Aufenthaltserlaubnis während, ein Ermittlungsverfahren läuft

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Andree123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis während, ein Ermittlungsverfahren läuft

Hallo,

Ich arbeite seit 2 Jahren in Deutschland (früher Akademiker) und ich habe bei einem früheren Einbürgerungsantrag (vor einem Monat) erfahren, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft . Jetzt möchte ich den Arbeitgeber wechseln. Die Arbeitsagentur hat schon meinen neuen Arbeitsvertrag genehmigt und ich möchte jetzt bei der Ausländerbehörde die Blaue Karte beantragen.
1- Muss ich die Ausländerbhörde bei dem Antrag über das laufende Ermittlungsverfahren informieren?

2 - Könnte die AB meinen Antrag ablehnen und mir sogar keinen Aufenthalttitel ausstellen? Somit würde ich meine Arbeit auch verlieren

Das Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, als ich noch Student war(vor 3 Jahren). Seit dem hatte ich noch keine Vorladung bei der Polizei. Mein Anwalt hat auch vor kurzem einen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt.

Danke für ihre Hilfe

-- Editiert von Andree123mitglied am 15.01.2020 10:16

-- Editiert von Andree123mitglied am 15.01.2020 11:48

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Seit 3 Jahren keinerlei Schriftverkehr ?
Ermittlungsverfahren wegen was--- könnte ausschlaggebend sein.
Wurde der Einbürgerungsantrag deshalb abgelehnt?

Zitat (von Andree123mitglied):
und ich möchte jetzt bei der Ausländerbehörde die Blaue Karte beantragen.
Damit solltest du warten, bis dein Anwalt dir Entwarnung signalisiert.
Bist du wegen des neuen Jobs auf die Blaue Karte EU angewiesen?

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Das dürfte davon abhängen, welche Verdachtsgründe diesen Ermittlungsverfahren zugrunde liegen? Geht es ums Fahren ohne Führerschein, Ladendiebstahl, Drogenhandel, Terrorismusverdacht, Geldwäsche oder sonst was?

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.01.2020 12:52

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Grob gesagt: je kleiner das Vergehen (und die Strafe) desto besser ist es für dich.
Eine Sachbeschädigung oder Beleidigung wäre in dieser Konstellation deutlich unschädlicher als beispielsweise ein Betrug oder eine Körperverletzung.

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#4
 Von 
Andree123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Warenkreditbetrug. Von dem Fall kann ich mich jetzt nicht mehr errinern. ( Vermutlich von Amazon oder eBay)

Da das Ermittlungsverfahren länger dauern kann , weiss ich nicht, ob ich dafür kein Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.

Ja ich kriege die blaue Karte für meinen Beruf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Andree123mitglied):
Ja ich kriege die blaue Karte für meinen Beruf.
Welche Aufenthaltserlaubnis hast du denn jetzt? Wie lange ist die noch gültig?
Genügt die jetzt nicht für den neuen Job?

Die Frage ist deshalb: Brauchst du die Blaue Karte EU --unbedingt-- für diesen Job?
Oder genügt auch die AE, die du JETZT hast?

Du hast einen Anwalt. Der hat schon Einsicht beantragt. Der erfährt dann Genaueres.

Dass sowas länger dauern kann, mag sein.
Aber dass du seit 3 Jahren gar nichts darüber erhalten hast?
Bist du umgezogen oder so?

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Ich würde mich mit dem Anwalt kurzschließen. Sofern es keine große Schadenssumme war und Du den Schaden beglichen hast, kann er ggf. vielleicht eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen, oder ein anderes sehr mildes Urteil.

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#7
 Von 
Andree123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich bin dazwischen umgezogen.

Ich habe jetzt im Moment einen Aufthaltstitel gem 18 Abs 4.s.1 nur verbunden mit meinem alten Arbeitgeber (Arbeitserlaubnis gilt nur für die alte Firma). Da habe ich noch bis Dezember 2020.

Falls es Schwierigkeiten geben könnte bei der ausstellung einer blauen Karte.
Da ich zu einem neuen Arbeitgeber muss , kann nur die Nebenbestimmung geändert werden ( also kein neuer Antrag), so dass ich mit dem neuen Arbeitgeber
1 Jahr lang weiterarbeitenn kann oder?

-- Editiert von Andree123mitglied am 15.01.2020 15:08

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Andree123mitglied):
Ja ich bin dazwischen umgezogen.
Dann hat dich vielleicht Post von der Ermittlungsbehörde nicht erreicht. Trotzdem abwarten, was der Anwalt in der Akte liest.
Zitat (von Andree123mitglied):
Da ich zu einem neuen Arbeitgeber muss , kann nur die Nebenbestimmung geändert werden ( also kein neuer Antrag), so dass ich mit dem neuen Arbeitgeber 1 Jahr lang weiterarbeitenn kann oder?
Ja, ich meine, das kann durchaus möglich sein. Das kannst du zunächst auch so beantragen. Der Grund für den Antrag bei der ABH wäre dann nur der Arbeitgeberwechsel.

Die Blaue Karte EU dann später, wenn der Anwalt gefunden hat, wie der Stand ist.

Viel Glück!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Usf1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Durch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ist die Aufenthaltserlaubnis nicht in Gefahr ??
Eine Antwort wäre hilfreich Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Usf1):
Durch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Dir wurde doch schon in deinem eigenen Beitrag geantwortet.
Du musst abwarten, was die ABH dir schreibt.

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