Aufenthaltserlaubnis verlängern Scheidung/Kind

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.04.2014 19:43:11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis verlängern Scheidung/Kind

Hallo,
ein Freund von mir ist Amerikaner und seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Er lebt getrennt von seiner deutschen Frau, die Scheidung läuft und wird wohl in den nächsten Wochen vollzogen sein. Die beiden haben ein gemeinsames Kind (ca. 2 Jahre alt), das bei der Mutter lebt.
Im Dezember läuft seine Aufenthaltserlaubnis ab und er bekommt ja ca. 6 Wochen vorher einen Termin bei der Ausländerbehörde (das wurde mir so gesagt).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass seine Aufenthaltserlaubnis verlängert wird?
Ich bin da total überfragt, ehrlich gesagt und habe schon gegoogelt (deswegen bin ich hier ;) ...
Ich hoffe ihr könnt mir (und v.a. ihm) helfen.
Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Wenn er das Sorgerecht für das Kind in angemessener Weise wahrnimmt, wird seine AE auch weiterhin bestehen bleiben bzw. verlängert werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.04.2014 19:43:11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Er zahlt Unterhalt (ist bislang nicht gerichtlich festgelegt, er überweist monatlich einen bestimmten Betrag), seine Noch-Frau lässt ihn den Kleinen aber nicht wirklich sehen. Ich vermute mal, dass bei der Scheidung der Unterhalt und das Sorgerecht noch geklärt werden wird.

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Richtig: Das Gericht wird über nachehelichen Unterhalt und das Sorgerecht entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist die Regel. Man müsste ihm schon eine schwere Verfehlung beim Sorgerecht nachweisen, wenn es allein der Mutter übertragen werden sollte. Unterhalt zahlen (also finanziell für sein Kind sorgen), ist schon mal gut.

Allerdings gilt hier letztendlich das Kindeswohl und sollte er befürchten, dass die Mutter weiterhin den Zugang zu seinem Kind einschränken, den Umgang mit Tricks unterbinden oder das Kind gegen ihn aufhetzen will, sollte er sich von seinem Anwalt beraten lassen. Bei einem so kleinen Kind könnte es schnell zu einer Entfremdung kommen. Hauptsache ist: ruhig und sachlich bleiben, sich in keine nachehelichen Streitereien reinziehen zu lassen (also nicht gegen die Mutter hetzen) und nachweisbare Bereitschaft zeigen, sich verlässlich um das Kind zu kümmern.

Der Scheidungsanwalt kann hier die besten Auskünfte erteilen. Darüber hinaus kann man auch hier nachfragen: http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=14

-- Editiert Felicite am 15.04.2014 15:33

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.04.2014 19:43:11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Herzlichen Dank für die guten Tipps.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Gericht wird nur über Unterhalt und Sorgerecht entscheiden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt ist. Unterhalt und Sorgerecht gehören nicht (mehr) zwingend zum Verbund dazu, so wie es früher war.

wirdwerden

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