Ich bin 30 Jahre alt. Mein Aufenthaltstitel ist vor 2 Jahre abgelaufen. Jetzt möchte ich nach Heimatland zurückkehren. Was soll ich tun? Wird es strafbar wenn ich zu Auslanderbehörde gehe?
Aufenthaltstitel 2 Jahre abgelaufen, was nun?
5. Juli 2018
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Frage vom 5. Juli 2018 | 22:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel 2 Jahre abgelaufen, was nun?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 6. Juli 2018 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatWas soll ich tun? Wird es strafbar wenn ich zu Auslanderbehörde gehe? :
Natürlich ist illegaler Aufenthalt so wie in allen Ländern der Welt auch in Deutschland strafbewehrt, wenngleich die Strafen dafür in Deutschland weitgehend harmloser ausfallen als andernorts.
Sie sollten deshalb alsbald mit einem Heimflugticket in der Hand bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und um eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bitten. Das dürfte m.E. die beste Möglichkeit seit, einigermaßen glimpflich davonzukommen. Wenn sie ohne diese Bescheinigung bei der Ausreise aufgegriffen werden, könnte es ziemlich unangenehm werden.
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