Hallo,
Ich versuche gerade herauszufinden was wir alles machen müssen um einen Aufenthaltstitel für meine Frau zu bekommen. Ich bin Deutscher, Sie ist aus den USA. Wir haben beide zusammen in den USA gelebt, dort geheiratet und sind vor kurzem her gezogen. Frau kann Deutsch auf Level A2/B1.
Wir hatten kein Visum für sie vorher beantragt, da USA/Deutschland, das erlaubt, darf also für 90 Tage hierbleiben. Wir haben uns am Einwohnermeldeamt angemeldet, Ehe ist gültig, da wir eine Apostille haben und haben einen Termin mit der Ausländerbehörde, kurz vor Ablauf der 90 Tage.
Nun, die Ausländerbehörde hat uns eine Checkliste geschickt von Sachen, die wir mitbringen sollten (angeblich nicht alles trifft zu). Einer der Punkte war zum Beispiel, das Zertifikat wenn man einen Integrationskurs beendet hat. Was in 90 Tagen glaub ich gar nicht möglich ist. Denken also nicht, dass das notwendig ist. Hat aber ordentlich Verwirrung gestiftet.
Nach dem ich hier alles geschrieben habe, merke ich, dass es nicht wirklich eine Frage ist. Ich will nur sichergehen, dass wir alles richtig machen, und nichts übersehen haben.
Wäre also über jeden Kommentar froh.
Aufenthaltstitel USA Ehefrau Vorgang
29. September 2019
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Frage vom 29. September 2019 | 17:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel USA Ehefrau Vorgang
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2019 | 15:03
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Das ist ein Fall für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §28 AufenthG. Diese wird in aller Regel kurzfristig erteilt. Einfache Sprachkenntnisse (Niveau A1) reichen m.W. für die Aufenthaltserlaubnis aus. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs müsste vom Amt explizit angeordnet werden und ist nicht Voraussetzung für die initiale AE.
Ansonsten ist das Internet voll mit entsprechenden Hinweisen und Checklisten bezüglich AE nach §28 AufenthG.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2019 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Wenn deine Frau sich in einfachen Worten verständlich machen kann und auf einfache Fragen antworten kann--- und das auch bei der ABH--- dann erübrigt sich die Frage nach einem Sprachkurs und einem Zettel namens Zertifikat.ZitatDenken also nicht, dass das notwendig ist. Hat aber ordentlich Verwirrung gestiftet. :
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