Aufenthaltsrechte

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
stevemac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltsrechte

Hallo!
Ich bin Student und komme aus Senegal.Ich wohne seit 8 Jahren in Deustchland.Vor 2 Jahren, bin Ich Vater geworden.Die Mutter meines Kindes ist Französin und lebe ebenfalls seit mehr als 8 Jahren in Deutschland.Unseres kind ist in Deutschland geboren.Wir sind nicht verheiratet.

Meine Frage:Kann Ich eine unbefriste Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Wenn ja, wie? oder gibt es anderen Möglichkeiten .

Danke im Voraus.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

tja, welchen Status haben Sie denn jetzt? Und haben Sie die Personensorge für das Kind?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stevemac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Mümmel!

Ich bin student und meine Freundin hat das Sorgerecht wenn sie mit "Personensorge" es meinen.

Lg.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

tja, dann lesen Sie mal den § 28 des Aufenthaltsgesetzes. Prinzipiell kann auch dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eine AE nach § 28 ausgestellt werden, aber mit dem Sorgerecht ist es schon besser. Sie können erstmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 beantragen und dann später die Niederlassungserlaubnis. Voraussetzung: Das Kind ist deutscher Staatsbürger und Sie sehen es regelmäßig, was die Mutter bestätigt. Eine dt. Staatsangehörigkeit wird am besten durch Papiere nachgewiesen, hier also durch einen Kinderreisepaß (Kinderausweise gibt es nicht mehr).

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stevemac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke! Ich werde mich darum kuemmern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die Mutter meines Kindes ist Französin


Ich bin jetzt nicht sooo bewandert im Ausländerrecht, aber wenn der Vater Senegalese ist und die Mutter Französin, das Kind in Deutschland geboren ist, ist es dann automatisch deutscher Staatsbürger?

gruß azrael




1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen