Mein Mann kommt aus einem Land vondem man für 90 Tage einreisen kann. Letztes Jahr kam er und wir entschieden uns nachdem er hier war zu heiraten. Wir haben alles innerhalb der 3 Monate geschafft. Wir waren bei der Ausländerbehörde und bekamen Aufenthalt für ein Jahr mit Verflichtung zum Integrationskurs welchen er besucht. Seit Juni arbeitet er Vollzeit. Augrund von Corona kümmerten wir uns um die Verlängerung. Auch hier lief alles klar - zwei Jahre wurden zugesagt. Eine Woche später wurden wir aufgefordert ein A1 Zertifikat zusenden. Ich rief überall an konnte einen zeitbahen Termin finden,der abgesagt wurde wg Corona. Ich kontaktierte die Dame und erklärte ihr das ich nicht in der Lage bin ein Testtermin zu finden, da Pandemie herrscht. Er integriert is, vollzeit arbeitet und in die Schule geht. Die Antwort war das wir mit Ausreise bedroht wurden und uns mitgeteilt wurde das der Aufenthaltstitel im Februar von ihrer Seite falsch ausgestellt worden sei und er eigentlich hätte aussreisen sollte. Deswegen sei es wichtig das wir das A1 nachrreichen. In seinem Land gibt es gar nicht die Möglichkeit Deutsch zu lernen. Daraufhin hab ich mich beschwert beim vorgestezten. Ich bin deutsche. Alles ist via email passiert. Eure Meinungen?
Aufenthaltstitel Verlängerung problem
15. November 2020
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Frage vom 15. November 2020 | 17:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel Verlängerung problem
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#1
Antwort vom 15. November 2020 | 18:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Seit wann besucht er ihn und wann ist der Kurs zu Ende?Zitatmit Verflichtung zum Integrationskurs welchen er besucht. :
Ja, ist schon wichtig. Für die Akten. Und für die weitere Aufenthaltserlaubnis.ZitatDeswegen sei es wichtig das wir das A1 nachrreichen. :
Warum?ZitatDaraufhin hab ich mich beschwert beim vorgestezten. :
Eine Schulbescheinigung dürfte helfen. Erst seit 2.11. sind wieder viele Sprachkurse unterbrochen.
Bei uns laufen die zur Zeit tagsüber trotzdem, nur die VHS hat dicht gemacht, für die Abendkurse.
Ja, in gewisser Hinsicht stimmt das auch. Dein Mann ist mit einem Schengen-Visum eingereist. Ohne A1-Nachweis. Nun ist er mind. 1 Jahr hier und beim Verlängerungsantrag fiel auf, dass der Ausländer zwar verheiratet ist, aber keinen A-1-Nachweis hat.ZitatDie Antwort war das wir mit Ausreise bedroht wurden und uns mitgeteilt wurde das der Aufenthaltstitel im Februar von ihrer Seite falsch ausgestellt worden sei und er eigentlich hätte aussreisen sollte. :
#2
Antwort vom 15. November 2020 | 18:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Seit wann besucht er ihn und wann ist der Kurs zu Ende?Zitatmit Verflichtung zum Integrationskurs welchen er besucht. :
Ja, ist schon wichtig. Für die Akten. Und für die weitere Aufenthaltserlaubnis.ZitatDeswegen sei es wichtig das wir das A1 nachrreichen. :
Warum?ZitatDaraufhin hab ich mich beschwert beim vorgestezten. :
Eine Schulbescheinigung dürfte helfen. Erst seit 2.11. sind wieder viele Sprachkurse unterbrochen.
Bei uns laufen die zur Zeit tagsüber trotzdem, nur die VHS hat dicht gemacht, für die Abendkurse.
