Hallo,
nächstes Jahren wollen meine brasilianische Verlobte und ich heiraten jedoch aber weiss ich nicht wie der Ablauf ist nachdem wir Standesamtlich in Frankfurt geheiratet haben.
Muss sie dann wieder nach brasilien zurück und auf etwas warten?
Danke für Eure Antworten
W
-- Editiert am 01.05.2009 20:08
Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschliessung
Notfall?
Notfall?
oder schon legal hier ist.
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Quatsch. Kommt auf das Visum an, mit dem sie eingereist ist.
wirdwerden
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Hallo,
welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Deutsch? Wenn ja recht einfach: da Brasilianer 90 Tage Visafrei sich in Deutschland aufhalten dürfen könne sie in der Zeit in Deutschland heiraten und gehen im Anschluss zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegattennachzug § 28 I Nr. 1 AufenhtG.
Gruß
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Abgesehen davon, dass durch Zeitablauf die Frage schon längst überholt ist:
quote:
Das Verlangen eines Visum für ein Ehepaar,gebürtiger Deutscher/Ausländer,zum Aufenthalt in Deutschland verstößt gegen einige Artikel des Grundgesetzes,Artikel der EMRK und Artikel der UN Menschenrechte.
was ist denn mit den Menschenrechten der Steuerzahler, die für illegal Eingereiste und Aufenthältige bluten müssen?
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Es hat hier wohl nie jemand bezweifelt, dass es eine Eheschließungsfreiheit besteht. Wie kommen sie nur darauf. Die einzige Frage ist doch, was nachher besteht. Wenn Brasilianer kein Visum benötigen, stellt sich die Frage ja gar nicht. Aber bitte vorher erkundigen, welche Papiere benötigt werden.
wirdwerden
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Ob diese Diskussion nach 2,5 Jahren noch einen Sinn hat?
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Du hast recht, ich hab nicht auf die Daten geschaut. Mein Gott, schon wieder einen neuen Chaoten an Land gezogen (seufz!).
wirdwerden
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