Ich bin seid Oktober 2004 mit einer Frau aus Polen verheiratet. Nach unserer Hochzeit bekam Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr aber eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Sie hat leider bis heute keinen richtigen Job gefunden und geht für ein paar Euro putzen und ich bin seid 5 Monaten krankheitsbedingt arbeitslos. Ich bekomme Arbeitslosengeld,Sie,da Sie noch nicht in Deutschland gearbeitet hat keine Zuwendungen, soweit so gut.
Jetzt mussten wir Ihre Aufenthaltserlaunis verlängern lassen und Sie bekam wieder nur eine für 1 Jahr. Auf unsere Nachfrage warum,sagte man uns. Ich kann Ihr Leben hier nicht selbst finanzieren und Sie kann es auch nicht,also nur ein Jahr.Gleichzeitig sagte man uns, wenn ich z.B. sterben würde, könnte es sein das meine Ehefrau nach Ablauf der Erlaubnis zurück nach Polen muss. Sie hat für mich Ihr ganzes Leben in Polen aufgegeben,Sie hat kein Interesse mehr an Ihrer Heimat. Es kann doch nicht sein, das wenn ich z.b. in 10 oder 15 Jahren mal sterben sollte, das Sie wieder ausgewiesen wird. Das Sie in ständiger Angst Leben muss,irgendwann wieder weg zu müssen. Ich möchte noch bemerken,wir sind beide Anfang vierzig und wir bemühen uns wirklich Arbeit zu finden,was aber für Sie als Ausländer nicht einfach ist und mit meinem Krankenbild auch fast aussichtslos. Es muss doch einen Weg geben das Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt und das wir ohne diese Angst leben können!
Ich habe gerade noch gelesen,das es gar keine unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse mehr geben soll sondern nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis? Also wäre dann die Frage, wenn wir dann immer noch keine Arbeit haben sollten, besteht irgendwie die Möglichkeit dieses unbefristet zu bekommen.
-- Editiert von Dietmara am 12.09.2005 13:01:27