Aufenthaltsrecht Ausländer mit Ausländer

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Asmin90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsrecht Ausländer mit Ausländer

Hallo liebe Community, ich hoffe das ich hier richtig bin.
Meine Schwester mit türkischer Staatsbürgerschaft ( hier geboren und aufgewachsen) ist mit einem Ausländer ( türkischer Staatsbürger) verheiratet seit 10.2016.
als die beiden geheiratet hatten wurde er hier in Deutschland nur geduldet. Musste im letzten September zurück in die Türkei und per Familienzusammenführung zurück kommen. Es lief auch alles gut in Januar war er wieder hier (er hat nochmal einen Aufenthalt von 6 Monaten Bekommen) Problem ist das die beiden dachten das er zum Beispiel auf die Wohnung, ganz normal angemeldet ist was nicht der Fall war und er jetzt erstmal ein Jahr Aufenthalt bekommen hat. Er Arbeitet Vollzeit, sie auch.
Nun gibt es drei Dinge die Ihr Probleme machen. Erstens der Laden in dem meine Schwester arbeitet, wurde verkauft. Das heißt sie ist Ende des Monats Arbeitssuchend, zweitens sie ist in 17 Woche Schwanger (was eigentlich kein Problem ist da sie eh erst mal 2 - 3 Jahre nicht arbeiten wollte um sich um das Kind zu kümmern) und drittens das wichtigste sie will sich scheiden lassen. Beide verstehen sich noch sehr gut aber sie haben gemerkt das die beiden eher Freunde als Ehepartner sind. So nun frag ich mich natürlich was mit seinem Aufenthaltsrecht ist. Darf er noch in Deutschland bleiben? Wie gesagt beide sind seit 10.2016 verheiratet. Und was ist mit Hilfe vom Staat fürs Kind? Also ich hab damals bei meinem Kind außer Kindergeld nichts bekommen da mein Mann auch arbeitet. Und ihr Mann arbeitet ja auch. Hat sie da ein Recht auf Hilfe? Ausserdem ist sie gerade mitten in der Einbürgerung. Ich frag mich ob sie da überhaupt noch ein Recht darauf hat da sie ja schwanger ist. Sie wartet Nähmlich grade auf die Ausbürgerung.
Danke schonmal im Voraus


-- Editiert von Asmin90 am 12.06.2018 17:11

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Asmin90):
So nun frag ich mich natürlich was mit seinem Aufenthaltsrecht ist. Darf er noch in Deutschland bleiben? Wie gesagt beide sind seit 10.2016 verheiratet.

Durch die kurze Ehezeit hat er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Da muss er sicher wieder ausreisen. Es sei denn, er kann die Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck erhalten?

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#2
 Von 
Asmin90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Zu welchem Zweck meinen Sie? Durch die Arbeit vielleicht? Oder wegen dem Kind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ein Aufenthalt der Arbeit wegen, wäre wahrscheinlich nur dann möglich, wenn der Mann über eine hohe berufliche Qualifikation oder einen Mangelberuf verfügt, der in Deutschland gefragt ist. Möglicherweise wäre da ein weitere Aufenthalt, des Kindes wegen, die bessere Option.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Asmin90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank für die Antwort.

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