Ja, in gewisser Hinsicht stimmt das auch. Dein Mann ist mit einem Schengen-Visum eingereist. Ohne A1-Nachweis. Nun ist er mind. 1 Jahr hier und beim Verlängerungsantrag fiel auf, dass der Ausländer zwar verheiratet ist, aber keinen A-1-Nachweis hat.ZitatDie Antwort war das wir mit Ausreise bedroht wurden und uns mitgeteilt wurde das der Aufenthaltstitel im Februar von ihrer Seite falsch ausgestellt worden sei und er eigentlich hätte aussreisen sollte. :
Den Integrationskurs besucht er regelmässig, zudem wurde er verpflichtet. Seit Februar die sind im Level A2.2 machen aber keine Prüfung.Er ist nicht mit einem Schengenvisum eingerreist er kommt aus Staat wo Einreisen für 90 Tage erlaubt sin. Beschwert habe ich mich weil die Forderung nach einem A1 zertikat nachdem wir die Zusage hatten und eine Bestätigung der Verlängerung hatten dies Zertifikat notwendig wurde. Aufgrund der Pandemie ist es schwierig einen Test zu finden. Ich habe in einem 300 km Radius angerufen- zwei Tage lang. Das das nun abgesagt wurde kann ich nicht ändern. Ich habe ihr eine Teilnahmebestätigung gwschickt. Er muss so oder so zur nächsten Verlängerung ein B1 machen. Zählt nicht dass er zur Schule geht, Vollzeit arbeitet und keine Sozialhilfe in Anpruch genommen hat alls gelungene Integration?
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#3
Antwort vom 15. November 2020 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Dazu sagt man einfach--- mit Schengen-Visum. Das ist die 90-Tage-Aufenthalts-Erlaubnis für Bürger aus Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.Zitater kommt aus Staat wo Einreisen für 90 Tage erlaubt sin :
Für die ABH zählt vor allem, dass er nicht zur Eheschließung eingereist ist, sonst würde er schon ein A1- Zertifikat mitgebracht haben... oder eben wieder extra dafür ausreisen müssen.
Vor oder nach dem Schreiben von der ABH?ZitatIch habe ihr eine Teilnahmebestätigung gwschickt. :
Es gibt auch die Möglichkeit, dass dein Mann selbst bei der ABH seine Deutschkenntnisse unter Beweis stellt. Mit A1-Kenntnissen dürfte das für ihn kein Problem sein, sich auf ganz einfache Art mit einem Mitarbeiter zu unterhalten.
Das könnte er der ABH noch anbieten.
Und: Er selbst ist gefordert--- du bist ja Deutsche.
Das Problem mit den Prüfungen ist: Dazu müssen die Prüfer zum jeweiligen Ort einreisen, zB die Prüfer von *telc*, was derzeit wegen der Pandemie nicht geht.
#4
Antwort vom 15. November 2020 | 20:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Dazu sagt man einfach--- mit Schengen-Visum. Das ist die 90-Tage-Aufenthalts-Erlaubnis für Bürger aus Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.Zitater kommt aus Staat wo Einreisen für 90 Tage erlaubt sin :
Für die ABH zählt vor allem, dass er nicht zur Eheschließung eingereist ist, sonst würde er schon ein A1- Zertifikat mitgebracht haben... oder eben wieder extra dafür ausreisen müssen.
Vor oder nach dem Schreiben von der ABH?ZitatIch habe ihr eine Teilnahmebestätigung gwschickt. :
Es gibt auch die Möglichkeit, dass dein Mann selbst bei der ABH seine Deutschkenntnisse unter Beweis stellt. Mit A1-Kenntnissen dürfte das für ihn kein Problem sein, sich auf ganz einfache Art mit einem Mitarbeiter zu unterhalten.
Das könnte er der ABH noch anbieten.
Und: Er selbst ist gefordert--- du bist ja Deutsche.
Das Problem mit den Prüfungen ist: Dazu müssen die Prüfer zum jeweiligen Ort einreisen, zB die Prüfer von *telc*, was derzeit wegen der Pandemie nicht geht.
