Das Ehepaar R.u K.flüchtete vor 3 Jahren aus Armenien nach Deutschland,denn R.s Nieren arbeiteten nicht mehr u.in Armenien gab es keine Dialyse (§60 Abs1).Ihre 2 Söhne(4 u 5) mussten sie zurücklassen.Sie dürfen nachkommen,wenn nach der Duldung eine endgültige Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Dafür haben sie ihre armen.Pässe im Mai abgegeben. Jetzt sollen sie einen weiteren Antrag auf Duldung stellen,trotz schriftl.Zusage d.Landkreises,nach Passabgabe eine Mind.-Aufenthaltsdauer von 6 Mon.zu bekommen. Was können sie tun?
Danke für Hinweise!
Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen
12. Oktober 2006
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Frage vom 12. Oktober 2006 | 22:32
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2006 | 00:14
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
Als Duldungsinhaber ist ihr Asylantrag abgelehnt worden und sie sind somit vollziehbar ausreisepflichtig. Da ist wohl davon auszugehen, daß ein Nachzug von weiteren Familienangehörigen nicht möglich sein wird.
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