Aufenthaltserlaubnis nach Au-Pair und Bundesfreiwilligendienst

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go512896-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach Au-Pair und Bundesfreiwilligendienst

Hallo,

meine Freundin war 1 Jahr als Au-Pair tätig und arbeitet jetzt im Bundesfreiwilligendienst in einem Altenpflegeheim. Sie ist in ihrem Heimatland (Drittstaat) ausgebildete Krankenpflegerin und hatte dort auch schon 3 Jahre Berufserfahrung. Kann sie im Anschluss an den Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie eine zugesicherte Stelle in der Kranken- oder Altenpflege hat? Wäre dies auch möglich mit einer anderweitigen Tätigkeit außerhalb des Pflegeberufs, die den Lebensunterhalt deckt?
Um Antworten wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Welche aktuelle Aufenthaltserlaubnis hat deine Freundin jetzt?
Ist ihre ausländische Ausbildung in D anerkannt worden?
Welchen Sprachstatus hat sie?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go512896-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit, in der sie im Bundesfreiwilligendienst (18 Monate) ist. Ihre ausländische Ausbildung ist anerkannt worden, sie hat das B1-Zertifikat.
Die Sache ist nur, dass sie nicht wirklich in der Pflege arbeiten, sondern danach gleich etwas anderes machen möchte. Kann sie trotzdem einen Aufenthaltstitel beantragen oder muss sie unbedingt in der Pflege arbeiten?

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