Wegen der Pandemie war ich sowieso nicht gestattet mit ihm reinzugehen bei der Ausländerbehörde. Sie sahen das er Deutsch spricht, in ihrer email sagt sie das auch und das er nur die Prüfung braucht. Wir hatten im Februar einen Anwalt kontaktiert ob wir alles im Rahmen des Gesetzes gemacht haben. Da der Grund der Einreise erst sich nach der Reise geändert hat würde das akzetiert werden. Ich hatte erwartet das er zurückmuss als ihn für Deutschkurse einschreiben wollte gab es keine. Es gibt kein Goethe Institut oder Botschaft. Als wir im Februar dort waren hat sie nichts gefragt- ich dachte der Integrationskurs wurde verflichtend weil er Deutsch nicht kann. Auch als wir bei der Verlängerung dort waren, ich hatte mit ihr email kontakt. Alles da alles geprüft ! Mein Mann und ich sind mehr alls bereit das nötige zu tun, aber es gibt keine zeitnahen Testmöglichkeiten. Ich möchte auch nicht dass wir am Ende Probleme mit dem Arbeitgeber haben. Wir haben ihm Februar ihr nichts verschwiegen- dass sie uns nichts gefragt/ gesagt über die A1 Notwendigkeit gesagt hat, ist nicht unsere Schuld. Ich hätte ihn gleich beim Goethe institut angemeldet, anstelle des Integrationskurs. Ich wollte eine Lösung suchen, jedoch wurde mit Außreise gedroht, worauf ich ihren Vorgestzten anschrieb. Mit dem Schengen visum meinte ich,er muss sich nicht für eins bewerben wie zb Leute aus der Türkei.
Ich muss mal warten was bei der Beschwerde raus kommt. Übrigens haben wir dann per Post den Brief bekommen dass die Karte abholbereit sei- uns wurde aber bereits gesagt dass wir sie ohne Zertifikat nicht ausgehändigt bekommen
#5
Antwort vom 16. November 2020 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ja, richtig. Ich meinte, ER solle allein zur ABH...aber nun gut, sie haben schon festgestellt, dass er deutsch auf mind. A1 verstehen und sprechen kann.ZitatWegen der Pandemie war ich sowieso nicht gestattet mit ihm reinzugehen bei der Ausländerbehörde. :
Auch richtig. Ihr habt eben *anders* geheiratet. Er hat doch die Aufenthaltserlaubnis als Ehemann auch erhalten. Soweit ist alles o.k.ZitatDa der Grund der Einreise erst sich nach der Reise geändert hat würde das akzetiert werden. :
Es fehlt tatsächlich nur der Nachweis A1.
Die ABH hat geschrieben, dass ein Fehler passiert sei, dass die erste AE fälschlicherweise ausgestellt wurde und er eigentlich hätte wieder ausreisen müssen.... (damit er A1 im Herkunftsland macht).
Deshalb schrieb ich: die ABH braucht den Nachweis für die Akten... Die ABH bezweifelt nicht die Integration.
Ach komm bitte. Die ABH schreiben Textbausteine. Die drohen nicht.ZitatIch wollte eine Lösung suchen, jedoch wurde mit Außreise gedroht, :
Die schreiben, was folgt bzw. was zu tun oder nachzuweisen ist. Damit man eben die AE weiterhin erhält und nicht ausreisen muss.
Was soll die Beschwerde bringen? Einen A1-Nachweis ganz sicher nicht.
Alle wissen, dass wegen der Pandemie ganz vieles langsam oder viel später geht.
WANN hast du der ABH die Kurs-Teilnahme-Bestätigung geschickt?
Von wann bis wann läuft denn der Sprachkurs insgesamt ?
#6
Antwort vom 16. November 2020 | 12:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ja, richtig. Ich meinte, ER solle allein zur ABH...aber nun gut, sie haben schon festgestellt, dass er deutsch auf mind. A1 verstehen und sprechen kann.ZitatWegen der Pandemie war ich sowieso nicht gestattet mit ihm reinzugehen bei der Ausländerbehörde. :Auch richtig. Ihr habt eben *anders* geheiratet. Er hat doch die Aufenthaltserlaubnis als Ehemann auch erhalten. Soweit ist alles o.k.ZitatDa der Grund der Einreise erst sich nach der Reise geändert hat würde das akzetiert werden. :
Es fehlt tatsächlich nur der Nachweis A1.
Die ABH hat geschrieben, dass ein Fehler passiert sei, dass die erste AE fälschlicherweise ausgestellt wurde und er eigentlich hätte wieder ausreisen müssen.... (damit er A1 im Herkunftsland macht).
Deshalb schrieb ich: die ABH braucht den Nachweis für die Akten... Die ABH bezweifelt nicht die Integration.
Ach komm bitte. Die ABH schreiben Textbausteine. Die drohen nicht.ZitatIch wollte eine Lösung suchen, jedoch wurde mit Außreise gedroht, :
Die schreiben, was folgt bzw. was zu tun oder nachzuweisen ist. Damit man eben die AE weiterhin erhält und nicht ausreisen muss.
