Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)

18. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Luliana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)

Hallo an alle erstmal,

ich wende mich an Euch - wie sollte es auch anders sein - mit einem Problem:

Mein Freund (US Bürger, 23 Jahre) ist 2001 zu uns nach Dtl. gekommen und hat ohne Probleme eine AufenthaltsERLAUBNIS zunächst für 1 Jahr bekommen.
Ein Jahr später bekam er wieder ohne Probleme die Verlängerung für 2 Jahre.
Als Aufenthaltsgrund haben wir (soweit ich mich erinnere) ganz lapidar "Land, Leute, Sprache kennenlernen" angegeben.
Nachweisen mussten wir lediglich Krankenversicherung, dass wir für ihn finanziell aufkommen, polizeiliche Meldebestätigung. Das war`s.


Nun hatten wir gestern Termin wg. erneuter Verlängerung:
Die Dame wollte auf einmal eine Immatrikulationsbescheinigung haben? Sie meint es wäre in den Akten, er sei Student Die einzige Erklärung, die ich dafür habe ist, dass wir im ersten Antrag als "Beruf" eben Student angegeben haben, da er das in den USA auch ist/war. Als US-Bürger kann er hier sowieso nicht so ohne weiteres studieren. Das kam nie in Frage. Er hat zu Beginn eine Sprachschule besucht. Ansonsten lernt er über`s Internet für versch. Zertifikate und absolviert die Tests hier in Dtl. aber in engl. Sprache (in den USA läuft viel über Zertifizierung). Sein College hat er eine Weile nicht besucht (Frühjahr 2003 letzter Eintrag dort, online Kurs).

Sowohl meine Mom als auch ich haben eine Verhandlungsschriftliche Erklärung unterschrieben (meine wollten sie nicht wg. geringen Einkommens) und krankenversichert ist er auch immernoch.
An den Umständen hat sich auf unserer Seite also nichts geändert.

In dem Vorladungsschreiben stand unter Unterlagen, die mitzubringen sind: Studiennachweis/...
Zum einen habe ich aufgrund des "/" gedacht, dass es sich hierbei um "oder" und nicht "und" handelt.
Und zum anderen frage ich mich, was alles als "Studiennachweis" anerkannt wird?
Meine einzige Idee wäre ihn eben nochmal für einen Sprachkurs anzumelden. Aber reicht das? Einen Kurs hat er wie gesagt ganz zu Anfang seines Aufenthalts absolviert. Also schaden würde ein weiterer Kurs nicht. Aber ist das für die Behörde nach 3 Jahren plausibel? Ich muss anmerken, dass er an ADD (dt. ADS) leidet und in Deutschland kein Ritalin bekommt, wodurch ihm das Lernen im Vergleich mit anderen Leuten erheblich schwerer fällt. Aber hat das Beamtentum für solche Dinge Verständnis?

Ich habe mich online schon durch sämtliche Gesetzte und Verwaltungsvorschriften gewälzt. Mittlerweile bin ich total verwirrt.
Sehe ich das richtig, dass er die AufenthaltsERLAUBNIS 2 Mal (!!!) fälschlicherweise bekommen hat?
Laut §15 AuslG ist an eine AE kein Zweck gebunden. Soweit so gut. Kann sie denn jetzt nach Studiennachweis fragen? Wäre ja dann ein Zweck.

Gleichzeitig habe ich gelesen, dass man eine AE nur erhält, wenn man eine Arbeitserlaubnis hat. Die hat er nicht. Auf seinem Visum wurde gestempelt, dass Arbeit der Genehmigung bedarf und selbständige Erwerbstätitkeit nicht gestattet ist. Er hat dennoch 2 Mal eine AE und keinen anderen Aufenthaltstitel erhalten.

Kann man mit den Angestellten/ Beamten vor Ort reden und einfach nur eine Verlängerung um ein Jahr erbitten? Nicht dass sie sich über derartiges "Feilschen" auf den Schlips getreten fühlen. Wenn sie "Angst" vor der Erreichung der 5 Jahres - Marke haben, können sie die Zeit meinetwegen kürzen. Aber wenn ich mir vorstelle, er soll so holterdiepolter in den nächsten Wochen ausreisen, wird mir schlecht. Zurück in die USA klingt jetzt nicht so dramatisch im Vergleich mit 3. Welt Ländern. Wäre es auch nicht, wenn er dort noch Angehörige hätte. Aber er hat keine Familie mehr und würde unweigerlich auf der Strasse enden. Soziales Netz ist in den USA bekanntermassen "großmaschig". Deshalb meine Sorge.

Welche Vorgehensweise könnt Ihr mir empfehlen?
Was können wir konkret tun, damit er noch in D bleiben kann? Muss ja keine Aufenthaltserlaubnis sein, wenn er dafür eigentlich nicht die VSS erfüllt. Einfach eine andere Art der AG beantragen?

Irgendeine andere Schule/Kolleg oder was es sonst noch gibt? Uni scheidet wie gesagt aus.

Einfach um eine kürzere Verlängerung (also nicht 2 Jahre, damit er die 5 Jahre AE nicht vollkriegt) bitten?

