Hallo!
Ich bräuchte dringend einige Info's von euch zu folgendem Fall:
Eine Ausländerin (Drittstaat, nicht EU) hat einen Deutschen geheiratet. Leider funktionierte die Beziehung nicht und es kommt zu einer Trennung inkl. Ehevertrag etc. An etwaigen Sach- oder Geldleistungen, weder vom Staat noch vom Ehemann, ist sie nicht interessiert.
Da leider die 2-Jahresfrist seit der Hochzeit noch nicht um ist, würde es nach geltendem Recht zur einer Ausweisung kommen.
Was kann man in diesem Fall tun, um eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig der familienbedingten zu bekommen?
Anmerkung: Es besteht ein Dienstverhältnis mit regelmäßigm Einkommen für die Ausländerin.
Vielen Dank für Eure Unterstützung im vorraus!
Aufenthaltserlaubnis nach Trennung
Notfall?
Notfall?

Hi,
na ja, da würde ich spontan sagen: Da geht nichts mehr! Aber versuchen Sie es doch mal bei den Kollegen von info4alien...
Gruß vom mümmel
Ist ein Kind da oder unterwegs?
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Nein, ein Kind ist nich im Spiel und auch nicht in PLanung.
Hallo,
darf ich fragen wo das Problem liegt, dass die Dame nach der Scheidung wieder ausreisen müsste? Ich denke, wenn man als Ausländer(in) eine(n) Deutschen heiratet muss man sich von Anfang an darüber klar sein, dass die Ehe nicht funktionieren könnte und dass man dann vielleicht zurück ins Heimatland gehen muss.
Warum glauben eigentlich die Meisten, die einmal Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben bzw. mit einem/einer Deutschen verheiratet sind/waren, dass sie damit nun das Recht hätten in Deutschland zu bleiben?
Ich denke die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sind klar gesetzlich geregelt, also sollte man sich da auch dran halten und nicht versuchen irgendwas zu tricksen....
Gruß
Susanne
-- Editiert von susanne0603 am 24.09.2008 12:53:47
--- editiert vom Admin
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