Hallo zusammen!
Ich benötige euren Rat bei folgendem Fall:
A lebt seit mehreren Jahren in Deutschland und hat eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei einer großen Supermarktkette absolviert. Nun liegt ihm ein Arbeitsvertrag vor. A hatte eine Duldung und will nun die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da sein Anwalt aber aktuell im Urlaub und A kurzfristig morgen einen Termin erhalten hat, muss er ein Schreiben aufsetzen. Die Frage ist nun, ob A den Antrag nun auf Grundlage von Paragraph 18, 18a oder 19d stellt? Oder treffen alle zu? Ich bitte um eure Hilfe. Schön wäre es auch, wenn es einen Link oder eine Vorlage zu solch einem Schreiben gibt. Vielen Dank!
Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung?
2. September 2020
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Frage vom 2. September 2020 | 20:53
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 11x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung?
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#1
Antwort vom 3. September 2020 | 09:16
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nun, ob A den Antrag nun auf Grundlage von Paragraph 18, 18a oder 19d stellt? :
Das wird schon die Ausländerbehörde herausfinden, welcher Paragraf da zur Anwendung kommen kann.
#2
Antwort vom 3. September 2020 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
§ 19d dürfte da passen.
Und jetzt?
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