Lohnt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts? Mir ist schon klar, dass man kein "Recht auf AE/AG" hat. Aber was ist mit so einer Art "Schutz des guten Glaubens"? Beide Male haben wir ohne Umschweife eine AE bekommen. Sollte das ein Fehler des Bearbeiters gewesen sein, können wir doch nichts dafür. Wir mussten davon ausgehen, dass alles rechtmäßig abgelaufen ist und diesmal genauso sein wird.

Wie gesagt: ich will nichts weiter als dass er legal in D bleiben kann. Keine Arbeitserlaubnis. Keine finanzielle Unterstützung. Nichts.

Bei der Ausstellung der ersten beiden AE scheint ja etwas schiefgelaufen zu sein.
Könnten wir die folgenden Verwaltungsvorschriften u.U. zu unseren Gunsten auslegen?

"7.1.3.4
Wird die Aufenthaltsgenehmigung wiederholt und ohne Einschränkungen verlängert, kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes das Ermessen der Ausländer­behörde so stark eingeschränkt sein (langwährender rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, die damit einhergehende Verwurzelung in die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse in Deutschland sowie das fortgeschrittene Alter des Ausländers), dass der Antrag auf weitere Verlängerung nicht allein aus solchen Gründen abgelehnt werden kann, die eine Ablehnung bereits in einem früheren Stadium gerechtfertigt hätten.

ODER

7.1.3.7
Die rein privaten Interessen des Ausländers, die nicht auf grundrechtsrelevanten Bindungen zum Bundesgebiet beruhen, sind zwar bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen, aber es besteht keine Pflicht, ihnen durch Aufenthaltsgewährung zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt des Ausländers keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt oder gefährdet und wenn auch in der Person des Ausländers kein Grund vorliegt, ihm den Aufenthalt zu verwehren."

Entschuldigt, dass es so lang geworden ist, aber ich wollte soviel Infos wie möglich geben, damit man besser einen Rat geben kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen.

LG Luliana



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luliana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann ich nur vermuten, dass es so ist, da er ja eigentlich nur eine AE bekommt, wenn man Arbeit nachweisen kann und vom Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung bekommen hat. So habe ich es jedenfalls verstanden. Unter anderen Bedingungen gibt es wohl sonst keine AE?! Was weiß ich! :p

Ich wühle mich seit 2 Tagen durch AuslG und VwV etc. und habe den Überblck verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
langwährender rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, die damit einhergehende Verwurzelung in die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse in Deutschland sowie das fortgeschrittene Alter des Ausländers


Ein paar Jahre sind kein langwährender Aufenthalt.

15 - 20 Jahre sind vielleicht ein langwährender Aufenthalt.

quote:
Die rein privaten Interessen des Ausländers, die nicht auf grundrechtsrelevanten Bindungen zum Bundesgebiet beruhen, sind zwar bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen, aber es besteht keine Pflicht, ihnen durch Aufenthaltsgewährung zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt des Ausländers keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt oder gefährdet und wenn auch in der Person des Ausländers kein Grund vorliegt, ihm den Aufenthalt zu verwehren."


"Aber es besteht keine Pflicht, ihnen durch Aufenthaltsgewährung zu entsprechen."

Das ist ziemlich eindeutig.

Unterschreiben Sie eine Kostenübernahmeerklärung (Krankenversicherung, eventuelle Abschiebekosten, Unterhalt, Rückzahlung von Sozialhilfe, etc.), dann sollte es vielleicht klappen.

-- Editiert von gere am 18.07.2004 12:53:48

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luliana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Inwieweit sind telefonische Auskünfte der tel. Beratung der ABH ernst zu nehmen?
Kann man sich unter Angabe des Namens darauf berufen?

Nach genauer Schilderung des Falls meinte die Dame, es müsste mit gültigem Versicherungsschutz und der Verpflichtung, dass wir für alle Eventualitäten aufkommen, sowie der Darstellung der Situation in den USA eigentlich kein Problem sein. Ich würde ja gern Hoffnung schöpfen, klappt aber nicht so recht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ken Smith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich bin selber ami und habe den Kampf um Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hinter mich gebracht.

Der Ablauf sieht so aus, stark vereinfacht und im normalfall:

Ohne Aufenthaltserlaubnis gibt es keine Arbeitserlaubnis und umgekehrt. Stark erschwerend kommt hinzu:
Amerika gehört bekanntlich nicht zur EU, somit ist es umso schwieriger eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, da EU-Bürger bevorzugt behandelt werden. Der AG muss Gründe angeben, weshalb ein EU-Bürger den gleichen Job nicht machen kann.
Beimir hat sich das mal über 3 bis 4 monate hingezogen.

Das einfachste wäre, wenn er sich einen Job sucht. Dann hat er Anspruch auf beides, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Was ich jetzt nicht weis, isst in wie fern die Ausländerbehörde einen Strich durch die Rechnung machen kann, da die von einem Studienaufenthalt ausgegangen sind, was es ja in wirklichkeit nicht war.
Möglicherweise solltet Ihr mal einen Anwalt für Ausländerecht hierzu befragen, um alle Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

Was ich natürlich auch nicht weis, ist wie eng seid Ihr miteinander leiert? Solltet Ihr in Ehe ähnlichen Verhältnissen leben, könnte sich eine Hochzeit lohnen. Dann hätte er in jedem Fall vollen Anspruch auf den Aufenthaltsgenehmigung. Dies soll aber keine Aufforderung zu einer Scheinehe sein.

Viel Glück
Ken

1x Hilfreiche Antwort

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