Aufenthaltserlaubnis nach Trennung bei Ehegattenvisum

1. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Toschu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach Trennung bei Ehegattenvisum

Hallo,

ich brauche Hilfe wie meine noch Frau aus Kolumbien ohne Probleme weiterhin in Deutschland bleiben und arbeiten kann.

Ehe:
im Juni 2017 habe ich meine Frau in Kolumbien geheiratet.
Im Juli 2017 sind wir gemeinsam nach Berlin gezogen und dies war dann ihr erster nicht Touristenaufenthalt in Deutschland.
Anfang 2019 haben wir unsere Beziehung und Lebensgemeinschaft aufgegeben.
Ihr aktuelles Visum aus der Ehe läuft noch bis zum März 2021.

Arbeit:
Im Februar 2018 hat sie eine feste Arbeitsstelle begonnen und diese Ende Dezember 2019 verlassen.
Seit Januar 2020 ist sie in einem befristeten Vertrag für ein Jahr. Das Gehalt liegt dabei über 60k Euro.
Wahrscheinlich wird sie im Dezember wieder einen befristeten Vertrag für ein Jahr erhalten.

Im März 2021 hätte sie daher bereits schon 3 Jahre Sozialabgaben etc. bezahlt.

Vorgehen:
Wir sind zwar verheiratet aber die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, daher würde nach meinem Wissensstand das Visum nicht mehr verlängert werden.
Was wäre nun der beste Weg um sicherzustellen dass sie ein eigenes Visum erhält?

Soweit ich gelesen habe, wäre es möglich dass sie im Dezember mit dem neuen Vertrag eine Bluecard direkt beantragt. Das Arbeitsvisum wäre dann für das Jahr + 3 Monate.
Dies würde dann aber nicht für 5 Jahre Einzahlung in die Sozialversicherungen ausreichen.

Könnt ihr uns helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Toschu):
Ihr aktuelles Visum aus der Ehe läuft noch bis zum März 2021.

Hierbei handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 "zur Führung der ehelichen Gemeinschaft".

Mit der Beendigung der ehelichen Gemeinschaft ist der Sinn und Zweck auf dieser Grundlage nicht mehr gegeben und somit kann diese Aufenthaltserlaubnis auch nicht mehr verlängert werden.

Falls es ihr nicht gelingt, eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck von der Ausländerbehörde zu erhalten, wird sie wieder ausreisen müssen, weil ihr dieser Aufenthaltstitel lediglich zur Eheführung mit Dir erteilt worden ist.

Ihre derzeitige Berufstätigkeit und die dadurch erfolgten Sozialabgaben sind hierbei völlig belanglos.

Ihre Aufenthaltserlaubnis basierte auf der Grundlage der Eheführung und wenn diese Eheführung beendet wurde, besteht auch kein Grund mehr für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Zitat:
Was wäre nun der beste Weg um sicherzustellen dass sie ein eigenes Visum erhält?

Ein Visum (welcher Art auch immer) kann man grundsätzlich nicht im Inland, sondern nur bei einer konsularischen Vertretung im Ausland erhalten.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 01.09.2020 18:12

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#2
 Von 
Toschu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für die Info.

Soweit ich dass sehe müsste sie aber für die Blue Card nicht ausreisen sondern müsste nur die dafür notwendigen Unterlagen vorlegen?
https://service.berlin.de/dienstleistung/324659/en/

Hier scheinen auch einige Ausnahmen beschrieben zu sein
https://tarneden.de/aufenthaltserlaubnis-nach-trennung-vom-ehegatten-31-aufenthg

Hängen diese vom Sachbearbeiter ab? Wie ist der Handlungsspielraum des Sachbearbeiters?

*Sie hat einen in Deutschland anerkannten Master Abschluss.


-- Editiert von Toschu am 01.09.2020 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toschu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut dem dem neuen Einwanderungsgesetz scheint es wohl für sie deutlich einfacher geworden zu sein.

Vllt war vorher der Ausdruck Visum falsch. Sie hat ja hier einen Aufenthaltstitel erhalten nachdem sie mit dem Visum nach Deutschland kam?
Kann der der Grund des Aufenthaltstitel nicht einfach gewechselt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Toschu):
Kann der der Grund des Aufenthaltstitel nicht einfach gewechselt werden?

Das muss sie mit der Ausländerbehörde aushandeln. Wenn es diese Möglichkeit gibt, sollte sie versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Prinzipiell gibt es kein Problem, wenn man mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (AE) zum ehelichen Zusammenleben einen Aufenthaltstitel (AT) zu einem anderen Zweck beantragt. Wenn die Voraussetzungen für den beantragten AT erfüllt sind, kann man ihn direkt bei der ABH erhalten - keine Ausreise und Visumsbeantragung in der Heimat notwendig.

Allerdings ist die Frage: Hat deine Frau die ABH über eure Trennung informiert?

Im Juli 2017 hat sie die AE zum ehelichen Zusammenleben erhalten, Anfang 2019 war die Trennung - das heißt, nach ca. eineinhalb Jahren. Die aktuelle AE ist bis März 2021 befristet. Dass die ABH die bestehende Aufenthaltserlaubnis zum ehelichen Zusammenleben noch über zwei Jahre auslaufen lässt, wäre höchst ungewöhnlich.

Wenn deine Frau die Trennung nicht gemeldet haben sollte, könnte das zum Problem werden. Denn dann würde sie für eineinhalb Jahre mit einem AT hier leben, dessen Voraussetzungen sie nicht erfüllt.

-- Editiert von Felicite am 01.09.2020 21:35

1x Hilfreiche Antwort

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