Aufenthaltstitel 2 Jahre abgelaufen, was nun?

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
ppplu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel 2 Jahre abgelaufen, was nun?

Ich bin 30 Jahre alt. Mein Aufenthaltstitel ist vor 2 Jahre abgelaufen. Jetzt möchte ich nach Heimatland zurückkehren. Was soll ich tun? Wird es strafbar wenn ich zu Auslanderbehörde gehe?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von ppplu):
Was soll ich tun? Wird es strafbar wenn ich zu Auslanderbehörde gehe?

Natürlich ist illegaler Aufenthalt so wie in allen Ländern der Welt auch in Deutschland strafbewehrt, wenngleich die Strafen dafür in Deutschland weitgehend harmloser ausfallen als andernorts.

Sie sollten deshalb alsbald mit einem Heimflugticket in der Hand bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und um eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bitten. Das dürfte m.E. die beste Möglichkeit seit, einigermaßen glimpflich davonzukommen. Wenn sie ohne diese Bescheinigung bei der Ausreise aufgegriffen werden, könnte es ziemlich unangenehm werden.

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