Aufenthaltsgenehmigung - Studium oder eine Ausbildung?

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
nila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung - Studium oder eine Ausbildung?

Hallo!

Mein Anliegen ist, zu erfahren ob es für einen Ausländer eine Möglichkeit gibt, ohne Eheschließung in Deutschland zu bleiben.Zum Beispiel durch ein Studium oder eine Ausbildung?
Kann man ein Visum in diesem Fall ein Touristenvisum verlängern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo nila, dazu müsstest du vielleicht ein bißchen mehr zum jetzigen status schreiben?
gruss
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Für hoch qualifizierte Ausländer gibt es sicher Möglichkeiten, in Deutschland zu studieren. Hier sollten Universitäten im Heimatland weiterhelfen können.
Eine normale Berufsausbildung halte ich nicht für möglich.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, ein Visum als Sprachschüler zu bekommen. Hier muss man aber alles selbst zahlen (Schule, Unterkunft, Verpflegung etc...)

ABER auf alle Fälle ist ein Touristenvisa hierfür NICHT verlängerbar. Man muss auf alle Fälle zurück und dort ein neues entsprechendes Visum beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Das heisst, dass er auf jeden Fall zurück in sein Heimatland müsste, um eine Verlängerung des Visums zu errreichen?Innerhalb Deutschlands ist dies nicht möglich?
Ginge man ein mel davon aus, er würde hier heiraten.Ab wann hat er eine Aufenthaltsgenehmigung und könnte die Einbürgerung beantragen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

ja, nila, ausreisen und mit neuem visum einreisen. oder asyl beantragen. deshalb hatte ich nach dem jetzigen status gefragt.
nach der eheschließung gibt es unmittelbar nen aufenthalt, hier in berlin sinds 3 jahre. auch ne arbeitsgenehmigung, hier unbefristet. natürlich nur auf antrag bei den zuständigen behörden.
einbürgerung, meines wissens, nach 5 jahren, unter so n paar bedingungen. also deutsch sprechen, sein leben finanzieren können und ich glaub, vorstrafen sollte man auch nicht haben. aber da findest du etwas beim googeln.
kleiner rat: niemand sollte nur wegen aufenthalt heiraten. ist erst mal verlockend, aber das täuscht oft. da ist dann eine abhängigkeit vom wohlwollen des anderen und darüber sollte man sich im klaren sein.
gruss
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Genau, Scheinehen sind Betrug und werden bestraft (wenn nachgewiesen). Mal abgesehen davon schädigen sie auch das Ansehen binationaler Ehen und erschweren deshalb "richtige" Eheschließungen.

1x Hilfreiche Antwort

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