage vom 30. November 2020 | 16:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 -> drohende Abschiebung
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#1
Antwort vom 30. November 2020 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Es stellt sich die Frage, warum er nun abgeschoben werden soll. Ganz sicher nicht, weil seine Eltern für ihn keine Einbürgerung beantragt haben.Zitatsoll Ende Januar abgeschoben werden, :
Eine AE nach § 25(5) AufenthG hat er nur aus bestimmten Gründen.
Ist ihm das möglich? Was macht er denn seit Schulabschluss?Zitatalternativ soll er bis Mitte Dezember Arbeitsnachweise vorlegen (akt. Arbeitssuchend, Beschäftigung in Aussicht). :
Den Job, den er in Aussicht hat, festmachen, also Arbeitsvertrag schließen.ZitatWie gehen wir am besten weiter vor? :
#2
Antwort vom 30. November 2020 | 17:18
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Und warum ist er ausreisepflichtig?
wirdwerden
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