Was soll die Beschwerde bringen? Einen A1-Nachweis ganz sicher nicht.
Alle wissen, dass wegen der Pandemie ganz vieles langsam oder viel später geht.
WANN hast du der ABH die Kurs-Teilnahme-Bestätigung geschickt?
Von wann bis wann läuft denn der Sprachkurs insgesamt ?
Danke fur deine Antworten. Doch das wurde gesagt- sonst muss er aussreisen. Hier ich war bei einem Rechtsanwalt und hab die ganze Situation dargelegt- und der wird sich jetzt mit mir auseinandersetzen.
#7
Antwort vom 16. November 2020 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ok.
Ich weiß zwar nicht, was ein Anwalt hier erreichen soll, wenn lediglich ein A1-Nachweis einzureichen ist.
Meine beiden Fragen haben sich dann erledigt.
Viel Glück mit dem Anwalt
#8
Antwort vom 16. November 2020 | 14:25
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatIn seinem Land gibt es gar nicht die Möglichkeit Deutsch zu lernen. :
Welches Land sollte das sein?
Dann muss er eben ins Nachbarland fahren.
ZitatWir hatten im Februar einen Anwalt kontaktiert ob wir alles im Rahmen des Gesetzes gemacht haben. :
...und der hat Euch sicher erklärt, dass Euer Weg nicht der richtige war.
Die Einreise mit einem Schengenvisum bzw. visumsfrei ist eben nicht dazu gedacht,
einen dauerhaften Aufenthalt hier zu begründen, sofern man keine der nach §41 privilegierten Staatsangehörigen innehat.
Ihr habt vorsätzlich gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen und erwartet trotzdem, dass nun alles nach Euren Wünschen und Vorstellungen akzeptiert wird. Ihr solltet die Großzügigkeit, die Ihr bisher von der Ausländerbehörde erfahren durftet nicht überspannen und allen Forderungen akkurat nachkommen, sonst könnte auch ganz schnell Schluss mit lustig sein. Da kann ein Anwalt auch nichts ändern, wenn die Ausländerbehörde auf Einhaltung der Regeln besteht, denn sie hat, zumindest so wie sich Euer Fall darstellt, das Recht auf ihrer Seite.
#9
Antwort vom 16. November 2020 | 14:31
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Zitat.Er ist nicht mit einem Schengenvisum eingerreist er kommt aus Staat wo Einreisen für 90 Tage erlaubt sind. :
Diese Einreisen sind aber nur zum Besuch oder aus touristischen Gründen visumsfrei erlaubt und nicht zum dauerhaften Aufenthalt, aus welchen Gründen auch immer.
#10
Antwort vom 16. November 2020 | 14:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat.Er ist nicht mit einem Schengenvisum eingerreist er kommt aus Staat wo Einreisen für 90 Tage erlaubt sind. :
Diese Einreisen sind aber nur zum Besuch oder aus touristischen Gründen visumsfrei erlaubt und nicht zum dauerhaften Aufenthalt, aus welchen Gründen auch immer.
Vielleicht habe ich meinen Fall hier nicht genug erklärt, spielt aber jetzt auch keine Rolle. Deine Ausführungen stimmen so nicht- Anwalt hat ganz klar uns im Recht gesehen. Es geht auch nicht darum keinen Test machen zu wollen, es geht darum das ein gewisser Druck herrscht dass er seinem Arbeitgeber vorlegt. Wir wollen in der Zeit nicht den Arbeisplatz verlieren. Ich weiss nicht ob der nächste Test auch wg Corona nicht stattfindet.Ausserdem wenn der Grund der Reise nach der Einreise geändert hat ist das mit dem Visum ok. Und ja die ganzen Dokumente wurden angefordert nachdem er hier war.Das hatte ich damals schon mit dem Anwalt geklärt. Ich respektiere die Gesetze.Wir haben ganz legal in Deutschland geheiratet- der Behörde haben wir auch alles dargelegt.
Danke für den Input dennoch. Und jetzt bevor der Anwalt in Frage gestellt wird- zwei verschiedene Anwälte haben mir das bestätigt.
-- Editiert von Tom125123 am 16.11.2020 15:23
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