Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschliessung

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschliessung

Hallo,

nächstes Jahren wollen meine brasilianische Verlobte und ich heiraten jedoch aber weiss ich nicht wie der Ablauf ist nachdem wir Standesamtlich in Frankfurt geheiratet haben.
Muss sie dann wieder nach brasilien zurück und auf etwas warten?

Danke für Eure Antworten
W



-- Editiert am 01.05.2009 20:08

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

oder schon legal hier ist.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Quatsch. Kommt auf das Visum an, mit dem sie eingereist ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Deutsch? Wenn ja recht einfach: da Brasilianer 90 Tage Visafrei sich in Deutschland aufhalten dürfen könne sie in der Zeit in Deutschland heiraten und gehen im Anschluss zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegattennachzug § 28 I Nr. 1 AufenhtG.
Gruß

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Abgesehen davon, dass durch Zeitablauf die Frage schon längst überholt ist:


quote:
Das Verlangen eines Visum für ein Ehepaar,gebürtiger Deutscher/Ausländer,zum Aufenthalt in Deutschland verstößt gegen einige Artikel des Grundgesetzes,Artikel der EMRK und Artikel der UN Menschenrechte.




was ist denn mit den Menschenrechten der Steuerzahler, die für illegal Eingereiste und Aufenthältige bluten müssen?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es hat hier wohl nie jemand bezweifelt, dass es eine Eheschließungsfreiheit besteht. Wie kommen sie nur darauf. Die einzige Frage ist doch, was nachher besteht. Wenn Brasilianer kein Visum benötigen, stellt sich die Frage ja gar nicht. Aber bitte vorher erkundigen, welche Papiere benötigt werden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ob diese Diskussion nach 2,5 Jahren noch einen Sinn hat?

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du hast recht, ich hab nicht auf die Daten geschaut. Mein Gott, schon wieder einen neuen Chaoten an Land gezogen (seufz!).

wirdwerden

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