Aufenthaltserlaubnis über Eheschließung

30. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
kingdvd
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis über Eheschließung

Hallo,

Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft bis Ende November dieses Jahres. Wir wollen wissen, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn wir heiraten

Ich bin Iraner und lebe seit 2011 in Deutschland. Ich habe hier studiert und arbeite seit Juli 2014 an einer Universität in Niedersachsen und besitze ein Blue Card 19A( (keine Niederlassungserlaubnis)
Meine Freundin kommt aus der Ukraine und lebt seit 2012 in Baden Württemberg. Sie arbeitet seit 1.5 Jahren an einer Hochschule und hat kein Blue Card (18-3) aber eine unbefristete Arbeitserlaubnis.
Jetzt kommt es zu meinen Fragen:
1. Erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn wir heiraten? (Anspruch auf Aufenthalt nach der Eheschließung)
2. Falls ja, wie läuft die Beantragung ab? Läuft es so? Anmeldung der Eheschließung am Standesamt >Antrag auf Befreiung von Ehefähigkeitsnachweis über Standesamt > Antrag von Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
3. Wie lang kann es dauern?
4. Müssen wir an einem Ort zusammenwohnen? (eheliche Lebensgemeinschaft)

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat:
1. Erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn wir heiraten? (Anspruch auf Aufenthalt nach der Eheschließung)

Ja, wenn der Lebensunterhalt für euch als Paar gesichert ist und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Sollte bei einer Blue Card aber wohl kein Problem sein.

Zitat:
2. Falls ja, wie läuft die Beantragung ab? Läuft es so? Anmeldung der Eheschließung am Standesamt >Antrag auf Befreiung von Ehefähigkeitsnachweis über Standesamt > Antrag von Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde


Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung. Für alles andere (z.B. Ehefähigkeitsnachweis) müsst ihr euch an das Standesamt wenden, was die so brauchen, wenn ein Iraner eine Ukrainerin heiraten will.

Zitat:
3. Wie lang kann es dauern?


Mit der frisch ausgefüllten Heiratsurkunde kann man den Antrag einreichen. Wie lang es dann dauert, hängt von vielem ab. Im Moment haben die ABH sowieso eine Menge zu tun und dann können noch Probleme dazu kommen, aber bei einer Hochzeit in Deutschland ist die Chance groß, dass es eher problemlos geht. Wichtig ist aber: Wenn man den Antrag auf die neue AE eingereicht hat, bevor die bisherige AE abläuft, tritt die sogenannte Fiktionswirkung in Kraft. Das heißt: Die bisherige AE gilt weiter, bis über den Antrag entschieden wird und - wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - die neue AE erteilt wird.

Zitat:
4. Müssen wir an einem Ort zusammenwohnen? (eheliche Lebensgemeinschaft)


Ja, die AE wird ausschließlich vergeben, damit Eheleute zusammenleben können. Wenn es jedoch sachliche Gründe gibt, z.B. in der Woche getrennt zu leben und nur am Wochenende zusammenzuleben (z.B. wegen Arbeitsplätzen in verschiedenen Städten), dann ist das auch so in Ordnung. Man muss dann aber so weit wie möglich zusammenleben und sich darauf gefasst machen, dass die ABH das Ganze auch eher überprüft.

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#2
 Von 
kingdvd
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Ja, wenn der Lebensunterhalt für euch als Paar gesichert ist und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Sollte bei einer Blue Card aber wohl kein Problem sein.

Vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten. Wir wohnen ja nun getrennt. Wie wäre es wenn wir einen Wohnort in einer dritten Stadt haben? Wie sollen wir diesen Wohnort als Hauptsitz und die anderen als Nebensitze anmelden? Wenn man die ummeldung macht, werden die Unterlagen vom einem Ausländerbehörde zu den neuen geschickt?

Zitat (von Felicite):
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung. Für alles andere (z.B. Ehefähigkeitsnachweis) müsst ihr euch an das Standesamt wenden, was die so brauchen, wenn ein Iraner eine Ukrainerin heiraten will.

Ist ein gemeinsamer Wohnort für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich? Können wir die Anmeldung ohne einen gemeinsamen Wohnort im Standesamt meiner Stadt oder ihrer Stadt machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat:
Wie wäre es wenn wir einen Wohnort in einer dritten Stadt haben? Wie sollen wir diesen Wohnort als Hauptsitz und die anderen als Nebensitze anmelden?


Wenn ihr in der dritten Stadt zusammenwohnen werdet (und sei es nur am Wochenende), ist das der Hauptwohnsitz. Natürlich könnt ihr dann noch jeweils Nebenwohnsitze an euren jeweiligen Arbeitsorten haben. Aber wie gesagt: Eine pure Anmeldung, während ihr weiterhin, getrennt lebt, reicht nicht für eine AE zum ehelichen Zusammenleben.

Zitat:
Wenn man die ummeldung macht, werden die Unterlagen vom einem Ausländerbehörde zu den neuen geschickt?


Richtig. Wenn alles so läuft, wie es soll, wird die ABH informiert und die reagiert entsprechend.

Zitat:
Ist ein gemeinsamer Wohnort für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich? Können wir die Anmeldung ohne einen gemeinsamen Wohnort im Standesamt meiner Stadt oder ihrer Stadt machen?


Das betrifft jetzt nicht das Aufenthaltsrecht, sondern Verwaltungsrecht, aber Ehepartner müssen ja nicht zusammenleben (Brautleute schon mal gar nicht). Ihr könnt heiraten und dann ein Leben lang getrennt leben. Ob ein Ehepaar zusammenlebt, ist allein wichtig für die Steuer, die Sozialbehörden (wenn staatliche Leistungen beantragt werden) und die Ausländerbehörde (wenn denn eine AE zum ehelichen Zusammenleben beantragt wird). Ob das Standesamt eine Adresse als Anschrift für evtl. Schreiben braucht, müsst ihr beim Standesamt erfragen. Für die Anmeldung zur Eheschließung kann eine gemeinsame Meldeadresse nicht erforderlich sein.

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