Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung?

2. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung?

Hallo zusammen!
Ich benötige euren Rat bei folgendem Fall:

A lebt seit mehreren Jahren in Deutschland und hat eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei einer großen Supermarktkette absolviert. Nun liegt ihm ein Arbeitsvertrag vor. A hatte eine Duldung und will nun die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da sein Anwalt aber aktuell im Urlaub und A kurzfristig morgen einen Termin erhalten hat, muss er ein Schreiben aufsetzen. Die Frage ist nun, ob A den Antrag nun auf Grundlage von Paragraph 18, 18a oder 19d stellt? Oder treffen alle zu? Ich bitte um eure Hilfe. Schön wäre es auch, wenn es einen Link oder eine Vorlage zu solch einem Schreiben gibt. Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Die Frage ist nun, ob A den Antrag nun auf Grundlage von Paragraph 18, 18a oder 19d stellt?

Das wird schon die Ausländerbehörde herausfinden, welcher Paragraf da zur Anwendung kommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

§ 19d dürfte da passen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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